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Altgold verkaufen: So holen Sie mehr Geld heraus

Der Goldpreis ist kräftig gestiegen. Wollen Sie deshalb demnächst Zahngold, Goldmünzen oder alten Schmuck loswerden? 12 Tipps, damit der Verkauf kein Reinfall wird.

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Altgold verkaufen: So holen Sie mehr Geld heraus

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1. Warum derzeit ein guter Zeitpunkt zum Verkaufen ist

Weiterhin glänzende Zeiten für Gold-Anleger und Gold-Eigentümer: Nach einem langanhaltenden Anstieg zwischen dem Frühjahr 2024 und dem Frühsommer dieses Jahres hat sich der Preis für eine Feinunze Gold in den vergangenen Monaten auf hohem Niveau stabilisiert. Ende August bewegte er sich um die Marke von 2930 Euro oder 3415 US-Dollar. Nun weiß zwar keiner, wann der wirklich beste Zeitpunkt für einen Verkauf ist. Und nicht wenige Experten und Marktbeobachterinnen sagen, dass der Preis weiter steigen wird. Ein Preisniveau von fast 3000 Euro je Feinunze ist jedoch historisch gesehen auf jeden Fall hoch. Zum Vergleich: Mehr als zehn Jahre zuvor lag der Preis für die Feinunze noch bei knapp unter 1000 Euro. Es scheint also derzeit ein guter Zeitpunkt zu sein, um alten Schmuck, Goldmünzen, Barren oder Zahngold, das unverzinst in Schubladen oder Schmuckkästchen zu Hause herumliegt, zu einem angemessenen Preis zu verkaufen. 

2. Prüfen, was die Schätze wert sein könnten

Wer Schmuck oder andere Wertsachen aus Gold oder mit Goldanteilen verkaufen will, erhält nicht den emotionalen Wert oder gar die Arbeitsstunden der Goldschmiedin erstattet. Entscheidend ist nur der materielle Wert. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät deshalb auf die Gravuren zu achten: Die Ziffern 333, 585 und 750 verweisen auf den Goldanteil in Promille. 333 zeigt zum Beispiel an, dass ein Drittel des Gesamtgewichts aus Gold besteht. Wenn Sie sich vor dem Verkauf die Mühe machen wollen, können Sie somit anhand der Gravur, des Gewichts und des aktuellen Goldpreises pro Gramm mit Hilfe einer Briefwaage selbst ermitteln, was ihre „Goldschätzchen“ am Markt wert sein könnten. 

Anders bei Goldbaaren und Münzen wie dem Krügerrand. Hier ist der Goldgehalt festgelegt. Die aktuellen Ankaufpreise können Interessenten über Vergleichsportale wie etwa gold.de online einsehen. Ein bisschen umrechnen muss man dafür aber schon: So wird der Goldpreis an der Börse für eine Unze Gold bestimmt, das sind 31,1 Gramm. Um auf den Wert für ein Gramm zu kommen, ist folglich der Börsenpreis in Euro durch 31,1 zu teilen. 

3. Wo man Gold verkaufen kann

Gold lässt sich bei Scheideanstalten verkaufen, die auf die Rückgewinnung von Edelmetallen spezialisiert sind. Dort wird es eingeschmolzen, Metalle werden herausgefiltert und weiterverarbeitet. Möglicher Vorteil: Beim Verkauf sind Zwischenhändler ausgeschlossen. Das kann den Ankaufspreis verbessern.

Auch Banken bieten gelegentlich den An- und Verkauf von Gold an, nehmen aber keinen Schmuck oder Altgold - allenfalls idealerweise original verpackte Goldbarren inklusive Zertifikat, und dann nicht zum Bestpreis. Am einfachsten ist der Weg zu einem Händler oder einer Händlerin, die es in jeder größeren Stadt geben dürfte. Ist der Händler Mitglied im Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels (PDF), gilt das als Zeichen für Seriosität. Auch Antiquitätenhändler und Juweliere kommen als Ankäufer infrage.

4. Mehrere Angebote vergleichen

Die Verbraucherzentrale NRW rät, sich unbedingt mehrere Angebote einzuholen. Händler kalkulieren stets einen Risikoabschlag oder einen Abschlag für Abschmelzkosten ein, diese können aber recht unterschiedlich ausfallen. Wer den materiellen Wert seines Altgoldes ungefähr einschätzen kann, kann gegebenenfalls besser verhandeln – und vor allem sofort erkennen, ob ein potentieller Aufkäufer ein Angebot weit unter Wert unterbreitet. Doch Vorsicht: Der Goldpreis auf Rekordniveau locke auch „reisende und stationäre Ankäufer an, die mit niedrigen Angeboten unerfahrene Besitzer des Edelmetalls prellen wollen“, warnen die Verbraucherschützer.

5. Was bei Testverkäufen herauskam

Wie riskant es sein kann, dem nächstbesten Händler zu vertrauen und nicht zu vergleichen, zeigte bereits ein Testverkauf von Stiftung Warentest vor gut einem Jahr, als der Goldpreis noch deutlich niedriger war. Dabei hatte ein Tester im Auftrag der Stiftung bei zehn Berliner Goldhändlern in einem Radius von wenigen Kilometern Kaufangebote für eine kanadische Maple-Leaf-Standardmünze mit einem Gewicht von einer Feinunze (31,1 Gramm), ein Goldarmband, eine Goldhalskette und Zahngold eingeholt – sowohl in Filialen von überregional agierenden Händlern als auch in kleineren Geschäften. Beim Ankauf sollten sich die Händler üblicherweise am tagesaktuellen Goldkurs orientieren, um einen fairen Preis zu ermitteln. Der Praxistest ergab allerdings, dass die Angebote eben teilweise nicht fair sind.

So bot ein Händler knapp 1500 Euro für das 90 Gramm schwere Goldarmband, während der Händler in einem anderen Geschäft bereit war, fast 2130 Euro auf den Tisch zu legen, ein Unterschied von mehr als 630 Euro. Selbst bei der Standardmünze gab es Preisunterschiede von teilweise gut 100 Euro oder knapp neun Prozent. Außerdem fand der Tester heraus, dass große Goldhändler wie Pro Aurum oder Degussa tendenziell höhere Preise bieten als kleinere Geschäfte und bei der Wertermittlung professioneller wirkten.

6. Was bei größeren Mengen zu tun ist

Wer größere Schmuckmengen loswerden will, kann einen öffentlich bestellten Gutachter beauftragen. Das kostet Sie zwar Geld, hilft Ihnen aber, beim Verkauf die Goldware nicht unter Wert zu veräußern und idealerweise einen Mehrerlös herauszuschlagen. Auch wer bei Scheideanstalten, Edelmetallhändler oder Juweliere den potentiellen Wert bestimmen lässt, muss dafür in vielen Fällen Geld bezahlen – am besten vorher nach den Kosten fragen. Für besonders kunstvoll verarbeitete Stücke können Sie womöglich ein höheren Preis erzielen, wenn Sie ein Echtheitszertifikat von einem Gutachter oder Juwelier vorgelegen können.  

7. Warum die Verpackung wichtig sein kann

Goldmünzen sollten Sie möglichst stets in der Originalverpackung lassen, damit das Edelmetall unversehrt bleibt. Wer Münzen mit Kratzern zum Verkauf vorlegt, muss mit einem Preisabschlag rechnen.

8. Was beim Zahngold zu beachten ist

Wenn Sie Zahngold veräußern wollen, sollten Sie vorher Keramikreste vom Zahnarzt oder einem Dentallabor entfernen lassen. Sonst sind ebenfalls Preisabschläge wahrscheinlich.

9. Beim Internetverkauf nicht in Fallen tappen

Die Verbraucherzentrale NRW hält den Versand von Altgold aller Art an Aufkäufer für riskant. „Pakete sind meist nur bis zu einem bestimmten Wert versichert. Stecken höhere Werte im Paket, können Sie bei Verlust bis auf den versicherten Betrag leer ausgehen“, warnen die Verbraucherschützer. Deshalb unbedingt auf eine ausreichende Versicherungshöhe achten. 

Rechtlich heikel könne außerdem werden, „falls Internethändler den gesendeten Goldbarren als unecht deklarieren und ein Plagiat zurückgeschickt wird“. Oder wenn das Gold bei Betrügern landet, die dann nie wieder etwas von sich hören lassen. Deshalb stets prüfen, ob der Internethändler seriös ist und zum Beispiel eine Webseite mit Impressum, Geschäftsadresse, E-Mail-Adresse und konkreten Ansprechpartner hat sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinterlegt sind. 

10. Was bei einer Barauszahlung zu beachten ist

Hier gelten strenge Regeln: Händlerinnen und Händler sind verpflichtet, die Identität des Verkäufers zu prüfen, egal um welche Summe es geht. Das regelt die Abgabenordnung". „Da der Kunde bei Ankäufen der Lieferant ist, müssen wir seine Daten erfassen und erstellen eine Rechnung. Somit ist der Verkäufer nicht mehr anonym", teilte ein Edelmetallhändler ihre-vorsorge.de mit. Ohnehin kann ein Nachweis über den Verkauf, wie ein Kaufvertrag, nicht schaden: Wird das Geld nämlich später bei der eigenen Bank bar eingezahlt, muss sie ab einer Summe von 10.000 Euro nachfragen, woher es stammt. Ein Nachweis erspart ebenfalls möglichen Ärger mit dem Finanzamt.

11. Wann der Erlös steuerfrei ist

Maßgeblich bei solchen privaten Veräußerungsgeschäften ist das Einkommensteuergesetz. Wer das Gold kürzer als ein Jahr besessen hat, muss Steuern zahlen – aber erst oberhalb einer Freigrenze von 1000 Euro. Aber Vorsicht: Die Freigrenze ist kein Freibetrag! Das bedeutet: Liegt der Erlös oberhalb der Freigrenze, ist der gesamte Gewinn in der Steuererklärung anzugeben. Wer das Gold schon länger als ein Jahr hat, was bei Altgold meistens der Fall sein sollte, ist aber fein raus: Der Gewinn ist dann steuerfrei und in der Steuererklärung auch nicht anzugeben. 

12. Gefährliche Hausbesuche

Die Verbraucherzentrale NRW warnt ausdrücklich vor Aufkäufern, die nach Hause kommen wollen, und erst recht dann, wenn sie im heimischen Wohnzimmer nach anderen Wertgegenständen fragen: „Seien Sie misstrauisch: Sie könnten ausgespäht werden. Schlimmstenfalls wollen die Besucher:innen nicht nur ein Schnäppchen machen, sondern prüfen, ob sich ein späterer Einbruch lohnt.“

Tipp: Wenn Sie durch den Goldverkauf einen kleinen dreistelligen oder größeren vier- oder gar fünfstelligen Betrag erlöst haben, sollten Sie das Geld nicht auf dem Girokonto liegen lassen, sofern Sie es nicht brauchen. Lieber verzinsen und arbeiten lassen und bei Bedarf in die zusätzliche Altersvorsorge stecken, in dem Sie zum Beispiel mit dem Erlös Ihre Fondssparpläne vorübergehend aufstocken oder mit einer Einmalzahlung einen Sparplan ergänzen. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Ratgeber: „Fondssparplan: Bequem sparen für die Altersvorsorge“. 

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