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Experten-Antwort

Zwischenübergangsgeld

von Felicitas14.08.2014 | 19:55
1181 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich freue mich, dass es diesen Forum gibt. Ich habe nun eine Frage und zwar. Ich hatte Anfang dieses Jahres meine Medizinische Reha. Dort wurde festgestellt, dass ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann und habe den Antrag auf Teilhabe Arbeitsleben gestellt. Laut dem Schreiben der DRV habe ich nach der Medizinischen Reha bis zur Beginn der Teilhabe am Arbeitsleben einen Anspruch auf Zwischenübergangsgeld. Meine Umschulung beginnt im nächstes Jahr im Januar. Im Juni war eine Potenzialanalyse erforderlich. Ich habe daher an einer 2-tätigen Potenzialanalyse teilgenommen. Nun erhalte ich ein Schreiben, dass mein Zwischenübergangsgeld nach Abschluss der Medizinischen Reha bis zur Beginn der Potenzialanalyse gewährt wird, sprich bis Juni 2014. Ich meine die Potenzialanalyse ist keine Arbeitsförderung oder Berufsfindung. Warum erhalte ich nicht wie alle anderen auch bis zur Beginn der Umschulung "Zwischenübergangsgeld"? Ich bitte um eure Mithilfe. Viele Grüße Felicitas

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dafür muss es doch einen plausiblen Grund geben. Wahrscheinlich haben Sie keinen Anspruch auf Zwischenübergangsgeld bis zum Beginn der Umschulung. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger –am besten telefonisch- und lassen sich die Rechtslage erklären.

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3 Antworten

Felicitasam 15.08.2014 | 15:33
Doch ich habe Anspruch auf Zwischenübergangsgeld. Das wurde mir bestätigt. Nach der medizinischen Reha habe ich Anspruch auf Zwischenübergangsgeld bis zur Beginn der Umschulung (LTA). Nur jetzt habe ich mündlich gesagt bekommen, dass ich Anspruch auf Zwischenübergangsgeld habe, aber nicht bis zur Beginn der Umschulung, sondern nur bis zur Beginn der Potenzialanalyse weil ich halt die Potenzialanalyse durchgeführt habe und dies halt wie Berufsfindung/ Arbeitserprobung gehandhabt wird, obwohl es nur 2 Tage gedauert hat :-O Bis dahin endet die Zahlung meines Zwischenübergangsgeld, anstatt es weiter bis zu Beginn der Umschulung zu bewilligen. Wenn ich jemand telefonisch erreichen könnte, hätte ich das längst gemacht! Wie ist die Rechtslage? Viele Grüße Felicitas
???am 15.08.2014 | 16:55
Ihr Fall ist schon ungewöhnlich. Eigentlich kann es nur sein, dass es bei der Potentialanalyse zu einem Ergebnis kam, das den Anspruch auf Zwischenübergangsgeld beendete. Das kann z.B. sein, dass es Ihnen zumutbar ist, eine Arbeit aufzunehmen. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten. Welche genau zutrifft, kann Ihnen hier niemand sagen, da niemand Ihre Akte kennt. Sie werden also weiter den Kontakt mit Ihrem Sachbearbeiter suchen müssen (schon per Mail probiert?). Im übrigen ist dieses Schreiben ein Bescheid, gegen den Sie Widerspruch einlegen können (auch falls keine Rechtsbehelfsbelehrung draufsteht). Wenn Sie die von Ihnen erwähnten "alle anderen" namentlich und am besten auch mit Versicherungsnummer benennen können, sollte bei gleicher Sachlage einer schnellen Entscheidung zu Ihren Gunsten nichts im Wege stehen.
Felicitasam 15.08.2014 | 19:59
Vielen Dank für deine Antwort. Mir ist schon klar, dass die Arbeitserprobung/ Berufsfindung bzw. wie in meinem Fall die Potenzialanalyse keinen Anspruch auf Übergangsgeld begründet. Da ich aber schon nach der Medizinischen Reha Anspruch auf Übergangsgeld hatte und auch nach der Medizinischen Reha Anspruch auf Zwischenübergangsgeld hatte, müsste ich eigentlich nach der Potenzialanalyse bis zur Beginn der Umschulung weiterhin Zwischenübergangsgeld erhalten. Man teilte mir aber mit WEIL ich die Potenzialanalyse durchgeführt habe, dafür keinen Anspruch auf Übergangsgeld habe, weil die Potenzialanalyse keinen Anspruch auf Übergangsgeld begründet, endet mein Zwischenübergangsgeld mit dem Beginn der Potenzialanalyse. Ich habe schon eine E-Mail geschrieben, die Antwort lautet (siehe oben). Viele Grüße Felicitas
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