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Das ändert sich für Rentner 2021

Nullrunde bei der Rente, weniger Steuern, mehr Grundsicherung: Was sich für Rentner im kommenden Jahr ändert – ein Überblick.

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Seniorin sitzt auf einem Sofa und lehnt die Arme auf ihr hochgezogenes Knie. Bild: IMAGO / Westend61 / Emma Innocenti

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Auch 2021 findet am 1. Juli die alljährliche Rentenanpassung statt. Für West-Rentner bleibt allerdings alles beim Alten. Es gibt 2021 keine Rentenerhöhung, aber auch keine Rentenkürzung. Und das ist eigentlich die positive Nachricht.

Grund: Die Altersbezüge sind vorrangig an die Entwicklung der Einkommen der Arbeitnehmer gekoppelt. Und diese sind insgesamt gesehen 2020 gesunken – dank der Corona-Krise und der Kurzarbeit. Das müsste dann auch für die Rente gelten – eigentlich. Doch das verhindert eine „Bestandsschutzklausel“ im Rentengesetz Dieses Gesetz sorgt dann auch dafür, dass die Renten in den neuen Bundesländern leicht steigen.

Rentenerhöhung 2021 im Osten

Im Osten steigen die Renten zum 1. Juli 2021 um 0,72 Prozent – trotz der Nullrunde im Westen.

Das liegt an der gesetzlich festgelegten Anpassung der Ostrenten an die Westrenten. Noch liegt der Rentenwert im Osten, also der Wert eines Entgeltpunktes, unter dem Westwert. Aktuell erhält ein Rentner im Osten für einen Entgeltpunkt 33,19 Euro, ein Rentner im Westen mit 34,19 Euro etwas mehr.

Bis zum 1. Juli 2024 soll es einen einheitlichen Rentenwert geben. Dazu nähert sich der Rentenwert Ost Jahr für Jahr ein Stückchen dem Westwert an. Im Sozialgesetzbuch sind die jährlichen Steigerungsraten festgelegt (Paragraph 255a des sechsten Sozialgesetzbuchs).

Für 2021 heißt das: Der Rentenwert Ost steigt zum 1. Juli 2021 auf 33,47 Euro. Bei einer Rente von 1.000 Euro macht das ein Plus von monatlich 7,20 Euro.

Anpassung Rentenwert (Ost) im Verhältnis zum aktuellen Rentenwert (West)
1. Juli 202097,2 Prozent
1. Juli 202197,9 Prozent
1. Juli 202298,6 Prozent
1. Juli 202399,3 Prozent
1. Juli 2024100 Prozent

Krankenversicherung 2021: Beitrag steigt für viele Rentner

Von der Bruttorente gehen die Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung ab. Bei der Pflegeversicherung gibt es 2021 keine Änderungen.

Bei der Krankenversicherung sieht es oft anders aus. Viele Krankenkassen werden einen höheren Zusatzbeitrag verlangen, weil die Kosten in der Gesundheitsversorgung gestiegen sind.

Für Rentner bedeutet das: Erhöht die Krankenkasse den Zusatzbeitrag, sinkt die ausgezahlte Rente (Nettorente). Allerdings: Rentner spüren die Erhöhung des Zusatzbeitrags erst zwei Monate später. Das ist gesetzlich so festgelegt. Zumeist wird also die ausgezahlte Rente also nicht im Januar, sondern erst im März ein wenig sinken.

Zudem übernimmt die Rentenversicherung grundsätzlich die Hälfte des Beitrags zur Krankenversicherung. Das gilt auch für den Zusatzbeitrag.

Beispiel: Die Krankenkasse erhöht den Zusatzbeitrag von 0,6 auf 1,0 Prozent, also um 0,4 Prozent. Dann sinkt die Nettorente um 0,2 Prozent.

Das Bundesgesundheitsministerium rechnet mit einem Anstieg des Zusatzbeitrags von bisher 1,1 auf 1,3 Prozent – im Durchschnitt aller gesetzlichen Krankenkassen. Diese Zahl ist aber nicht verbindlich. Jede Krankenkasse entscheidet unabhängig davon selbst über ihren Zusatzbeitrag. Die Erhöhung kann also höher oder auch niedriger ausfallen. Oder – theoretisch – ganz ausbleiben.

Tipp: Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung in der Krankenversicherung

Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse den Beitrag erhöht, haben Sie als Versicherter ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Monate.

Das bedeutet: Wird Ihnen im Dezember 2020 die Beitragserhöhung ab Januar mitgeteilt, so können Sie zum 28. Februar 2021 Ihrer Krankenkasse kündigen.

Eine Liste der Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen (PDF) finden Sie zum Beispiel beim Spitzenverband GKV.

Steuer 2021: Grundfreibetrag steigt, Soli fällt weg

Steuern muss zahlen, wessen steuerpflichtiges Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Das gilt auch für Rentner. Derzeit trifft das auf etwa jeden vierten Rentner zu.

2021 werden weniger Rentner steuerpflichtig sein, weil der Grundfreibetrag deutlich angehoben wird. Außerdem fällt 2021 der Solidaritätszuschlag (Soli) weg, zumindest für 90 Prozent der Steuerpflichtigen. Hiervon profitieren vor allem Rentner, die neben dem gesetzlichen Altersruhegeld noch weitere Renten erhalten beziehungsweise noch weitere steuerpflichtige Einkünfte haben.

Der Grundfreibetrag steigt 2021 um 336 Euro von 9.408 auf 9.744 Euro. Bei einer unveränderten Rente sorgt allein das dafür, dass Sie 2021 aufs Jahr gesehen zwischen 47 und 140 Euro weniger an Steuer zahlen müssen.

Grundsicherung 2021: neuer Rentenfreibetrag

Viele Rentner werden 2021 erstmals Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben. Dafür sorgt ein neuer Rentenfreibetrag von maximal 223 Euro monatlich. Von 1.000 Euro Nettorente – nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge – werden dann nur 787 Euro als Einkommen berücksichtigt, wenn die Grundsicherung berechnet wird.

Dadurch haben im kommenden Jahr auch viele Rentner, deren Altersruhegeld deutlich über 1.000 Euro monatlich liegt, noch Anspruch auf (aufstockende) Grundsicherung.

Voraussetzung ist unter anderem: Das Rentenkonto muss 33 Jahre Grundrentenzeiten aufweisen. Bei langjährig Versicherten ist das meist der Fall. Zu den Grundrentenzeiten zählen die Zeiten aus sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit, aber unter anderem auch

  • Pflichtbeitragszeiten der Kindererziehung und Pflege von Angehörigen
  • Zeiten der Krankheit oder Reha
  • Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege
  • Ersatzzeiten wie zum Beispiel Zeiten des Kriegsdienstes, der Kriegsgefangenschaft oder der politischen Haft in der DDR
Die Auszahlung kann sich allerdings noch bis 2022 hinziehen. Grund: Die Deutsche Rentenversicherung muss die Grundrentenzeiten von mehr als 20 Millionen Rentenbezieher prüfen. Dann winkt aber womöglich eine kräftige Nachzahlung.

Tipp: Corona-Erleichterungen für Grundsicherung im Alter nutzen

Wenn Sie im Januar 2021 erstmals Grundsicherung im Alter beantragen, profitieren Sie auch von der Corona-Sonderregelungen zum erleichterten Grundsicherungsbezug. Die Sonderregelungen gelten für alle Anträge, die bis Ende März 2021 gestellt werden.

Ein Vorteil: Bei einem Alleinstehenden gilt ein Geldvermögen von bis zu 60.000 Euro als „nicht erheblich“ und steht einem Grundsicherungsanspruch nicht entgegen. Auch die Angemessenheit einer selbstgenutzten Immobilie wird derzeit nicht geprüft.

Wohngeld 2021: Freibetrag und CO2-Komponente

Auch beim Wohngeld gibt es 2021 eine ähnliche Freibetragsregelung. Sie wird vielen Rentnern erstmals einen Anspruch auf Wohngeld sichern. Wie beim Rentenfreibetrag gilt auch hier, dass 33 Jahre Grundrentenzeiten vorliegen müssen. Wegen des großen Prüfaufwands werden auch die Wohngeldämter das Geld erst verspätet nachzahlen können.

Wichtig: Wenn Sie bislang noch kein Wohngeld erhalten, haben Sie nur dann Anspruch auf eine rückwirkende spätere Nachzahlung des staatlichen Mietzuschusses, wenn Sie im Januar 2021 einen Antrag auf Wohngeld stellen. Das gleiche gilt auch bei der Grundsicherung im Alter.

Klimakomponente beim Wohngeld

Heizenergie wird in den nächsten Jahren teurer, weil das klimaschädliche CO2 zusätzlich besteuert wird. Die Folgen einer entsprechenden Preiserhöhung für Menschen mit niedrigem Einkommen werden durch eine Wohngelderhöhung abgemildert.

Dafür gibt es ab Januar eine pauschale CO2-Komponente beim Wohngeld. Im Durchschnitt beträgt das zusätzliche Wohngeld voraussichtlich rund 15 Euro monatlich. Für jedes weitere Haushaltsmitglied kommen bis zu 3,60 Euro hinzu. Rund 665.000 Haushalte werden davon profitieren. Darunter sind rund 35.000 Haushalte, die erstmals oder erneut einen Anspruch auf Wohngeld erhalten.


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