Ihre-Vorsorge Logo

Altersteilzeitrechner

Mit dem Altersteilzeitrechner ermitteln Sie schnell und einfach, welches Einkommen Ihnen bleibt, wenn Sie nach dem Altersteilzeitgesetz Ihre Arbeitszeit reduzieren.

Einnahmen

€

Besteuerungsgrundlagen

Sozialversicherungsangaben

%
€
%

Ihr Ergebnis erscheint sofort – Ihre Daten werden nicht gespeichert.

Sie wollen Ihre Arbeitszeit in den letzten Jahren Ihres Berufslebens reduzieren? Dann kann Altersteilzeit für Sie ein Modell sein. Für einen vereinbarten Zeitraum arbeiten Sie weniger; Ihr Arbeitgeber stockt in dieser Zeit Ihr Gehalt auf und zahlt zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung für Sie ein.
 

Mit unserem Altersteilzeitrechner können Sie ermitteln, wie hoch Ihr Einkommen während der Altersteilzeit sein wird. Der Rechner geht von den gesetzlichen Bestimmungen aus. Über besondere Branchenregelungen informiert Sie Ihre Personalabteilung, der Betriebsrat oder Ihre Gewerkschaft.
 

Wenn Sie im Anschluss an die Altersteilzeit in Rente gehen wollen, empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig vor der Entscheidung dafür persönlich von der Deutschen Rentenversichgerung beraten zu lassen. Dabei können Sie klären lassen, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen für eine Rente erfüllen.
 

Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet. Diese Angaben sind für die Berechnung mindestens notwendig. Trifft eine verlangte Angabe nicht auf Sie zu, geben Sie bitte „0“ ein.

Teilen Sie diesen Rechner

Häufige Fragen

Wie viel Gehalt bekomme ich in Altersteilzeit?

In der Altersteilzeit arbeiten Sie die Hälfte und erhalten das halbe Gehalt plus eine Aufstockung von mindestens 20 Prozent durch den Arbeitgeber. Der Rechner zeigt Ihr Netto in der Altersteilzeit.

Wie wirkt sich Altersteilzeit auf die Rente aus?

Der Arbeitgeber zahlt Rentenbeiträge auf mindestens 80 Prozent des früheren Vollzeitentgelts – die Renteneinbußen sind daher deutlich kleiner als der Gehaltsverzicht.


Interessante Artikel

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026