München (tö). Für ein Dessert wird mit dem Slogan „mit feiner Vanilla“ geworben, echte Vanille ist aber gar nicht drin. Ein Hersteller preist Fruchtgummis als „Erdbeer-Streifen“ an, tatsächlich bestehen die Gummis zu 79 Prozent aus Apfel. Tausende Beschwerden wie diese sind beim Internetportal Lebensmittelklarheit.de schon eingegangen. Nun zeigt eine Untersuchung der Verbraucherzentralen: Viele Produzenten der Lebensmittel reagieren auf die dort geäußerte veröffentlichte Kritik. Immerhin knapp vier von zehn der überprüften Produkte „hatten ein Jahr später eine realistischere Aufmachung oder Kennzeichnung“, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit. Doch viele Hersteller, so der vzbv, „informieren noch immer nicht ehrlich und transparent“.
Verbesserungen in 40 Prozent der untersuchten Fälle
Untersucht wurden insgesamt 84 Produkte, die im Jahr 2022 zwischen Januar bis Juli erstmals auf Lebensmittelklarheit.de mit dem Label „Getäuscht?“ gerügt worden waren. Gut ein Jahr später stellten die Verbraucherschützer fest: In 33 Fällen verbesserten die Hersteller die Kennzeichnung oder die Informationen über die Ware. Allerdings seien 40 der geprüften Produkte ein Jahr später noch unverändert auf dem Markt. „Diese Anbieter haben die Kritik also einfach ignoriert“, sagte Stephanie Wetzel, Koordinatorin des Projekts Lebensmittelklarheit. Die übrigen 11 Produkte im Marktcheck konnten im Untersuchungszeitraum nicht mehr aufgefunden werden.
Stempel “Getäuscht?!” zeigt Wirkung
Das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geförderte Portal Lebensmittelklarheit.de gibt es seit Mitte 2011. Dort können Verbraucher Produkte melden, deren Kennzeichnung, Aufmachung oder Bewerbung sie als unklar, widersprüchlich oder als täuschend empfinden. Halten die Lebensmittelklarheit-Fachleute die Kritik für berechtigt, wird die Produktmeldung im Portal mit dem Stempel „Getäuscht?“ veröffentlicht und das Unternehmen um eine Stellungnahme gebeten. Anschließend stellt die Redaktion das Produkt zusammen mit der Beschwerde, einer Stellungnahme des Anbieters und der fachlichen Sicht der Verbraucherzentrale ins Portal ein.
