München (tö). Neuer Sieg für Anleger im Streit um einen von starken Kursverlusten gebeutelten offenen Immobilienfonds: Eine Sparerin aus Baden-Württemberg soll das von ihr in den Fonds Uni Immo Wohnen ZBI angelegte Geld zurückerhalten. Dabei ging es um etwa 5000 Euro. Das hat das Landgericht Stuttgart im Prozess gegen die Vereinigte Volksbank Böblingen entschieden (Aktenzeichen: 12 O 287/24). Nun könnte eine Klagewelle von anderen Anlegerinnen und Anlegern folgen, die viel Geld mit dem Fonds verloren haben.
Die Frau, die die Bank wegen Falschberatung verklagt hatte, bezeichnete sich selbst als sicherheitsorientierte Anlegerin. Trotzdem verkaufte ihr die Bank 2023, als sich bereits abzeichnete, dass der Immobilienboom in Deutschland zu Ende ist, den offenen Uni Immo Wohnen ZBI der Fondsgesellschaft ZBI Fondsmanagement, die zur Gruppe Union Investment (Volks- und Raiffeisenbanken) gehört. Die Bank soll nach Aussagen des Anwalts der Klägerin den Eindruck vermittelt haben, der Fonds sei ähnlich sicher wie Festgeld, was wegen der Kursrisiken des Fonds nicht der Fall ist.
Gericht: Bankempfehlung passte nicht zur Anlagestrategie einer Sparerin
Genau dies monierten die Richter in ihrem Urteil. Die Empfehlung für den offenen Immobilienfonds passe nicht zur Anlagestrategie der Klägerin. Darin sah das Gericht einen klaren Verstoß gegen die Beratungspflicht der Bank. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, die Vereinigte Volksbank Böblingen will in Berufung gehen. Der Anteilspreis des Fonds war im Juni 2024 um rund 17 Prozent herabgesetzt worden. Die Anlegerinnen und Anleger des Fonds mussten nach Angaben der Verbraucherzentrale „über Nacht“ Kursverluste von rund einer Milliarde Euro hinnehmen.
Welche Folgewirkungen das Urteil hat, ist umstritten: Die Anwaltskanzlei kündigte gegenüber dem „Handelsblatt“ an, weitere Klage gegen mehrere Volksbanken einzureichen und „den Druck zu erhöhen, um entweder weitere Urteile wie vor dem Landgericht Stuttgart zu erstreiten oder Vergleiche zu erzielen“. Die Kanzlei vertritt nach eigenen Angaben etwa 700 Mandanten, die Forderungen im Zusammenhang mit dem Uni Immo Wohnen ZBI haben.
Präzedenzfall oder Einzelfall?
Bei genauerem Hinsehen scheint es sich hier aber nicht um einen Präzedenzfall zu handeln, da es in dem Verfahren nicht um den Fonds selbst und dessen Kursrutsch, sondern um einen speziellen Beratungsfall in einer Bank ging. Es ist deshalb zweifelhaft, ob sich das ohnehin noch nicht rechtskräftige Urteil, das von der nächsthöheren Instanz wieder einkassiert werden kann, auf viele der Fondsanleger übertragen lässt.
Andererseits liegt bereits ein weiteres Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vor, ebenfalls zugunsten eines Kunden. Demnach entspricht die Risikoeinstufung des Uni Immo Wohnen ZBI „nicht den gesetzlichen Vorgaben“ (Aktenzeichen: 4 HK O 5879/24). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Dieses Urteil wird nun vom Oberlandesgericht Nürnberg überprüft.
