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Experten-Antwort

Zwischen Reha und Wiedereingliederung 2 Wochen

von Karin B.20.03.2024 | 07:45
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5 Antworten
Ich bin während Krankengeldbezug der AOK in Reha mit Übergangsgeld der DRV. 2 Wochen nach Reha-Entlassung beginne ich meine berufliche Wiedereingliederung mit Übergangsgeld der DRV. . Meine Frage: wer ist der Kostenträger für diese 2 Wochen? Vielen Dank!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.03.2024 | 06:19

Sofern die DRV Kostenträger der medizinischen Rehabilitation mit Anspruch auf Übergangsgeld war und die stufenweise Wiedereingliederung ebenfalls durch die DRV übernommen wird, wird auch für den Zwischenzeitraum Übergangsgeld durch die DRV geleistet.

4 Antworten

Sozialdienstam 20.03.2024 | 08:00
Das Übergangsgeld wird von Ende der Reha bis Ende der Wiedereingliederung gezahlt, wenn Sie Beginn- und Abschlussmitteilung (G0840 und G0842) eingereicht haben. Die Formulare sollten Ihnen inzuge der Einleitung der Stufenweisen Wiedereingliederung in der Reha ausgehändigt worden sein.
Was das alles kostet?!am 20.03.2024 | 11:18
Wahnsinn, was Sie den Beitragszahler kosten. Kein Wunder, dass die Rentenversicherung finanzielle Probleme bekommt.
Karin B.am 20.03.2024 | 13:11
@Sozialdienst: Vielen Dank für Ihre Fach- und Sachliche Erklärung!
Karin B.am 20.03.2024 | 13:32
Was das alles kostet?! schrieb

Wahnsinn, was Sie den Beitragszahler kosten. Kein Wunder, dass die Rentenversicherung finanzielle Probleme bekommt.

@Was das alles kostet?! . Ihr Kommentar ist unter der Gürtellinie, aber Sie bringen mich auf was...., die letzten 16 Monate bis zu meinem Renteneintritt könnte ich ja auch nach nun 44 Arbeitsjahren wirklich der Kasse auf der Tasche liegen anstatt bis zum Ende wieder zur Arbeit zu gehen! . Danke für Ihren Tipp 🤣
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