Wird die Hochschulausbildung durch die Ablegung einer Abschlussprüfung (z. B. Bachelorprüfung) beendet, endet grds. auch der Anspruch auf Waisenrente.
Für die nach einer Abschlussprüfung liegenden Zeiten eines Ergänzungs- oder Zusatzstudiums in der GLEICHEN Studienrichtung liegt grds. keine Hochschulausbildung vor. Etwas anderes gilt nur, wenn durch das weitere Studium ein neuer akademischer Grad erworben wird (vgl. hierzu http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=C9952C6C5BBE4eb60025746300400f2f).
Eine verbindliche Aussage über Ihren weiteren Waisenrentenanspruch werden Sie hier im Forum allerdings nicht erhalten können. Sie sollten sich dafür an Ihren Rentenversicherungsträger wenden.