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Experten-Antwort

Zwischenstaatliche Rente.

von H Joco25.01.2024 | 20:19
751 Ansichten
3 Antworten
Hallo ich habe folgende Frage! Nach welchen Kriterien oder Formel werden zwischenstaatlichen Rente berechnet? Nehmen wir mal an das ich 34 Jahre in Deutschland gearbeitet habe (40 Entgeltpunkte) und 14 Jahre war ich in Ungarn beschäftigt! Wie wird meine Rente nach Europarecht berechnet? Mich interessiert die Berechnungsformel! Ich habe schon bei der Rentenversicherung nach gefragt ,aber nach dem Berechnung war es nur Innenstaatlichen Berechnung! Nach meiner Meinung sollte zwischenstaatliche Rente etwas höher sein als die Innenstaatliche Rente ! Danke für ihre Bemühungen und bedanke ich mich schon im voraus! Mit freundlichen Grüßen H Joco

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.01.2024 | 09:47

Hallo H Joco,
den Ausführungen von Mondkind wird zugestimmt.

Ergänzend möchte ich anmerken, dass eine generelle Besserbewertung der deutschen Beitragszeiten durch die zwischenstaatliche Berechnung nicht erfolgt. Diese wirkt sich nur auf besondere Entgeltpunkte-Berechnungen aus, beispielsweise
* Bewertung der beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten 
   im Wege einer günstigeren Gesamtleistungsbewertung

* Mindestbewertung von Zeiten mit geringem Arbeitsentgelt bis 1991 (§ 262 SGB VI)

* Ermittlung der Zuschlags-Entgeltpunkte für den Grundrentenzuschlag.

Liegen keine beitragsfreien/-geminderten Zeiten vor und erfolgt weder eine Mindestbewertung noch die Zahlung eines Grundrentenzuschlags wirkt sich die zwischenstaatliche Berechnung i.d.R. nicht aus. Eine Ausnahme hiervon bildet die Anrechnung von Einkommen, sofern dieses auch in der ausländischen Rente berücksichtigt wird.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

kurz und knappam 25.01.2024 | 20:51
Damit Ihre Rentenversicherung eine exakte Berechnung vornehmen kann, muss Ihr Konto 'geklärt' sein, d.h., es müssen auch alle Rentenrelevanten Zeiten aus Ungarn vorliegen. Und dann kommt es darauf an, was genau in welchen Zeitraum fiel. Eine Formel kann man Ihnen dafür nicht nennen. Grundsätzlich werden die Zeiten aus Ungarn nur für die Erfüllung von Wartezeiten (z.B. für die 35 Jahre für eine vorgezogene Altersrente) berücksichtigt. Sie können aber auch verschiedene deutsche Zeiten 'aufwerten' https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei… https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/…
Mondkindam 26.01.2024 | 08:06
Zuerst wird Ihre Rente nur innerstaatlich berechnet. Dann wird der sog. theoretische Betrag ermittelt. Der theoretische Betrag stellt den Betrag dar, der sich ergeben würde, wenn alle Versicherungszeiten in Deutschland zurückgelegt worden wären. Dann wird der tatsächliche Betrag errechnet. Für die Feststellung sind die Entgeltpunkte (EP) des theoretischen Betrages nach dem Verhältnis der für die jeweiligen Zeiten ermittelten Entgeltpunkte aufzuteilen. Pro-rata = (EP) für deutsche Zeiten / (EP für deutsche Zeiten + EP für mitgliedsstaatl. Zeiten) EP des theoretischen Betrages X pro-rata = EP des tatsächlichen Betrages Durch die Proratisierung wird der Anteil der EP für die mitgliedsstaatl. Zeiten aus dem theoretischen Betrag wieder entfernt, ohne dass sich damit die mitgliedsstaatl. Zeiten negativ auf die deutsche Rente auswirken.
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