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Rentenbesteuerungs-RechnerSteuern auf die Rente

Muss ich als Rentnerin oder Rentner Steuern zahlen? Ermitteln Sie Ihren Besteuerungsanteil, Ihren Rentenfreibetrag und Ihre voraussichtliche Einkommensteuer.

Ihre Rente

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Rentenbesteuerung einfach erklärt

Die gesetzliche Rente wird nachgelagert besteuert. So funktioniert das System:

  • Der Besteuerungsanteil hängt vom Renteneintrittsjahr ab: 50 Prozent bei Eintritt bis 2005, danach schrittweise steigend
  • Seit dem Wachstumschancengesetz steigt er nur noch um 0,5 Punkte pro Jahr - erst der Jahrgang 2058 versteuert 100 Prozent
  • Der steuerfreie Rest wird als persönlicher Rentenfreibetrag dauerhaft festgeschrieben
  • Steuer fällt erst an, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt (2026: 12.348 Euro)

Abziehbar sind unter anderem Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Der Rechner zeigt in wenigen Sekunden, ob Ihre Rente voraussichtlich steuerpflichtig ist - und in welcher Größenordnung sich die Einkommensteuer bewegt.

Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet. Diese Angaben sind für die Berechnung mindestens notwendig. Trifft eine verlangte Angabe nicht auf Sie zu, geben Sie bitte „0“ ein.

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Häufige Fragen

Wie viel Steuern zahle ich auf meine Rente?

Wie viel Steuern auf die Rente anfallen, hängt vom Rentenbeginn (Besteuerungsanteil), der Rentenhöhe und weiteren Einkünften ab. Der Rechner ermittelt den steuerpflichtigen Anteil und die voraussichtliche Steuerlast.

Wie hoch ist der Besteuerungsanteil der Rente?

Der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und steigt für jeden neuen Rentnerjahrgang leicht an. Der einmal festgelegte Freibetrag bleibt dann dauerhaft bestehen.

Müssen alle Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Nur wenn das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Viele Renten bleiben darunter – der Rechner zeigt, ob Ihre Rente voraussichtlich steuerpflichtig ist.


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