Hallo Sasa,
Mitunter kommt es vor, dass die Strecke zur Reha-Klinik mehrere hundert Kilometer beträgt. In diesem Fall haben Rehabilitanden und deren Begleitpersonen Anspruch auf Verpflegungsgeld.
Das Verpflegungsgeld fällt an, wenn die Reisedauer zur Klinik mindestens 8 Stunden dauert, und beträgt in diesem Fall 12 Euro. Bei einer Anreisezeit von 24 Stunden, wird das Verpflegungsgeld verdoppelt und liegt bei 24 Euro. Das Geld erhalten die Patienten oft direkt durch die Klinik ausgezahlt.
Übernachtungskosten können erstattet werden, wenn die Anreise zur Rehabilitationsklinik nicht an einem Tag vollzogen werden kann. Hier können sich die Betroffenen einen Zuschuss in Höhe von 20,00 Euro auszahlen lassen. Ist in diesem Übernachtungsgeld das Frühstück bereits inklusive, verringert sich allerdings der Verpflegungszuschuss um 20 %. Auch diesen Betrag bekommen Patienten meist direkt in der Reha-Einrichtung ausgezahlt.
Höhere Übernachtungskosten werden auf Antrag erstattet, sofern sie notwendig sind. Da es sich also um eine Einzelfallentscheidung handelt, sollten Sie vorab mit Ihrem zuständigen Mitarbeiter der DRV die Übernahme im Detail klären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung