Regelaltersrente mit 66 plus 2 Monate
Das reguläre Rentenalter steigt 2025 um zwei weitere Monate. Für den Jahrgang 1959 liegt es bei 66 Jahren und zwei Monaten. Wer im Januar 1959 geboren wurde und noch kein Altersruhegeld bezieht, kann damit bei Erfüllung der fünfjährigen Mindestversicherungszeit im April 2025 regulär in Rente gehen.
Reguläre Altersrente
| Frühestmögliches Eintrittsalter | 66 Jahre plus 2 Monate für den Jahrgang 1959, für jüngere Jahrgänge bis auf 67 Jahre ansteigend |
| Mindestversicherungszeit | 5 Jahre |
| Weitere besondere Voraussetzungen | keine |
| Rentenabschläge | keine |
| Vorzeitiger Bezug | nicht möglich |
| Bezug als Teilrente | möglich ab dem regulären Rentenalter |
Regelaltersrente
Versicherte mit dem „Baujahr“ 1964 können erst ab 67 Jahren regulär in Rente gehen. Der Jahrgang 1964 kann sich also heute schon merken, dass ein regulärer Renteneintritt erst 2031 möglich ist.
Nach wie vor gilt: Die Altersrente gibt es nicht automatisch, sondern nur auf Antrag. Der Renteneintritt kann auch aufgeschoben werden. Das bringt ein Rentenplus. Die später bezogene Rente erhöht sich für jeden Monat des verspäteten Renteneintritts um 0,5 Prozent.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Rente mit 64 1/2
Seit 2014 gibt es für besonders treue Kunden der gesetzlichen Rentenversicherung ein Sonderangebot. Wer auf eine 45-jährige Mindestversicherungszeit kommt, kann deutlich vor dem regulären Rentenalter ohne Abschläge in Rente gehen. Dies ermöglicht die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“. Das Zugangsalter für den abschlagsfreien Rentenzugang wird jedoch schrittweise für jeden späteren Jahrgang um zwei Monate angehoben. Zunächst gab es diese Rente schon ab 63. Doch das ist längst Vergangenheit. Für den Jahrgang 1961 gilt für diese besonders begehrte Rente eine Altersgrenze von 64 Jahren und sechs Monaten. Es ist also irreführend, dass über diese Rente in den Medien vielfach noch immer unter der Überschrift „Rente mit 63“ berichtet wird.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Frühestmögliches Eintrittsalter | 64 Jahre und sechs Monate für den Jahrgang 1961, für jüngere Jahrgänge bis auf 65 Jahre ansteigend |
| Mindestversicherungszeit | 45 Jahre |
| Weitere besondere Voraussetzungen | Keine |
| Rentenabschläge | Keine |
| Vorzeitiger Bezug | nicht möglich |
| Hinzuverdienst | unbegrenzt möglich ohne Rentenkürzung |
| Bezug als Teilrente | möglich |
Bei der 45-jährigen Wartezeit werden alle Zeiten mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung angerechnet. Wer früh – etwa mit 16 – die Lehre begonnen und lebenslang durchgearbeitet hat, erfüllt diese Voraussetzung locker. Wer hingegen erst spät ins Arbeitsleben eingetreten ist, wie Akademiker, oder längere Zeit Arbeitslosengeld II oder Bürgergeld bezogen hat, kann dieses Ruhegeld in der Regel nicht erhalten.
Auch viele Mütter haben Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, obwohl sie in ihrem Job längere Zeit pausiert haben. Der Grund: Die so genannten Kinderberücksichtigungszeiten zählen mit, wenn geprüft wird, ob die für diese Rente nötigen 45 Versicherungsjahre zusammenkommen. Als Berücksichtigungszeit zählt die Zeit der Erziehung eines Kindes bis zu dessen 10. Geburtstag (bei mehreren Kindern: von der Geburt des ersten bis zum 10. Geburtstag des jüngsten Kindes).
Zeiten des Bezugs von Kranken- und Arbeitslosengeld werden ebenfalls auf die 45-jährige Wartezeit angerechnet. Wichtig für ältere Arbeitslose: Dies gilt nicht für die letzten beiden Jahre vor dem Renteneintritt.
Tipp: Es kann sich lohnen, neben dem Bezug von Arbeitslosengeld einen rentenversicherungspflichtigen Minijob auszuüben. Der Minijob kann dann dabei helfen, die 45-jährige Wartezeit zu erfüllen.
Ein vorzeitiger Bezug dieser Altersrente mit Abschlägen ist nicht möglich. Wird diese Altersrente erst nach Erreichen des jeweils geltenden Rentenalters beantragt, gibt es – anders als bei der regulären Altersrente (siehe oben) – kein Rentenplus.
Altersrente für langjährig Versicherte: Abschläge steigen auf 13,2 Prozent
Bei dieser Frührente gibt es etwas niedrigere Hürden. Hier reichen schon 35 Versicherungsjahre, um ab dem 63. Geburtstag in Rente gehen zu können. Wer das macht, muss sich aber darauf einstellen, dass seine Rente durch Abschläge kräftig gekürzt wird. 2025 erreicht der Jahrgang 1962 die 63-Jahres-Grenze. Wer in diesem Jahr geboren wurde, kann die Altersrente für langjährig Versicherte erhalten - ab 63 jedoch nur mit einem lebenslangen monatlichen Abschlag von 13,2 Prozent.
Beispiel: Wer zu diesem Zeitpunkt Rentenansprüche in Höhe von 1.500 Euro erworben hat, bekommt als Rente brutto nur 1.302 Euro. Davon gehen zudem noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab.
Für jeden neuen Rentnerjahrgang werden die Abschläge höher. Ab 2027 – für den Jahrgang 1964 also – sind es dann maximal 14,4 Prozent, wenn man schon mit 63 in Rente geht.
Tipp: Niemand muss diese Rente punktgenau mit 63 beziehen. Ein Eintritt in diese Rente ist beispielsweise auch mit 64 oder 65 möglich – dann mit entsprechend geringeren Abschlägen.
Abschläge bei Bezug der Altersrente für langjährig Versicherte
| Abschläge bei Bezug der Altersrente für langjährig Versicherte | ||||
| Versicherte des Geburtsjahres | Abschläge bei einer Inanspruchnahme | |||
| mit 63 Jahren (in %) | mit 64 Jahren (in %) | mit 65 Jahren (in %) | mit 66 Jahren (in %) | |
| 1962 | 13,2 | 9,6 | 6 | 2,4 |
| 1963 | 13,8 | 10,2 | 6,6 | 3 |
| ab 1964 | 14,4 | 10,8 | 7,2 | 3,6 |
Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Rente ab knapp 62
Dieses vorgezogene Altersruhegeld kann als einziges noch vor dem 63. Geburtstag bezogen werden. Wer 1963 geboren wurde, kann beispielsweise mit 61 Jahren und zehn Monaten bereits in Rente gehen. Dann werden aber Abschläge von 10,8 Prozent (0,3 Prozent x 36 Monate) fällig. Das ist übrigens der letzte Jahrgang, der diese Rente noch vor dem 62. Geburtstag erhalten kann. Die Schwerbehindertenrente kann man jeweils maximal drei Jahre vor dem regulären Eintrittsalter in diese Rente mit Abschlägen beziehen.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
| Frühestmögliches Eintrittsalter (mit Abschlägen) | 61 Jahre und zehn Monate für den Jahrgang 1963, für jüngere Jahrgänge auf 62 Jahre ansteigend |
| Reguläres Eintrittsalter (ohne Abschläge) | 64 Jahre und sechs Monate für den Jahrgang 1961, für jüngere Jahrgänge auf 65 Jahre ansteigend |
| Mindestversicherungszeit | 35 Jahre |
| Weitere besondere Voraussetzungen | Schwerbehinderung bei Beginn der Rente |
| Rentenabschläge | dauerhaft bis zu 10,8 % |
| Hinzuverdienst | unbegrenzt möglich – ohne Anrechnung auf die Rente |
| Bezug als Teilrente | möglich |
Ohne Abschläge gibt es dieses vorgezogene Altersruhegeld ab dem Jahrgang 1964 ab 65 Jahren, für ältere Jahrgänge aber noch etwas früher. Für den Jahrgang 1961 liegt die Altersgrenze für den regulären (abschlagsfreien) Bezug dieser Rente bei 64 Jahren und sechs Monaten.
Diese Altersrente gibt es nur für anerkannte Schwerbehinderte, aber nicht für Personen mit einem Grad der Behinderung von 30, die Schwerbehinderten gleichgestellt sind. Entscheidend ist, dass der Schwerbehindertenstatus zum Zeitpunkt des Renteneintritts besteht. Der Anspruch auf die Schwerbehindertenrente erlischt, wenn ein neuer Bescheid mit einem niedrigeren Grad der Behinderung rechtskräftig geworden ist.
Bei einer Herabstufung auf einen Grad unter 50 kann es sich allein im Hinblick auf die Rente lohnen, Widerspruch und gegebenenfalls Klage einzureichen.
Tipp: Anspruch auf Erwerbsminderungsrente prüfen
Schwerbehinderte sind häufig (aber längst nicht immer) auch erwerbsgemindert. Bei starken gesundheitlichen Handicaps sollten Betroffene in jedem Fall prüfen, ob für sie statt der Schwerbehinderten-Altersrente die Erwerbsminderungsrente in Frage kommt. Diese fällt aufgrund der für Neurentner seit 2019 verlängerten Zurechnungszeiten deutlich höher aus.
