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Experten-Antwort

Zwischenstaatliche Rente Deutschland - Spanien

von Marianne11.03.2025 | 14:31
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1 Antworten
Folgender Sachverhalt: ich habe in Deutschland 14,83 Beitragsjahre plus 53 beitragsfreie Monate zu verzeichnen, und für meinen baldigen Renteneintritt (01.08.'25) stelle ich Anfang Mai hier in Spanien meinen Rentenantrag für die dt. Rente. Auf diesem span. Formular werde ich nicht nur nach meinen deutschen Arbeitsperioden, sondern auch nach "inaktiven (oder Wohn-) Zeiten in fremden Ländern (andere als Spanien) gefragt. Da ich zwischen 1989 - 2001, überwiegend freiberuflich für US Reedereien, auf Kreuzfahrtschiffen tätig war, nutzte ich meine freien Zeiten dazwischen hier und da für private Auslandsaufenthalte oder Reisen, u.a. um meine Sprach- oder touristischen kenntnise zu erweitern ... und einmal z.B. vermittelte mir das Essener Arbeitsamt einen Job bei einer Essener Familie in Namibia, der aber in die Hose ging, und so verbrachte ich 2-3 Monate in Südafrika. Meine FRAGE: inwieweit sind diese inaktiven Auslandszeiten relevant bzw. wichtig in bezug auf die Höhe meiner beiden Renten, also Deutschland und kommendes Jahr Spanien? Und muss ich sie in irgendeiner Form nachweisen, das wäre nämlich schwierig? Meine zweite FRAGE betrifft eher Spanien, aber hier bekam ich keine zuverlässigen Antworten bisher: vor kurzem erhielt ich eine offizielle Rentenauskunft vom Träger zur span. Rente (simuliert bis 01/26). Diese rechnet mir knapp 23 Beitragsjahre an, welche einem Prozentsatz von 69,03% der "Base reguladora" entspricht. Meine Base reguladora (Bruttobeträge, von denen eingezahlt wurde in den letzten 25 Jahren, geteilt durch 350) beträgt 1.767,60 €, davon 69,03% entsprechen 1.220,17 € Rente aus Spanien. Als ich dann beim hiesigen Amt fragte, ob dabei meine deutschen Arbeitsjahre bereits berücksichtigt wurden, sagte die Dame "Nein", die würden noch "hinzugezählt" ... und zeigte mir eine Liste mit in linker Spalte meine in D. zurückgelegten Jahre und rechts daneben in den Zeilen mein endgültiger Prozentsatz für die span. Rente. Ich dachte zu dem Zeitpunkt nur 11,5 J. in D. zu haben und entdeckte neben dieser Zahl 93%, und die Sachbearbeiterin sagte mir, ich bekäme also 93% von meiner Base reguladora von 1.767,60. Und bei tatsächlichen 14,83 Jahren in D. (weiss nicht, ob die beitragsfreien Zeiten auch noch mitzählen?) müsste ich gar auf über 100% von meiner span. Base reg. kommen. (sie sagte 100% = 36 Jahre, ich hätte 23 + 14,83). Dies wäre ein Unterschied von ein paar hundert Euros und ich kann es nicht wirklich glauben. Vielleicht können Sie dieses Mysterium aufklären ... man muss ja seinen Lebensabend auch finanziell etwas vorausplanen, insbesondere angesichts der herrschenden Inflation! Mit herzlichem Dank & Gruss Marianne

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.03.2025 | 15:04

Hallo Marianne,

 

 

In einigen Ländern werden Wohnsitzzeiten bei der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet.

 

Hierbei handelt es sich um Zeiten des gewöhnlichen Aufenthalts in Dänemark, den Niederlanden, Australien, Finnland, Island, Israel, Kanada/Quebec, Liechtenstein, Norwegen, Schweden und der Schweiz.

 

Hatte man in diesen Ländern seinen Wohnsitz werden die Zeiten als rentenrechtliche Zeiten in den entsprechenden Staaten angerechnet und zu den rentenrechtlichen Zeiten in anderen Ländern addiert.

 

Ein privater Aufenthalt ohne Wohnsitz in den entsprechenden Staaten fällt sicher nicht unter diese Rubrik.

 

Auskünfte zur Berechnung der Rente in Spanien kann die Deutsche Rentenversicherung nicht erteilen. Hier müssen Sie sich an den spanischen Rentenversicherungsträger wenden.

 

Unter dem folgenden Link können Sie die Broschüre „Meine Zeit in Spanien – Arbeit und Rente europaweit“ herunterladen, in denen Sie Informationen über die spanische Rentenversicherung finden.

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/europaeische_vereinbarungen/meine_zeit_spanien.html

 

 

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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