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Rentner können sich Steuerpflicht im Ausland nicht entziehen

Bundesregierung: Deutschland strebt bei Abkommensverhandlungen die Absicherung der nachgelagerten Besteuerung von Alterseinkünften an.

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Formular Steuererklärung mit Kugelschreiber.

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Berlin (sth). Deutschland strebt bei Verhandlungen mit anderen Ländern über Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung (DBA) "regelmäßig die Absicherung der deutschen nachgelagerten Besteuerung von Alterseinkünften an". Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, die sich nach der Abwerbung von steuerpflichtigen Rentnern durch andere Staaten erkundigt hatte. Hintergrund der Anfrage war der im Juli bekannt gewordene Versuch der griechischen Regierung, deutsche Rentner mit einer Art Steuerflatrate zur Verlegung ihres Hauptwohnsitzes nach Griechenland zu bewegen.

Die deutsche Verhandlungsgrundlage für DBA enthalte die Möglichkeit, die in Deutschland gesetzlich vorgesehene nachgelagerte Besteuerung von Altersrenten "auch gegenüber im Ausland ansässigen Rentenempfängern zu sichern", heißt es in der Regierungsantwort. Dazu werde bei Abkommensverhandlungen angestrebt, eine „Sozialversicherungsklausel“ und eine „Förderstaatsklausel“ zu vereinbaren. Die Sozialversicherungsklausel weise das Besteuerungsrecht für gesetzliche Renten dem Staat zu, auf dessen Gesetzgebung die Leistung beruht, so die Bundesregierung. Die Förderstaatsklausel dagegen weise dem Staat, der Beitragszahlungen zur Rentenversicherung steuerlich gefördert habe, "ein Besteuerungsrecht zu". Auf diese Weise solle eine nachgelagerte Besteuerung nicht nur bei Wegzug eines Rentners gesichert werden, sondern auch "die Fälle erfassen, in denen der Rentenanspruch gegenüber einem nicht in Deutschland ansässigen Rententräger zu Lasten des deutschen Fiskus aufgebaut wurde", heißt es in der Regierungsantwort.

In den jeweiligen Abkommensverhandlungen müssten die Interessen der beteiligten Staaten "abgewogen und in Verbindung mit den weiteren Regelungen der DBA zu einem Gesamtkompromisspaket" geschnürt werden, erläutert das Schreiben. Dies erfordere regelmäßig eine Aufteilung des Besteuerungsrechts für Altersrenten. Die jeweilige Aufteilung falle dabei "aufgrund unterschiedlicher tatsächlicher Verhältnisse und Interessenlagen je nach Vertragsstaat unterschiedlich" aus. In den vergangenen Jahren sei es für eine Einigung auf DBA im Einzelfall "unvermeidbar" gewesen, dass insbesondere mit Blick auf die grenzüberschreitende Besteuerung von Altersrenten "unterschiedliche DBA-Regelungen vereinbart wurden", räumt die Bundesregierung ein.

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