Ihre-Vorsorge Logo

Lebensmittel-Angaben von Herstellern "oft nicht ehrlich"

Verbraucher-Beschwerden auf dem Portal Lebensmittelklarheit.de haben häufig Erfolg.

Artikel vorlesen

Autor / Quelle

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Einkaufskorb aus Metall mit Lebensmitteln

© Nicht definiert

München (tö). Für ein Dessert wird mit dem Slogan „mit feiner Vanilla“ geworben, echte Vanille ist aber gar nicht drin. Ein Hersteller preist Fruchtgummis als „Erdbeer-Streifen“ an, tatsächlich bestehen die Gummis zu 79 Prozent aus Apfel. Tausende Beschwerden wie diese sind beim Internetportal Lebensmittelklarheit.de schon eingegangen. Nun zeigt eine Untersuchung der Verbraucherzentralen: Viele Produzenten der Lebensmittel reagieren auf die dort geäußerte veröffentlichte Kritik. Immerhin knapp vier von zehn der überprüften Produkte „hatten ein Jahr später eine realistischere Aufmachung oder Kennzeichnung“, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit. Doch viele Hersteller, so der vzbv, „informieren noch immer nicht ehrlich und transparent“. 

Verbesserungen in 40 Prozent der untersuchten Fälle

Untersucht wurden insgesamt 84 Produkte, die im Jahr 2022 zwischen Januar bis Juli erstmals auf Lebensmittelklarheit.de mit dem Label „Getäuscht?“ gerügt worden waren. Gut ein Jahr später stellten die Verbraucherschützer fest: In 33 Fällen verbesserten die Hersteller die Kennzeichnung oder die Informationen über die Ware. Allerdings seien 40 der geprüften Produkte ein Jahr später noch unverändert auf dem Markt. „Diese Anbieter haben die Kritik also einfach ignoriert“, sagte Stephanie Wetzel, Koordinatorin des Projekts Lebensmittelklarheit. Die übrigen 11 Produkte im Marktcheck konnten im Untersuchungszeitraum nicht mehr aufgefunden werden.

Stempel “Getäuscht?!” zeigt Wirkung

Das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geförderte Portal Lebensmittelklarheit.de gibt es seit Mitte 2011. Dort können Verbraucher Produkte melden, deren Kennzeichnung, Aufmachung oder Bewerbung sie als unklar, widersprüchlich oder als täuschend empfinden. Halten die Lebensmittelklarheit-Fachleute die Kritik für berechtigt, wird die Produktmeldung im Portal mit dem Stempel „Getäuscht?“ veröffentlicht und das Unternehmen um eine Stellungnahme gebeten. Anschließend stellt die Redaktion das Produkt zusammen mit der Beschwerde, einer Stellungnahme des Anbieters und der fachlichen Sicht der Verbraucherzentrale ins Portal ein.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
4 Minuten

Die Krankenkasse kündigt eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst an? Das kann Krankengeld und sogar den Job kosten. Was Arbeitnehmer wissen sollten.

Time
2 Minuten

Wer betreut die im Haushalt lebenden Kinder während einer Reha-Maßnahme? Die Deutsche Rentenversicherung kann helfen.

Time
5 Minuten

Halsweh, Schnupfen, vielleicht Fieber: Welches Virus legt mich lahm? Seit der Pandemie wollen es viele genau wissen.

Time
3 Minuten

Nicht jede Demenzerkrankung lässt sich verhindern. Doch schon kleine Dinge stärken das Gehirn und senken das Risiko für krankhafte Veränderungen.

Time
2 Minuten

Das jährliche DAK-Präventionsradar zeigt: Immer mehr Kinder und Jugendliche fühlen sich erschöpft. Da verwundern die schlechten Pisa-Ergebnisse wenig, meint die Krankenkasse.

Time
3 Minuten

Kiffen ist inzwischen mit vielen Auflagen für Erwachsene erlaubt. Zugleich wächst der Markt für Cannabis als Medikament stark. Der neue Minister will dem einen Riegel vorschieben.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026