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Experten-Antwort

Zwischen-Übergangsgeld und Übergangsgeld: läuft Arbeitslosenversicherung weiter?

von Bieni09.03.2023 | 19:11
1157 Ansichten
5 Antworten
Hallo, folgende Frage bewegt mich: Zum Zeitpunkt meiner Antragstellung auf eine berufliche Reha bei der Deutschen Rentenversicherung habe ich Lohnersatzleistung in Form von Krankengeld bekommen. Währenddessen des Krankengeldbezuges wurden meine Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung weiter gezahlt. (Ich bin Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse und war unmittelbar vor meiner Erkrankung in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung). Wie verhält es sich nun für die Zeit nach meiner Aussteuerung? Werden bei meinem bewilligten Zwischen-Übergangsgeld bis zum Beginn der beruflichen Reha sowie bei meinem Übergangsgeld für die Zeit der Reha-Maßnahme die Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung automatisch weitergezahlt? Oder müsste ich mich da für beide Zeiträume bei der Agentur für Arbeit freiwillig arbeitslosenversichern?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.03.2023 | 11:11

Hallo Bieni,

wie "Flieder" bereits zutreffend ausgeführt hat, werden Zeiten des Bezuges von Übergangsgeld während der Teilnahme an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB III nicht als Zeiten eines Versicherungspflichtverhältnisses berücksichtigt. Sie begründen auch keine Beitragspflicht.

Zur Vermeidung sozialer Härten sehen aber leistungsrechtliche Regelungen (§ 143 Abs. 3 SGB III - § 124 Abs. 3 SGB III in der Fassung bis 31.03.2012) in diesen Fällen eine Verlängerung der für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld maßgeblichen Rahmenfrist vor, sodass die Betroffenen nach Beendigung der Leistungen in der Regel weiterhin geschützt sind.

4 Antworten

Fliederam 09.03.2023 | 20:34
Für die Zeit des Bezuges von Übergangsgeld für berufliche Reha sind Sie nicht pflichtversichert in der Arbeitslosenversicherung. Ihr Arbeitslosengeldanspruch verlängert sich jedoch um die Zeit des Übergangsgeldbezuges. Mehr dazu hier unter Ziffer 6.3: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
Bieniam 13.03.2023 | 18:52
Ganz lieben Dank für die Antworten! Bedeutet das nun ganz konkret, dass sich die Anspruchsdauer, wie lange ich Arbeitslosengeld bekomme, um den Zeitraum verlängert, in dem ich (Zwischen-) Übergangsgeld bekomme? Zum Beispiel: Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld zum Zeitpunkt der Aussteuerung: 6 Monate Zeitraum, wie lange nach der Aussteuerung für eine berufliche Reha (Zwischen-) Übergangsged gezahlt wurde: 8 Monate Fazit: Gesamte Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld nach Ende der beruflichen Reha und damit verbundenem Übergangsgeld: 14 Monate (6 + 8 Monate). Ist das so richtig?
Fliederam 14.03.2023 | 07:59
Nein, nur die Rahmenfrist wird verlängert. Ihr Arbeitsloengeldanspruch wird quasi über die Zeit des Übergangsgeldbezuges "gerettet". Anstatt dass Monate verfallen, haben Sie nach dem Übergangsgeldbezug noch Anspruch darauf. Ich verstehe es so: 1.1.2023 - 31.12.2023 Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.3.2023 - 30.06.2023 Bezug von Übergangsgeld --> nach dem Bezug von Übergangsgeld noch Anspruch auf Arbeitslosengeld vom 1.7.2023 - 30.4.2024 Das ist ohne Gewähr, am besten erkundigen Sie sich nochmal bei der Arbeitsagentur.
Fliederam 14.03.2023 | 08:00
Wo ich Ihren Beitrag nochmal lese, haben wir uns vielleicht doch nur anders ausgedrückt und meinen eigentlich das gleiche.
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