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Schulzeit: Bis zum 45. Lebensjahr Rentenbeiträge nachzahlen

Für Schul- und Hochschulzeiten zwischen 16 und 17 sowie mit einer Dauer von insgesamt mehr als acht Jahren sind freiwillige Beitragszahlungen möglich.

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Mann im Büro mit Taschenrechner, Kugelschreiber und Block. Bild: IMAGO / INSADCO / imago stock&people

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Oldenburg/Bremen (drv/sth). Wer zusätzliche Beiträge bei der Deutsche Rentenversicherung (DRV) einzahlen will, kann bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres von der noch immer wenig bekannten Möglichkeit Gebrauch machen, freiwillige Beiträge für Schulausbildungszeiten nach dem 16. Lebensjahr nachzuzahlen. Nach aktuellen DRV-Daten zahlten im Jahr 2019 – jüngere Daten liegen noch nicht vor – nicht einmal 2.500 Frauen und Männer Rentenbeiträge für Ausbildungszeiten nach. Die Einzahlung kann sinnvoll sein, um eine bestimmte Wartezeit zu erfüllen oder den Rentenanspruch zu steigern.

Eine Nachzahlung für noch nicht mit Beiträgen belegte Schulzeiten ist nur möglich, soweit diese nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden können. Damit kommt eine Nachzahlung insbesondere für schulische Ausbildungszeiten zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr in Betracht und für Schulzeiten, die die anrechenbare Höchstdauer von acht Jahren überschreiten. Ab einem monatlichen Mindestbeitrag von 83,70 Euro bis zu einem Höchstbeitrag von 1.311,30 Euro können die Beiträge in beliebiger Höhe gezahlt werden. Ob sich eine Einzahlung lohnt, sollte man vorher in einem persönlichen Beratungsgespräch beim Rentenversicherungsträger abklären.

Mehr zum Thema

www.deutsche-rentenversicherung.de
Link zur Broschüre über freiwillige Beitragszahlungen an die Deutsche Rentenversicherung 

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