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Was auf Rentner 2024 zukommt

Die Renten steigen im Juli 2024 deutlich. Für drei Millionen Rentnerinnen und Rentner gibt’s zusätzlich ein schönes Rentenplus. Da auch der Grundfreibetrag bei der Steuer kräftig steigt, greift der Fiskus bei der Rente nur selten zu. Und: Mehr Senioren haben Anspruch auf Grundsicherung

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Zwei Seniorinnen sitzen gemeinsam am Computer und lachen sich an.

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Mit welcher Rentenerhöhung ist 2024 zu rechnen?

Die Rentenanpassung gibt es wie immer zum 1. Juli. Der aktuelle Rentenversicherungsbericht rechnet mit einem Plus von (vorsichtig geschätzt) 3,5 Prozent. Um wie viel die Renten genau steigen, wird erst im Frühjahr 2024 feststehen. Fest steht allerdings jetzt schon: Die Rente wird in ganz Deutschland um den gleichen Prozentsatz steigen. Damit gibt es im Rentenrecht fast keine Unterschiede mehr zwischen Ost und West.

Für wen gibt es im Juli ein doppeltes Rentenplus?

Für rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner. Sie können zum 1. Juli mit einem Zuschlag zu ihrer bisherigen Rente in Höhe von 4,5 oder 7,5 Prozent rechnen. Hinzu kommt bei ihnen noch die normale Rentenerhöhung.

Den Zuschlag gibt es, wenn ein Rentenbezieher vor 2019 Erwerbsminderungsrente erhalten hatte. Er wird sozusagen als „Trostpflaster“ gezahlt, dafür dass die Betreffenden früher von Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente nicht profitiert haben. Diese galten nämlich jeweils nur für Neurentner und nicht für Bestandsrentner.

Der Zuschlag beträgt 7,5 Prozent, wenn die Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begann. Bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 gibt es einen Zuschlag von 4,5 Prozent.

Vom Zuschlag profitieren vor allem,

  • Aktuelle Erwerbsminderungsrentner, die vor 2019 schon eine EM-Rente bezogen,
  • Altersrentner, die zuvor eine EM-Rente erhalten  haben, die vor 2019 begonnen hat,
  • Hinterbliebenenrentner, deren verstorbener Ehepartner eine vor 2019 begonnene EM-Rente bezogen hat. 

Beispiel: Heinz S. bezieht eine Altersrente in Höhe von 1128 Euro. Sie wird auf Grundlage von 30 Entgeltpunkten (EP) berechnet. Zuvor war er seit 2012 Erwerbsminderungsrentner. Deshalb konnte er von mehreren Gesetzesänderungen bei der Erwerbsminderungsrente nicht profitieren. Ab Juli 2024 kommen deshalb zu seinen 30 EP noch 7,5 Prozent hinzu. Aus den 30 EP werden dann 32,25 EP. Auf dieser Grundlage wird dann im Juli 2024 seine Altersrente berechnet. 

Zudem gibt es auch für Hinterbliebenenrenten einen Zuschlag, die vor 2019 begannen, soweit bei deren Berechnung eine Zurechnungszeit berücksichtigt wurde.

Wichtig: Der Zuschlag muss nicht beantragt werden. Er wird ab Juli 2024 von der Deutschen Rentenversicherung automatisch berücksichtigt.

Wie viel dürfen Rentner 2024 hinzuverdienen?

Bei allen Altersrenten gilt schon seit 2023: Hinzuverdienst ist in beliebiger Höhe möglich, ohne dass die Rente gekürzt wird. Jobbende Rentner müssen die Rentenversicherung auch nicht über eine Arbeitsaufnahme informieren.

Was gilt bei Erwerbsminderungsrenten?

Bei diesen ist 2024 ein etwas höherer Hinzuverdienst möglich, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält, darf jährlich 18.558,75 Euro (2023: 17.823,75 Euro) nebenher verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Die Rechenregel ist dabei: Anrechnungsfrei ist ein monatliches Bruttoentgelt bis zur Höhe von drei Achteln der 14fachen monatlichen Bezugsgröße. 

Wichtig allerdings: Bei den EM-Renten kommt es nicht nur auf die Höhe des Hinzuverdienstes an. Gegebenenfalls entfällt durch die Erwerbstätigkeit die „Geschäftsgrundlage“ für die Rente. Denn eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält nur, wer täglich nur noch weniger als drei Stunden arbeiten kann. 

Tipp: Erwerbsgeminderte sollten sich vor Aufnahme einer Tätigkeit bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung beraten lassen.

Bezieher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung dürfen 2024 in jedem Fall zu 37117,50 Euro hinzuverdienen und zugleich ihre volle Rente weiterbeziehen. Der anrechnungsfreie Mindestbetrag ist hier doppelt so hoch wie bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung. Sofern vor Eintritt der Erwerbsminderung ein höheres Einkommen erzielt wurde, gilt weiterhin eine höhere individuelle Hinzuverdienstgrenze.

Was gilt für Rentner 2024 bei der Grundsicherung im Alter?

2024 werden noch deutlich mehr Rentner Anspruch auf diese Alterssozialhilfe haben. Die Gründe: Die Regelsätze erhöhen sich deutlich und parallel dazu steigt der Rentenfreibetrag auf bis zu 281,50 Euro.

Was ist der Rentenfreibetrag?

Das ist ein Freibetrag bei den Grundsicherungsleistungen, der allen Rentner zusteht, die lange Jahre in der Deutschen Rentenversicherung versichert waren. Konkret: Verlangt sind 33 Jahre mit Grundrentenzeiten. Die meisten Rentner dürften diese Voraussetzung erfüllen. Denn hierbei zählen unter anderem alle Zeiten mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und die Kinderberücksichtigungszeiten bis zum 10. Geburtstag eines Kindes.

Wie hoch ist der Rentenfreibetrag?

Das hängt von der Höhe der Rente ab. In den meisten Fällen beträgt er  281,50 Euro. Dies gilt immer dann, wenn die Bruttorente – also die Rente vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge – 705 Euro oder höher ist. 

Beispiel zum Grundsicherungsanspruch 

  • Ein alleinstehender Rentner hat eine Altersrente von netto 1.100 Euro. Ein großer Teil dieser Rente gilt jedoch nicht als anrechenbares Einkommen. Denn hiervon werden 281,50,- Euro als Rentenfreibetrag abgezogen. Das bedeutet: Nach der Rechnung des Sozialamts verfügt der Beispielrentner nur über ein anrechenbares Einkommen von (1100 – 281,50=) 818,50 Euro. 
  • Hiervon geht eine monatliche Warmmiete von (angenommen:) 500 Euro ab. Damit bleiben für den Lebensunterhalt nur 318,50 Euro. 
  • Der Regelbedarf für den Lebensunterhalt beträgt jedoch 563 Euro. Die Differenz beträgt (563 – 318,40=) 244,60 Euro. Soviel steht dem Betroffenen zusätzlich zu seiner Rente als Grundsicherung im Alter zu. 

Dies gilt allerdings nur bei Bedürftigkeit. So müssen Alleinstehende den Teil ihrer Geld-Rücklagen, der über 10.000 Euro liegt, zunächst aufbrauchen, bevor sie Anspruch auf Grundsicherung haben.

Gibt es für Rentner auch Änderungen bei den Sozialversicherungen?

Für viele Rentner fallen 2024 nochmals etwas höhere Abzüge von der Rente an, nachdem bereits im Juli 2023 höhere Pflegeversicherungsbeiträge erhoben wurden. Die neuerliche (meist kleine) Steigerung geht auf die Erhöhung des Zusatzbeitrags der gesetzlichen Krankenkassen zurück. Der GKV-Schätzerkreis hat den durchschnittlichen Zusatzbetrag für 2024 auf 1,7 Prozent (bislang 1,6 Prozent) angesetzt, der Bundesgesundheitsminister ist dem gefolgt.

Diese Schätzung ist für die einzelnen Kassen nicht bindend. Einige erhöhen ihre Beiträge zum Jahreswechsel, andere nicht. In jedem Fall gilt: Eine Erhöhung kommt bei Rentnern nicht zum Jahresbeginn, sondern mit zwei Monaten Aufschub im März 2024 an. Im Schnitt gehen von der Rente bei gesetzlich Versicherten insgesamt etwa 11,5 Prozent an die Kranken- und Pflegeversicherung ab. 

Tipp
Sonderkündigungsrecht bei jeder Beitragserhöhung

Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Ihren Beitrag erhöht, haben Sie als Versicherter ein Sonderkündigungsrecht, wobei Sie eine Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten immer einhalten müssen. Die Kündigung müssen sie nicht mehr persönlich erklären. Sie können einfach eine neue Kasse wählen. Diese kümmert sich dann um die Kündigungs- und Wechselmodalitäten übernimmt. Eine Übersicht über die Zusatzbeiträge der einzelnen Kassen finden Sie zum Beispiel auf krankenkassen.de

Müssen 2024 mehr Rentner Steuer bezahlen?

Etwa jeder vierte Rentner wird bisher vom Fiskus zur Kasse gebeten, überwiegend handelt es sich dabei um Rentner mit steuerpflichtigen Zusatzeinkünften (etwa aus Miete und Verpachtung). 2024 wird sich an der Steuerbelastung der Betroffenen meist wenig ändern – trotz der Rentenerhöhung. Dafür sorgt der erneut deutlich angehobene steuerliche Grundfreibetrag. Dieser soll nach den aktuellen Planungen des Finanzministeriums nun noch etwas stärker steigen als bislang geplant, nämlich auf 11.784 Euro (2023: 10.908 Euro). Geplant waren 11.604 Euro. Die neuerliche Erhöhung muss allerdings erst beschlossen werden, was erst 2024 geschehen wird.

Klar ist allerdings in jedem Fall: Der steuerliche Grundfreibetrag steigt deutlich stärker als die Renten. Das bedeutet: Auch 2024 werden wieder etliche Rentner, die zuletzt noch Steuer zahlen mussten, aus der Steuerpflicht wieder herausfallen. 

Welcher Teil der Rente ist 2024 bei „Neurentnern“ steuerpflichtig?

Der steuerpflichtige Teil der Rente steigt nach wie vor für jeden neuen Rentnerjahrgang an. Erfreulich für die Betroffenen ist allerdings, dass der Anstieg mit großer Wahrscheinlichkeit abgeflacht wird. Für Neurentner aus den Jahren 2023 und 2024 soll der steuerpflichtige Teil der Rente gegenüber der ursprünglichen gesetzlichen Regelung leicht abgesenkt werden. Für diejenigen, die 2023 in Rente gegangen sind, sollen 82,5 Prozent der Rente steuerpflichtig sein (statt ursprünglich 83 Prozent) und für diejenigen, die 2024 in Rente gehen, 83 Prozent (statt 84 Prozent). 

Beispiel zur geplanten Neuregelung: Monika P. geht im Januar 2024 in Rente. Sie bezieht 2024 insgesamt eine Bruttorente von 20.000 Euro. Hiervon sind (83 Prozent =) 16.600 Euro steuerpflichtig. 3.400 Euro sind dagegen steuerfrei. Dies ist der lebenslang geltende Rentenfreibetrag von Monika P. 

Der steuerpflichtige Teil der Rente soll in den kommenden Jahren jeweils um 0,5 Prozentpunkte für jeden neuen Rentnerjahrgang steigen. Ursprünglich war ein jährlicher Anstieg um einen vollen Prozentpunkt vorgesehen. Die vollständige Besteuerung neuer Renten wird damit erst bei einem Rentenbeginn im Jahre 2058 erreicht und nicht – so die bisherige Regelung – im Jahr 2040. Die entsprechende Neuregelung findet sich im Wachstumschancengesetz, über das noch der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zu befinden hat. Die Neuregelung für Rentner ist allerdings zwischen Regierung und Opposition unstrittig.


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