Hallo Marianne,
In einigen Ländern werden Wohnsitzzeiten bei der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet.
Hierbei handelt es sich um Zeiten des gewöhnlichen Aufenthalts in Dänemark, den Niederlanden, Australien, Finnland, Island, Israel, Kanada/Quebec, Liechtenstein, Norwegen, Schweden und der Schweiz.
Hatte man in diesen Ländern seinen Wohnsitz werden die Zeiten als rentenrechtliche Zeiten in den entsprechenden Staaten angerechnet und zu den rentenrechtlichen Zeiten in anderen Ländern addiert.
Ein privater Aufenthalt ohne Wohnsitz in den entsprechenden Staaten fällt sicher nicht unter diese Rubrik.
Auskünfte zur Berechnung der Rente in Spanien kann die Deutsche Rentenversicherung nicht erteilen. Hier müssen Sie sich an den spanischen Rentenversicherungsträger wenden.
Unter dem folgenden Link können Sie die Broschüre „Meine Zeit in Spanien – Arbeit und Rente europaweit“ herunterladen, in denen Sie Informationen über die spanische Rentenversicherung finden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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