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Aktivrente: Noch Anlaufschwierigkeiten bei der Abrechnung

Weil wichtige Eckdaten zur Behandlung von Beiträgen zur Sozialversicherung fehlten, konnte die Aktivrente bislang bei der Lohnabrechnung vielfach nicht berücksichtigt werden. Das soll sich nun ändern.

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Älterer Arbeiter mit jüngerem Kollege in einer Fabrikhalle. Bild: IMAGO / Westend61

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Aktivrentner können auf den März hoffen.

München (tö/rw). Eigentlich soll die Aktivrente seit Jahresbeginn als Jobmotor wirken, der ältere Arbeitnehmer in der Beschäftigung hält: Bei einem in Aussicht gestellten Steuervorteil von 2.000 Euro pro Monat ist der Anreiz groß, den Ruhestand aufzuschieben und weiter zu arbeiten. Doch das satte Plus in der Lohnabrechnung blieb bislang überwiegend aus. Der Grund: Viele Detailfragen waren nach dem Startschuss am 1. Januar noch ungeklärt, so dass die Steuersoftware noch nicht entsprechend angepasst werden konnte. Lange Gesichter vieler „Aktivrentner” beim Blick auf ihren Gehaltszettel vom Januar und Februar waren die Folge.

Korrekte Abrechnungen wohl Ende März

Doch nun naht die Wende, wie die Datev als einer der führenden Anbieter entsprechender Software auf Anfrage von ihre-vorsorge.de mitteilt: „Frühestens mit der März-Abrechnung wird eine korrekte Abrechnung nach den Vorgaben der Aktivrente möglich sein.“ Dies dürfte auch für andere Software-Anbieter gelten. Bis dahin sollten sie ihre Programme final angepasst, getestet und freigegeben haben. 

Der Grund für die Verzögerung liegt an der recht heißen Nadel, mit der das Steuervorteils-Programm Ende vergangenen Jahres zusammengestrickt worden war: So habe das Gesetz zunächst „Interpretationsspielraum“ geboten, „den es vor der Umsetzung in der Software zu klären galt“. Daher konnte beispielsweise die Datev, die jeden Monat die Lohn- und Gehaltsabrechnungen für etwa 14,7 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland erstellt, die Aktivrente bei den Lohnabrechnungen bislang nicht berücksichtigen. Inzwischen aber hat das Bundesfinanzministerium einige Detailfragen geklärt, so dass sich zumindest die Datev verhalten optimistisch zeigt. 

Bemessung der Vorsorgepauschale im Fokus

Eines der Probleme, das laut Datev zu Verzögerungen führte, war die Frage, wie die Sozialversicherungsbeiträge zu behandeln sind. Grundsätzlich wird bei Lohn- und Gehaltsabrechnungen ein Vorsorgepauschale berücksichtigt, die dazu führt, dass bei den Arbeitnehmern netto mehr herauskommt. Auf der Homepage des Bundesfinanzministerium heißt es dazu aber: „Bei der Lohnsteuerberechnung und damit bei der Bemessung der Vorsorgepauschale bleiben Sozialversicherungsbeiträge auf die Aktivrente unberücksichtigt.“ So wird es laut Datev auch für die jährlich zu erstellende Lohnsteuerbescheinigung zunächst nur „eine Übergangslösung für 2026“ geben. Von 2027 an solle es „dann eine eigene Zeile für die Aktivrente geben“. 

Vorteile für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte

Wer sein reguläres Rentenalter erreicht hat und mit einem Dienst-, Werk- oder Honorarvertrag für seinen bisherigen Arbeitgeber weiterarbeitet, sollte jetzt prüfen, ob nicht ein Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung möglich ist. Denn nur so können Ältere, die ihre reguläre Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand erreicht haben, von der neuen Aktivrente profitieren. Als freier Mitarbeiter oder freie Mitarbeiterin auf selbstständiger Basis kann man den neuen Steuerbonus in Höhe von 2000 Euro pro Monat hingegen nicht nutzen. „Da das Honorar meistens (…) voll versteuert werden muss, ist es jetzt unter Umständen günstiger, in einen Arbeitsvertrag zu wechseln“, rät Tobias Gerauer, Steuerberater und Vorstandsmitglied der Lohnsteuerhilfe Bayern.

Steuergeschenk ohne extra-Antrag

Grundsätzlich ist kein spezieller Antrag für die Aktivrente nötig, wie Gerauer betont. Dass keine oder weniger Steuern abgezogen wurden, werden Aktivrenten-Beschäftigte direkt auf der Lohnabrechnung des Arbeitgebers sehen. Auf der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung wird der steuerfreie Betrag für das Finanzamt ausgewiesen. Somit wird der finanzielle Vorteil nicht erst Monate später mit der Steuererklärung gewährt, sondern landet gleich netto auf dem Gehaltskonto. 

Ungenutzte Freibeträge nicht in Folgemonate übertragbar

Zur Nutzung der monatlichen Freibeträge teilt das Bundesfinanzministerium auf seiner Homepage mit: „Die Aktivrente ist monatsbezogen.“ Nicht ausgeschöpfte Beträge (zum Beispiel bei Teilzeit oder wegen eines Monatsverdienstes unterhalb der 2000-Euro-Grenze) können demnach „nicht vor- oder zurückgetragen werden“, sie lassen sich also nicht in einem anderen Monat verwenden. Dies gilt laut dem Ministerium auch „bei sonstigen Bezügen“, wie etwa Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Boni vom Arbeitgeber, wie die nachstehende Rechnung darlegt.

Musterberechnung des Ministeriums

Ein Arbeitnehmer, der die Regelaltersgrenze im April erreicht hatte und ab Mai für 1.500 Euro im Monat weiterbeschäftigt ist, erhält im Dezember neben dem laufenden Arbeitslohn von 1.500 Euro noch eine Sonderzahlung in Höhe von 800 Euro. Da der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze im April erreicht hat, ist der monatliche Arbeitslohn von 1500 Euro ab Mai steuerfrei. Den nicht genutzten Freibetrag von monatlich 500 (2.000 -1.500) Euro kann er nicht für andere Monate verwenden. Von der Sonderzahlung sind daher nur 500 Euro (1500 Euro laufender Lohn + 500 Euro = 2.000 Euro) steuerfrei. Der die 2.000-Euro-Grenze übersteigende Betrag von 300 Euro ist steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Was bringt die Aktivrente konkret?

Welche Vorzüge das Aktivrenten-Modells bietet, zeigt ihre-vorsorge.de anhand eines plastischen Beispiels: Elvin S., Jahrgang 1959, feierte im Oktober 2025 seinen 66. Geburtstag. Anfang Dezember hat er sein reguläres Rentenalter von 66 Jahren und zwei Monaten erreicht. Er verdient monatlich brutto 4000 Euro. Mit seinem Arbeitgeber hat er eine unveränderte Weiterarbeit im kommenden Jahr vereinbart. Würde abrechnungstechnisch bereits alles einwandfrei funktionieren, erhöht sich im Januar 2026 sein Nettogehalt durch den neuen Aktivrenten-Freibetrag erheblich. Statt 2630 Euro netto im Dezember stehen dann auf seinem Lohnzettel 3128 Euro. Ein Plus von 498 Euro. Der Grund: Es fallen nur noch rund 78 Euro Lohnsteuer an, im Dezember waren es noch knapp 524 Euro. Gerechnet haben wir hier mit Steuerklasse I oder IV und unterstellt, dass Elvin S. nicht kinderlos ist und Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 372 Euro bezahlt. Der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung in Höhe von 58 Euro ist hingegen weggefallen. Würde er gleichzeitig die volle Altersrente beziehen, wären keine Rentenversicherungsbeiträge fällig. Dann würde netto noch viel mehr herauskommen. 

Mehr zum Thema

Weitere nützliche Tipps zum Thema Aktivrente finden Sie in unserem Ratgeber „Die neue Aktivrente: Steuerbonus für Beschäftigte im Rentenalter“. 


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