Große und kleine Witwenrente
Was leistet die Rentenversicherung in den ersten Monaten nach dem Tod des Ehepartners?
Nach dem Tod ihres Ehepartners erhalten auch jüngere Witwen und Witwer im Sterbemonat und in den drei folgenden Monaten eine Witwer- beziehungsweise Witwenrente in Höhe der vollen möglichen Rente des Verstorbenen.
Voraussetzung ist in der Regel, dass die verstorbene Person die fünfjährige Anwartschaftszeit für die reguläre Altersrente erfüllt hatte. Nur bei einer sehr kurzen Ehe – unter einem Jahr – prüft die Rentenversicherung, ob es sich um eine reine Versorgungsehe gehandelt hat. In diesem Fall gibt es keine Witwen- beziehungsweise Witwerrente.
Bei jüngeren Witwen und Witwern hat der Verstorbene meist noch keine Rente bezogen. Dann muss umgehend eine Klärung des Rentenkontos vorgenommen werden. Als Rente wird dann im Sterbemonat und den drei darauffolgenden Monaten die fiktive volle Erwerbsminderungsrente beziehungsweise Altersrente ausgezahlt, die der Verstorbene hätte bekommen können.
Die Drei-Monats-Regelung ist auch als Sterbevierteljahr bekannt. In dieser Zeit spielt das Einkommen des Witwers oder der Witwe noch keine Rolle. Die Rente gibt es immer in voller Höhe. Das gleiche gilt auch für Hinterbliebene einer offiziellen Lebenspartnerschaft.
Beispiel: Britta S. wurde mit 24 Jahren Witwe, weil ihr Mann am 1. Januar 2020 bei einem Motorradunfall ums Leben kam. Als volle Erwerbsminderungsrente beziehungsweise Altersrente hätte der Verstorbene monatlich 1240 Euro bekommen können. Diesen Betrag hat Britta S. im Januar 2020 sowie in den folgenden drei Monaten erhalten. Ihr eigenes Einkommen als Bankangestellte wurde in dieser Zeit nicht angerechnet.
Wäre ihr Ehemann nicht am 1. Januar, sondern im Laufe des Monats gestorben, wäre die Hinterbliebenenrente im Sterbemonat nur anteilig gezahlt worden.
Wie geht es nach dem Sterbevierteljahr weiter?
Dann wird unterschieden zwischen großer und kleiner Hinterbliebenenrente.
Die kleine Witwenrente beträgt nur 25 Prozent der möglichen Rente des Verstorbenen, bei der großen Witwenrente gibt es 55 oder 60 Prozent.
Eine große Hinterbliebenenrente kann es aber nur in folgenden drei Fällen geben:
- wenn die Witwe oder der Witwer erwerbsgemindert oder erwerbsunfähig wird.
- wenn die Witwe oder der Witwer ein Kind erzieht.
- wenn die Witwe oder der Witwer das Anspruchsalter für die große Hinterbliebenenrente erreicht. Dieses liegt zwischen 45 und 47 Jahren.
Viele jüngere Witwen und Witwer erfüllen diese Voraussetzungen nicht und haben deshalb allenfalls Anspruch auf die kleine Hinterbliebenenrente. Sie fällt entsprechend niedrig aus. Witwen erhielten 2022 im Schnitt monatlich 221,50 Euro ausgezahlt. Bei der großen Hinterbliebenenrente waren es durchschnittlich 728,29 Euro.
Häufig besteht nach dem Sterbevierteljahr sogar gar kein Zahlungsanspruch auf die Witwenrente. Denn das Einkommen der Witwe oder des Witwers wird auf die Rente angerechnet.
Beispiel: Britta S. war 2020 erst 24 Jahre alt, voll erwerbsfähig und kinderlos. Deshalb konnte sie allenfalls die kleine Hinterbliebenenrente erhalten. Da sie aber als Bankkauffrau über ein gutes Einkommen verfügte, wurde die Rente zur „Nullrente“. Sie ist deshalb nach der Sterbeübergangszeit bei der kleinen Hinterbliebenenrente leer ausgegangen.
Können Hinterbliebene später die große Hinterbliebenenrente erhalten?
Das ist in einigen Fällen möglich. Die wichtigste Voraussetzung ist allerdings, dass sie nicht erneut heiraten. Denn wenn eine neue Ehe oder eine offizielle Lebenspartnerschaft besteht, geht der Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der vorhergehenden Ehe verloren. Eine Partnerschaft ohne Trauschein interessiert die Deutsche Rentenversicherung hingegen nicht. Witwen und Witwer, die verpartnert sind, erhalten auch Hinterbliebenenrente.
Wann haben junge Witwen und Witwer Anspruch auf eine große Hinterbliebenenrente?
In den oben genannten drei Fällen, also beispielsweise, wenn eine Witwe oder ein Witwer erwerbsgemindert wird. Dabei reicht eine teilweise Erwerbsminderung. Das bedeutet: Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, mindestens sechs Stunden am Tag zu arbeiten, und selbst mindestens eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhält, für den kommt die große Hinterbliebenenrente in Frage.
Was gilt genau bei Kindererziehung?
Anspruch auf die große Hinterbliebenenrente hat, wer „ein eigenes Kind oder ein Kind des versicherten Ehegatten, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat“, erzieht. So heißt es in § 46 Abs. 2 Nr. 1. SGB VI. Als Kinder zählen dabei auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder, die im Haushalt der Witwe beziehungsweise des Witwers leben.
Achtung: Voraussetzung für die Zahlung der großen Hinterbliebenenrente ist nicht, dass es sich um ein Kind des Verstorbenen handelt oder dass das Kind in dessen Haushalt lebte. Voraussetzung ist auch nicht, dass das Kind zum Zeitpunkt des Todes des Ehepartners bereits lebte oder sich in dessen Haushalt aufhielt.
Beispiel: Britta S. lebt nach dem Tod Ihres Mannes in einer neuen Partnerschaft und hat im Januar 2022 eine Tochter bekommen. Deshalb hat sie nun Anspruch auf die große Hinterbliebenenrente, solange sie nicht erneut heiratet. Anspruch hierauf hat sie im Regelfall, bis ihr Kind 18 Jahre alt wird, also bis Januar 2040. Anschließend fällt die große Hinterbliebenenrente weg – soweit sie noch nicht das für diese geltende Anspruchsalter erreicht hat.
Ab welchem Alter haben Witwen und Witwer Anspruch auf die große Hinterbliebenenrente?
Die Altersgrenze hierfür lag früher bei 45 Jahren und steigt bis 2029 schrittweise bis auf 47 Jahre an. Witwen und Witwer, die die für sie geltende Altersgrenze erreichen, haben grundsätzlich Anspruch auf die große Hinterbliebenenrente. Welches Alter genau gilt, hängt davon ab, wann der Ehepartner verstorben ist.
Beispiel: Der Ehemann von Britta S. ist 2020 verstorben. Im Alter von 45 Jahren und 9 Monaten könnte sie deshalb die große Hinterbliebenenrente erhalten (siehe Tabelle). Sie wurde am 10.8.1996 geboren. Am 10.5.2040 wird sie 45 Jahre und 9 Monate alt. Ab dem Folgemonat, also ab Juni 2042, kann sie die große Hinterbliebenenrente erhalten – soweit sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllt und nicht erneut heiratet.
Achtung: Jüngere Witwen und Witwer sollten immer das für sie maßgebende Lebensalter für die große Hinterbliebenenrente im Blick haben. Voraussetzung dafür ist nicht, dass den Betroffenen vorher die kleine Hinterbliebenenrente gezahlt wurde.
| Maßgebliches Alter für die große Hinterbliebenenrente | ||
| Tod des Ehepartners | ||
| Jahr | Jahre | Monate |
| Vor 2012 | 45 | |
| 2012 | 45 | 1 |
| 2013 | 45 | 2 |
| 2014 | 45 | 3 |
| 2015 | 45 | 4 |
| 2016 | 45 | 5 |
| 2017 | 45 | 6 |
| 2018 | 45 | 7 |
| 2019 | 45 | 8 |
| 2020 | 45 | 9 |
| 2021 | 45 | 10 |
| 2022 | 45 | 11 |
| 2023 | 46 | 0 |
| 2024 | 46 | 2 |
| 2025 | 46 | 4 |
| 2026 | 46 | 6 |
| 2027 | 46 | 8 |
| 2028 | 46 | 10 |
| 2029 | 47 | 0 |
Muss die große Hinterbliebenenrente nach vorherigem Bezug der kleinen Rente beantragt werden?
Im Regelfall ja. „Hier handelt es sich um eine Antragsleistung“, erklärt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Ohne Antrag läuft hier also nichts. Nur in einem einzigen Ausnahmefall muss die Rente von Amts wegen und ohne Antrag gezahlt werden: wenn unmittelbar vor dem Erreichen des Anspruchsalters für die große die kleine Hinterbliebenenrente bezogen wurde oder wegen Einkommensanrechnung nicht ausgezahlt wurde.
Was gilt, wenn ich verpasst habe, den Antrag auf die große Hinterbliebenenrente zu stellen?
Für einen begrenzten Zeitraum kann Ihnen die Rente nachgezahlt werden. „Hinterbliebenenrenten werden rückwirkend für bis zu zwölf Monate vor dem Antragsmonat gezahlt“, erklärt Sennewald. Wer den Antrag noch später stellt, verliert seine Rentenansprüche.
- Rente für Hinterbliebene: Informationen auf deutsche-rentenversicherung.de
- Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten: Broschüre der Deutschen Rentenversicherung (PDF)
