München (tö). Die Fondsgesellschaft Union Investment hat bei den von starken Kursverlusten gebeutelten offenen Immobilienfonds „UniImmo Wohnen ZBI“ Fonds das Risiko nicht korrekt dargestellt. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth hervor. Demnach entspricht die Risikoeinstufung „nicht den gesetzlichen Vorgaben“, heißt es in der Entscheidung (Aktenzeichen: 4 HK O 5879/24). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Fondsgesellschaft will nun in Berufung gehen. Das Urteil ist deshalb noch nicht rechtskräftig.
Risikoeinstufung für „UniImmo Wohnen ZBI“ zu niedrig
Die Fondsgesellschaft ZBI Fondsmanagement, die zu der Gruppe Union Investment (Volks- und Raiffeisenbanken) gehört, hatte das Anlagerisiko bei ihrem offenen Immobilienfonds „UniImmo Wohnen ZBI“ erst mit „niedrig“, dann, nachdem der Anteilspreis des Fonds im Juni 2024 um rund 17 Prozent herabgesetzt und die Anlegerinnen und Anleger des Fonds nach Angaben der Verbraucherzentrale „über Nacht“ Kursverluste von rund einer Milliarde Euro hinnehmen mussten, mit „mittelniedrig“ angegeben. Das entspricht der Risikoklasse 2 und 3. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale ist bei solchen Immobilienfonds grundsätzlich aber die viel höhere Risikoklasse 6 zutreffend, auf einer Stufe also mit Aktienfonds.
Die Richter entschieden nun, dass der Fonds nicht mehr mit einer niedrigen oder mittelniedrigen Risikoklasse beworben werden darf.
Immobilienfonds als „Sicherheitsillusion“ verkauft
Das Gericht hatte sich in dem Urteil zwar nicht mit dem Thema Schadensersatz befasst. Die Verbraucherschützer sehen sich aber nun in ihrer Auffassung bestärkt, dass für Anleger womöglich ein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Dafür müssten Anlegende vor Gericht glaubhaft machen können, dass sie den Immobilienfonds nicht gekauft hätten, wenn die Fondsgesellschaft eine Risikokennzahl von 6 angegeben hätte.
Auch der unabhängige Fondsexperte Stefan Loipfinger hatte in einem Gutachten im Auftrag des bankenkritischen Vereins Finanzwende kritisiert, dass die Anbieter ihre Kunden über die wahren Risiken der offenen Immobilienfonds falsch aufgeklärt hätten. Die Fonds seien fälschlicherweise als sichere Anlage verkauft worden, quasi als „Sicherheitsillusion“.
Die Fondsgesellschaft verwies nach dem Urteil hingegen darauf, dass die Risikoeinstufung unter der durch die Finanzaufsicht bislang akzeptierten Praxis vorgenommen worden sei.
