Dafür muss es doch einen plausiblen Grund geben. Wahrscheinlich haben Sie keinen Anspruch auf Zwischenübergangsgeld bis zum Beginn der Umschulung. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger –am besten telefonisch- und lassen sich die Rechtslage erklären.