Aktivrente berechnen: So viel bleibt vom zusätzlichen Einkommen netto wirklich übrig
„Chaos bei der Lohnabrechnung"
Seit Anfang 2026 gilt der neue Aktivrentenfreibetrag. Er bringt hunderttausenden arbeitenden Senioren ein deutlich höheres Nettoeinkommen. In vielen Lohnprogrammen hakt die Umsetzung aber noch – Abrechnungen sind oft vorläufig und müssen korrigiert werden. Insider sprechen von einem regelrechten „Chaos in der Lohnabrechnung”, verursacht durch unkonkrete Angaben im kurz vor Jahresende verabschiedeten Gesetz. Die gute Nachricht: Ihre Vorteile gehen nicht verloren. In diesem Beitrag zeigen wir, mit welchen Sozialabgaben Sie rechnen müssen und ab wann trotz Aktivrente Lohnsteuer fällig wird.
Wie viele ältere Arbeitnehmer profitieren vom Aktivrentenfreibetrag?
Im Juni 2025 gab es bereits 408.999 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte jenseits der Regelaltersgrenze. Durch die neue Aktivrente dürften es künftig einige hunderttausend mehr werden.
Alle diese Beschäftigten können vom neuen Aktivrentenfreibetrag von bis zu 2.000 Euro im Monat profitieren. Verdienen Sie zum Beispiel 1.000 Euro oder 2.000 Euro brutto, bleibt dieser Betrag vollständig steuerfrei. Erst der Teil Ihres Arbeitslohns oberhalb von 2.000 Euro wird besteuert. Sozialversicherungsbeiträge fallen jedoch auf das gesamte Bruttoentgelt an.
Wie viel Sozialversicherungsbeiträge zahlen Aktivrentner?
Ab einem Bruttolohn von 2.000 Euro im Monat gelten grundsätzlich die normalen Sozialversicherungsregeln. Vom Brutto gehen dann – je nach persönlicher Situation – etwa gut 10 bis 20 Prozent an die Sozialversicherungen. Bei 4.000 Euro brutto sind das grob zwischen 400 und gut 800 Euro im Monat.
Bei niedrigeren Bruttolöhnen greift der Übergangsbereich („Midijob“). Dann sind die Arbeitnehmerbeiträge reduziert. Wie hoch Ihre Beiträge konkret sind, zeigt Ihnen der Midijob-Rechner von ihre-vorsorge.de.
Woher kommt die Spannweite bei den Abzügen?
Die Spannbreite bei den Sozialabgaben hängt vor allem mit Wahlmöglichkeiten in Kranken- und Rentenversicherung zusammen. In der Arbeitslosenversicherung zahlen Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze keine Beiträge mehr – dafür besteht auch kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld.
In der Pflegeversicherung gibt es für Aktivrentner keine altersabhängigen Unterschiede, aber unterschiedliche Beitragssätze für Versicherte mit und ohne Kinder. Diese Differenzierung lassen wir hier der Einfachheit halber außen vor.
Welche Optionen habe ich in der Krankenversicherung?
Sie können grundsätzlich die Krankenkasse wechseln und zu einer günstigeren Kasse gehen. Außerdem können Sie wählen, ob Sie Anspruch auf Krankengeld haben möchten – eine für Ältere besonders wichtige Frage.
Auch als älterer Arbeitnehmer haben Sie im Krankheitsfall zunächst Anspruch auf bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung. Krankengeld bekommen Sie nur, wenn Sie den normalen – und nicht den ermäßigten – Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen.
Wann zahle ich den normalen Beitragssatz?
Den normalen Beitragssatz zahlen Sie im Rentenalter, wenn Sie entweder zunächst keinen Rentenantrag stellen oder auf einen sehr kleinen Teil Ihrer Rente vorübergehend verzichten. Bereits bei einer „99,99-Prozent-Rente“ gelten Sie als Teilrentner und sind mit allen Ansprüchen krankenversichert – also auch mit Krankengeld.
Dafür müssen Sie mit einem formlosen Schreiben an die Rentenversicherung auf z.B. 15 oder 20 Cent Ihrer Rente verzichten. Der Krankenversicherungsbeitrag steigt dann um 0,6 Prozentpunkte; die Hälfte davon tragen Sie als Arbeitnehmer.
Welche Spielräume habe ich in der Rentenversicherung?
Sie können entscheiden, ob Sie auch im Seniorenalter weiter Rentenbeiträge zahlen oder nicht. Wenn Sie bei gutem Einkommen zunächst ganz oder teilweise auf die Rente verzichten, gehen weiterhin 9,3 Prozent Ihres Bruttolohns als Arbeitnehmeranteil an die Rentenversicherung.
Dafür werden Sie später mit einer spürbar höheren Rente belohnt, weil der Rentenaufschub und die zusätzlichen Beiträge Ihre Ansprüche deutlich erhöhen. Tipp: Rechnen Sie das genau durch – bei 4.000 Euro brutto wären das 372 Euro monatlich an eigenen Rentenbeiträgen. In vielen Fällen ist diese Investition bei guter Gesundheit langfristig vorteilhaft.
Falls Sie sich für die Kombination von Rente und Job entscheiden, sollten Sie rund ein Viertel der Rente fürs Finanzamt zurücklegen. Bei einem Bruttoentgelt von beispielsweise 4.000 Euro ist nämlich der steuerliche Grundfreibetrag durch den Job bereits verbraucht. Deshalb schlägt bei der Rente die Steuerprogression zu.
Wie viel Lohnsteuer muss ich zahlen?
Neben dem Aktivrentenfreibetrag von bis zu 2.000 Euro pro Monat profitieren Sie vom steuerlichen Grundfreibetrag (2026: 12.348 Euro im Jahr) und dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von jährlich 1.230 Euro.
Damit fällt bei Steuerklasse I oder IV bis zu einem Bruttolohn von knapp 3.600 Euro und bei Steuerklasse III bis etwa 4.700 Euro häufig keine Lohnsteuer an – vorausgesetzt, Sie zahlen weiterhin Rentenversicherungsbeiträge. Wenn Sie auf Rentenbeiträge verzichten, wird dagegen schon bei deutlich niedrigeren Bruttolöhnen Lohnsteuer fällig.
Gibt es schon einen speziellen Lohnsteuerrechner für Aktivrentner?
Das Bundesministerium der Finanzen betont in seinen Fragen und Antworten zur Aktivrente, dass der Freibetrag monatsbezogen konzipiert sei. Das bedeutet, dass Sie bei schwankenden Monatseinkommen nicht einfach über das Jahr hinweg alle Beträge addieren und dann 24.000 Euro (= 12 x 2.000 Euro) vom Brutto-Jahreseinkommen abziehen dürfen: „Nicht ausgeschöpfte Beträge", so das Ministerium, „können nicht vor- oder zurückgetragen werden, d.h. diese können nicht in einem anderen Monat verwendet werden.” Dies gelte auch bei sonstigen Bezügen wie etwa Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder einem Bonus.
Stand Mitte März 2026 gibt es noch keinen offiziellen Online-Rechner, der den Aktivrentenfreibetrag korrekt berücksichtigt. Selbst große Anbieter von Lohnbuchhaltungsprogrammen sowie der Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums setzen die Aktivrente derzeit noch nicht technisch um.
Warum ist die Berechnung so kompliziert?
Das Aktivrentengesetz ändert die steuerrechtlichen Grundprinzipien nicht, sondern ergänzt sie lediglich um einen Freibetrag. Alle übrigen Regeln bleiben bestehen. Und bislang bereits gilt: Sozialversicherungsbeiträge, die auf den steuerfreien Teil des Arbeitslohns entfallen, können Sie nicht von der Steuer absetzen. Wenn Sie bei einem Bruttoeinkommen von 4.000 Euro beispielsweise als Aktivrentner monatlich knapp 800 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen zahlen, werden davon bei der Steuer nur 400 Euro berücksichtigt. Das bestätigt auf Anfrage auch die Lohnsteuerhilfe Bayern gegenüber ihre-vorsorge.de. Danach müssen bei einem Aktivrentner mit einem monatlichen Bruttoentgelt mehr als 2.000 Euro „Vorsorgeaufwendungen im Verhältnis der Einnahmen in einen abziehbaren und einen nicht abziehbaren Teil“ aufgeteilt werden.
Wie kann ich grob ausrechnen, was mir netto bleibt?
Sie können in zwei Schritten vorgehen:
- Schritt 1: Berechnen Sie auf Basis Ihres vollen Bruttolohns die Sozialversicherungsbeiträge – noch ohne Lohnsteuer.
- Schritt 2: Berechnen Sie die Lohnsteuer so, als ob Ihr Bruttolohn um 2.000 Euro niedriger wäre. Verdienen Sie beispielsweise 4.000 Euro brutto, geben Sie in einem Lohn- oder Brutto‑Netto‑Rechner 2.000 Euro als Bruttolohn ein. Der Rechner berücksichtigt dann nur die Sozialversicherungsbeiträge, die bei 2.000 Euro brutto anfallen würden; die darüberliegenden Beiträge bleiben steuerlich außen vor.
Damit entsteht rechnerisch eine „fiktive“ Lohnabrechnung auf Basis von 2.000 Euro Brutto. Der Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums weist etwa für den von uns durchgerechneten Beispielfall eine monatliche Lohnsteuer von 78,25 Euro aus. Berücksichtigt sind dabei die Vorgaben: 4.000 Euro brutto monatlich, Steuerklasse I oder IV, Rentenversicherungsbeiträge, Zusatzbeitrag GKV von 2,9 Prozent, Jahrgang 1959, keine Kirchensteuer, mit Kind. Im folgenden Abschnitt sehen Sie die Beispielrechnung als Tabelle - aufgrund der jeweils persönlich zu berücksichtigenden Faktoren ist diese ohne Garantie, doch sind große Abweichungen bei der ausgewiesenen Lohnsteuer nicht zu erwargten.
Das bleibt übrig: Die Beispielrechnung
| Bruttolohn | 4 000,00 € |
| Lohnsteuer | 78,25 € |
| Rentenversicherung | 372 € |
| Arbeitslosenversicherung | 0 € |
| Krankenversicherung | 292 € |
| KV Zusatzbeitrag | 58 € |
| Pflegeversicherung | 72 € |
| Sozialversicherung insgesamt | 794 -€ |
| Nettolohn | 3 127,75 € |
Eckpfeiler für die Orientierung: So viel Netto bleibt vom Brutto
Wenn der Aktivrentenfreibetrag bisher in Ihrer Lohnabrechnung noch nicht berücksichtigt wurde, kann dies in den nächsten Monaten – sobald ein angepasster Programmstand vorliegt – korrigiert werden. Dann erhalten Sie gegebenenfalls eine Nachzahlung. Spätestens mit der Einkommensteuererklärung 2026 wird der Aktivrentenfreibetrag vom Finanzamt berücksichtigt. Bis dahin kann die folgenden Tabelle zur Orientierung dienen. Bitte beachten Sie: Alle genannten Werte sind grobe Richtwerte. Die tatsächliche Lohnsteuer und die Sozialabgaben hängen unter anderem von Krankenkasse, Kinderzahl, Kirchensteuer und der genauen Beitragsgestaltung ab.
| Bruttolohn / Monat | Steuerfrei durch Aktivrente | Steuerpflichtiger Lohn | Sozialabgaben (grob) | Lohnsteuer (grob) | Netto (grob) |
|---|---|---|---|---|---|
| 1.000 € | 1.000 € | 0 € | ca. 70–120 € | 0 € | ca. 880–930 € |
| 2.000 € | 2.000 € | 0 € | ca. 200–400 € | 0 € | ca. 1.600–1.800 € |
| 4.000 € | 2.000 € | 2.000 € | ca. 400–830 € | ca. 0–80 €* | ca. 3.100–3.500 € |
