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Versicherungen nicht vorschnell kündigen

Die Corona-Krise zwingt viele Bürger dazu, ihre monatlichen Ausgaben einzuschränken. Ist es ratsam, den Rotstift bei der Altersvorsorge anzusetzen?

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Mann im Büro mit Hand an der Stirn schaut besorgt auf sein Notebook. Bild: IMAGO / Westend61 / 27exp

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Leipzig (dpa/tmn). Bei vielen ist die Altersvorsorge ein fester Posten der monatlichen Ausgaben. Ist das Geld angesichts der Corona-Krise knapp, setzen viele hier den Rotstift an. Doch Vorsicht: Man sollte nicht alles kündigen, was einem in die Hände fällt, rät die Verbraucherzentrale Sachsen.

Bei Lebens- oder Rentenversicherungen sollte die Entscheidung gut abgewogen werden, raten die Verbraucherschützer. Denn oft ist eine Kündigung hier mit finanziellen Einbußen verbunden. So behält der Anbieter im Falle einer Kündigung einiges an Abschluss- und Verwaltungskosten ein. Das sind meistens einige tausend Euro.

Alternativen: Beitragsfreistellung oder Widerspruch

Sinnvoller kann es sein, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. So spart man zumindest die Beiträge, der Versicherungsschutz bleibt aber erhalten.

Eine andere Möglichkeit: die Prüfung eines Widerspruchs. Diese Möglichkeit kommt für Lebensversicherungsverträge in Frage, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, und betrifft auch Riester- und Rürup-Verträge.

Hat der Versicherer in diesem Zeitraum die Kunden nicht korrekt über ihr Widerspruchsrecht informiert, haben diese ein unbefristetes Widerspruchsrecht. In diesem Fall wird der Vertrag insgesamt rückabgewickelt. Der Anbieter muss dann auch grundsätzlich die Abschluss- und Verwaltungskosten erstatten sowie für die Nutzung des Geldes eine Entschädigung, also einen Zins, zahlen.


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