Rentenerhöhung 2025: Warum die Rente stärker als erwartet steigt
“Die Renten steigen damit in diesem Jahr wieder deutlich stärker als die Preise, die nach den aktuellen Regierungsannahmen in diesem Jahr voraussichtlich um 2,2 Prozent steigen. Die Kaufkraft der Renten legt daher in diesem Jahr erneut zu”, freut sich Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Dass die Renten stärker als die Preise steigen, ist für Senioren sicherlich erfreulich, aber im Grundsatz nicht das primäre Ziel der jährlichen Rentenanpassung. Die Regeln zur Rentenentwicklung sind zwar politisch veränderbar, aber sie sind zunächst im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) festgeschrieben und wurden dann 1:1 in der Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 (der Verordnung, die den neuen Rentenwert festlegt) umgesetzt.
Rentenerhöhung im Juli 2025 – die wichtigsten Fakten:
• Der für die Rentenberechnung entscheidende aktuelle Rentenwert steigt von 39,32 Euro auf 40,79 Euro.
• Damit beträgt die Bruttorente eines Beispiel-Rentners, der 45 Jahre lang entsprechend eines Durchschnittseinkommens Beiträge gezahlt hat und damit 45 Entgeltpunkte auf seinem Rentenkonto hat, nun 1.835,55 Euro brutto pro Monat. So ist im Gesetz der “Standardrentner” definiert. Für ihn gibt es ein monatliches Plus von 66,15 Euro brutto.
• Das gilt in Ost und West gleichermaßen, da der Rentenwert seit einiger Zeit vereinheitlicht ist.
• Die höhere Rente wird meist Ende Juli 2025 ausgezahlt. Einen Antrag muss dafür niemand stellen.
Wie kommt das Rentenplus um 3,74 Prozent zustande?
Die Grundregeln zur Rentenanpassung findet man zunächst in § 68 SGB VI. Die Entwicklung der Löhne und Gehälter hat danach den wichtigsten Einfluss auf die Rentenentwicklung. Das macht die gesetzliche Rentenversicherung angesichts des noch immer niedrigen Zinsniveaus seit etlichen Jahren gegenüber herkömmlichen privaten Rentenversicherungen attraktiver, da die Rentenentwicklung an die allgemeine Einkommensentwicklung gekoppelt ist.
Faktor 1: Die Lohnentwicklung – allein hätte sie nicht gereicht
Für die Rentenanpassung zählt immer die Lohn-Entwicklung des Vorjahres. Für die Erhöhung ab Juli 2025 kommt es also darauf an, wie sich die Löhne 2024 gegenüber 2023 entwickelt haben. In diesem Zeitraum beträgt die für die Rentenentwicklung relevante Lohnentwicklung nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes plus 3,69 Prozent. Um diesen Wert – oder anders ausgedrückt: um den Faktor 1,0369 – müsste der Rentenwert steigen, würde allein die Lohnentwicklung berücksichtigt. Hiermit würde der aktuelle Rentenwert auf 40,77 Euro steigen. Tatsächlich steigt er um 2 Cent mehr an.
Faktor 2: Die Rentengarantie – sie sorgt für den höheren Anstieg
Wie kommt die etwas stärkere Rentenerhöhung zustande? In der Begründung der Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 wird dies folgendermaßen erklärt: “Der aktuelle Rentenwert ist zum 1. Juli 2025 so festzusetzen, dass mit diesem neuen aktuellen Rentenwert das Mindestsicherungsniveau, also das Verhältnis von verfügbarer Standardrente zum verfügbarem Durchschnittsentgelt von 48 Prozent, erreicht wird.” Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 255i SGB VI. Durch diesen Paragrafen wird zunächst einmal bis einschließlich 1.7.2025 ein Mindestrentenniveau von 48 Prozent garantiert. Das mit 48 Prozent garantierte Rentenniveau wäre durch eine Rentenanpassung um nur 3,69 Prozent knapp verfehlt worden, daher musste die Anpassung höher ausfallen.
Was genau ist unter dem garantierten Rentenniveau zu verstehen?
Hier handelt es sich um eine statistische Messgröße für das Verhältnis der Rente zum Lohn. Es bedeutet nicht, dass Rentner im Ruhestand pauschal 48 Prozent dessen erhalten, was sie vorher als Arbeitnehmer verdient haben. Das Rentenniveau ist das Verhältnis der Netto-Standardrente zum Netto-Durchschnittsverdienst aller Versicherten. Besonders wichtig dabei: Verglichen werden jeweils die Netto-Werte vor Steuern. Der Steuerabzug wird also nicht berücksichtigt.
Die Berechnung im Detail – So wird das 48-Prozent-Niveau erreicht
- Schritt 1: Durchschnittsentgelt 2025: Das verfügbare Netto-Durchschnittsentgelt vor Steuern der Beschäftigten für das Jahr 2025 beträgt auf Basis der Werte des Statistischen Bundesamtes 40.312,19 Euro.
- Schritt 2: Ziel-Nettorente: 48 Prozent hiervon sind 19.350,– Euro. Das wäre die jährliche Nettorente vor Steuern, die nach den gesetzlichen Vorgaben ein Standardrentner rechnerisch erreichen müsste.
- Schritt 3: Erforderliche Bruttorente: Wie hoch muss die Bruttorente sein, damit netto dieser Wert herauskommt? Zu berücksichtigen sind hier Sozialversicherungsbeiträge der Rentner von angenommenen durchschnittlich 12,15 Prozent. Dieser Wert ergibt sich aus dem Rentneranteil am durchschnittlichen Krankenversicherungsbeitrag – das sind 8,55 Prozent – sowie dem vollen Pflegeversicherungsbeitrag für Versicherte mit Kind in Höhe von 3,6 Prozent. 8,55 Prozent plus 3,6 Prozent = 12,15 Prozent. Die jährliche Bruttorente müsste 22.026,60 Prozent betragen, um nach Abzug von 12,15 Prozent netto auf 19.350,– Euro zu kommen.
- Schritt 4: Monatliche Bruttorente: Auch der Rest ist reine Mathematik. 22.026,60 Euro im Jahr, das entspricht einer monatlichen Bruttorente von 1.835,55 Euro. Dieser Betrag müsste von einem Standardrentner erreicht werden.
- Schritt 5: Neuer Rentenwert pro Punkt: Der Standardrentner ist nach der derzeit geltenden Definition von § 154 Abs. 3a SGB VI ein Rentner, der 45 Entgeltpunkte auf seinem Konto hat. Teilt man 1.835,55 Euro durch 45, so ergibt sich der neue Renten-Wert von 40,79 Euro. Mithin hat ein Rentenpunkt (Entgeltpunkt) ab Juli 2025 den Wert von 40,79 Euro.
Zur Erinnerung: Die CDU/CSU hatte vorgeschlagen, dass das Standardrentenniveau künftig erst nach 47 – und nicht nach 45 – Durchschnitts-Versicherungsjahren erreicht werden sollte. Wäre das 2025 schon umgesetzt worden, so wären die 1835,55 Euro durch 47 geteilt worden. Damit wäre der aktuelle Rentenwert rechnerisch sogar gesunken – auf 39,05 Euro. Dieser Unions-Vorschlag ist aber im Koalitionsvertrag nicht mehr enthalten. - Schritt 6: Prozentuale Steigerung: Daraus ergibt sich dann auch die Rentensteigerung. Bislang lag der aktuelle Rentenwert bei 39,32 Euro. Um auf 40,79 Euro zu kommen, ist eine Rentensteigerung um 3,74 Euro erforderlich.
Welche Bedeutung hatte dann für die Anpassung 2025 der Faktor Lohnentwicklung?
Für die Anpassung 2025 hat er keine direkte Rolle gespielt, da die Rentengarantie griff. Das wäre möglicherweise anders gewesen, wenn sich aufgrund der Lohnentwicklung eine Rentensteigerung von – beispielsweise – 4 Prozent ergeben hätte. Das Mindestsicherungsniveau wäre dann bereits erreicht gewesen. Möglicherweise wäre dann die Rente tatsächlich entsprechend der Lohnentwicklung erhöht worden.
Doch dann wäre noch zu prüfen gewesen, ob der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor zu einer Rentenanpassung nach unten geführt hätte. Durch diesen Faktor soll eine “Verschlechterung” des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehern und Beitragszahlern ausgeglichen werden. Da es zunehmend mehr Rentner gibt und die Zahl der Beitragszahler tendenziell sinkt, sorgt der “Nachhaltigkeitsfaktor” für eine Dämpfung des Rentenanstiegs. Für die Anpassung 2025 kam dieser Faktor aber nicht zum Zuge, weil der Gesetzgeber die Karte “Rentengarantie” ausspielen musste.
Wie geht es mit der Rente weiter?
Die Rentengarantie des § 255i SGB VI gibt es mit Ablauf des 1.7.2025 zwar nicht mehr. Die mit dem sogenannten Rentenpaket II geplante Verlängerung der Rentengarantie bis 2039 ist durch das Scheitern der Ampel-Koalition erst einmal erledigt. Allerdings: Der Vertrag der schwarz-roten Koalition sieht vor, dass die Rentengarantie von 48 Prozent bis 2031 verlängert wird. Falls das vom Gesetzgeber so umgesetzt wird, werden die Renten bis 2031 aller Wahrscheinlichkeit nach parallel zu den Löhnen und Gehältern der abhängig Beschäftigten steigen, genau wie in diesem Jahr.
Private Vorsorge dringend angeraten
Bereits heute ist die Schere zwischen Arbeitnehmereinkommen und Rente jedoch weit geöffnet. Dafür haben die Einschnitte bei der Rente in den letzten Jahrzehnten gesorgt. Wer allein von der gesetzlichen Rente lebt, kann im Alter in der Regel seinen früheren Lebensstandard als Arbeitnehmer nicht beibehalten. Um die Versorgungslücke auszugleichen und um individuelle Spielräume für einen frühzeitigen Eintritt in den Ruhestand zu erhalten, ist private Vorsorge unabdingbar. Beispielsweise durch einen langfristigen ETF-Sparplan oder durch Sonderzahlungen in die Rentenkasse zum Ausgleich einer zu erwartenden Rentenminderung.
