Senioren mit Minijob: Mehr als eine Million Rentner verpassen Chance zur Rentenerhöhung
Stellen Sie sich vor, eine Bank bietet Ihnen Folgendes an:
232 Euro investieren – danach über 70 Euro jährlich zurückbekommen, mit garantierter Steigerung.
Vermutlich würden Sie zuschlagen – jedenfalls bei einem seriösen Anbieter. Doch eine Million Senioren, die im Alter von 65plus einen Minijob ausüben, schlagen dieses Angebot aus. Es kommt übrigens nicht von einer Bank, sondern von der Deutschen Rentenversicherung – und die ist nun wirklich seriös.
Was ist an Minijobs so attraktiv?
Hier gilt der Grundsatz Brutto = Netto. Für Arbeitnehmer – auch für jobbende Rentner – fallen in der Regel keinerlei Abzüge für Sozialversicherung und Steuer an. Wer in einem solchen Job beispielsweise 538 Euro brutto verdient, bekommt auch 538 Euro ausgezahlt. Auch nachträglich fällt keine Steuer an. Knapp 1,1 Millionen Senioren ab 65 Jahren üben einen Minijob aus und profitieren von diesen Regeln.
Worum geht es bei dem skizzierten Angebot?
Auf einen der genannten Vorteile zu verzichten, nämlich auf die Rentenversicherungsfreiheit des Jobs. Das kostet wenige Euros, erhöht aber ab dem Folgejahr die Rente. Tatsächlich nutzen nur etwa 4 Prozent der Senior-Jobber diese Möglichkeit. Mitte 2023 waren es – das sind die letzten Zahlen der Knappschaft – etwa 42.000, die im Rentenalter noch Rentenbeiträge entrichteten. Mittlerweile dürfte das nicht anders aussehen.
Wie ist die Renten-Regel beim Minijob?
Wenn Sie schon die volle reguläre Altersrente erhalten, sind Sie zunächst einmal bei jeder Beschäftigung rentenversicherungsfrei. Das gilt auch für Minijobs. Für Sie fallen damit keine Rentenversicherungsbeiträge an – Sie sammeln aber auch keine Rentenpunkte.
Und wie sieht es beim Arbeitgeber aus?
Der zahlt bei Minijobs immer in die Rentenkasse. Bei einem gewerblichen Minijob kostet ihn das 15 Prozent des Bruttoentgelts eines Minijobbers. Bei einem vollen 538-Euro-Job sind das monatlich 80,70 Euro.
Bringt das mir als Minijobber Vorteile?
Nein. Die Beiträge, die ein Arbeitgeber für Sie als rentenversicherungsfreien Minijobber zahlt, kommen nur der allgemeinen Rentenkasse zugute und werden nicht Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben.
Könnte ich mir als Jobber noch Vorteile bei der Rente sichern?
Das geht. Sie können die (Renten-)Versicherungspflicht ausdrücklich wählen. Die Folge: Sie müssen dann selbst wieder – wie früher in Ihrem Arbeitsleben – eigene Beiträge in die Rentenkasse zahlen und können dadurch weitere Rentenpunkte sammeln.
Der Unterschied ist dabei jedoch: Bei einem Minijob kommen Sie viel billiger an Rentenansprüche. Da Ihr Arbeitgeber schon 15 Prozent zahlt, müssen Sie nämlich nur 3,6 Prozentpunkte zuschießen. Mit 15 plus 3,6 kommen Sie auf den derzeit geltenden normalen Beitragssatz von 18,6 Prozent.
Was passiert in diesem Fall mit den Arbeitgeberbeiträgen?
Wenn Sie sich für die Rentenversicherungspflicht entscheiden, fließt dieser nicht mehr in die allgemeine Rentenkasse, sondern wird Ihrem eigenen Rentenkonto gutgeschrieben – genau wie bei jüngeren Arbeitnehmern.
Was kostet mich die Einwahl in die Rentenversicherungspflicht?
Bei einem vollen Minijob monatlich (3,6 Prozent von 538 Euro =) 19,37 Euro. Um diesen Betrag kürzt Ihr Arbeitgeber Ihr monatliches Entgelt. Aufs ganze Jahr bezogen zahlen Sie 232,44 Euro.
Wenn Sie keinen vollen Minijob, sondern – beispielsweise – einen 300-Euro-Job ausüben, zahlen Sie genau wie Ihr Arbeitgeber auch entsprechend weniger.
Wird wegen des Minijob-Entgelts meine Rente gekürzt?
Nein. Arbeitseinkommen wird auf die Altersrente niemals angerechnet – egal, ob sie rentenversicherungspflichtig sind oder nicht und egal, ob es sich um eine vorgezogene oder die reguläre Altersrente handelt.
Was bringen mir die Beiträge für die Rente?
Ein volles Minijob-Jahr bringt Ihnen ein Rentenplus von jährlich 70 Euro – mindestens. Ab dem Juli des Folgejahrs. Und das bei einem Einsatz von 232,44 Euro. Üben Sie den vollen Minijob mehrere Jahre aus, so steigen Ihre Rentenansprüche entsprechend stärker bei drei Jahren sind es ca. 230 Euro jährlich (ohne Berücksichtigung der jährlichen Rentenerhöhung).
Die Rechnung geht dabei so:
Bei einem vollen Minijob beträgt ihr jährliches Entgelt (538 x 12 =) 6456 Euro. Das vorläufige Durchschnittsentgelt aller Rentenversicherten beträgt 45.358 Euro. Damit erzielen Sie (6456 / 45.358 =) 14,23 Prozent des Durchschnittsentgelts. In der Sprache der Rentenversicherung: Sie erwerben 0,1423 Rentenpunkte (Entgeltpunkte). Ein Punkt ist derzeit 39,32 Euro wert. Das bedeutet: Ihre monatliche Rente steigt damit um 5,60 Euro.
Doch dabei bleibt es nicht:
Die neuen Ansprüche werden Ihnen erst im Juli kommenden Jahres gutgeschrieben. Nehmen wir an, Sie sind dann 67 Jahre und sechs Monate alt. Damit sind Sie schon anderthalb Jahre über dem regulären Rentenalter. Das bedeutet: Sie beziehen die neuen Ansprüche kürzer als den Rest Ihrer Rente.
Und dafür gibt es einen Ausgleich:
Die neuen Ansprüche werden um 0,5 Prozentpunkte pro Monate der verspäteten Inanspruchnahme hochgewertet. In Ihrem Fall wären das 18 Monate. Die neuen Ansprüche werden damit um 18 x 0,5 = 9 Prozent aufgewertet. Aus 5,60 Euro werden dann 6,10 Euro. Aufs Jahr gesehen sind das 73,20 Euro.
Lohnt sich die Beitragszahlung?
Wenn Sie einigermaßen fit sind, kann man zur Beitragszahlung nur raten. Die Beiträge haben Sie – je nach Alter – schon nach drei bis vier Jahren wieder heraus. Wenn Sie Steuern zahlen müssen sogar früher, da die Beiträge voll von der Steuer absetzbar sind.
Wie funktioniert die Einwahl in die Rentenversicherungspflicht?
Durch eine einfache schriftliche Erklärung Ihrem Arbeitgeber gegenüber. Name, Adresse, Rentenversicherungsnummer, Verzichtserklärung („Hiermit verzichte ich auf die Rentenversicherungsfreiheit meines Beschäftigungsverhältnisses.“) und Unterschrift. Das geht in einem formlosen Schreiben. Sie können aber hierzu auch ein Formular nutzen, wie es beispielsweise die Techniker Krankenkasse zur Verfügung stellt. Von dem Zeitpunkt an, an dem Sie die Erklärung abgeben, ist die Beschäftigung rentenversicherungspflichtig.
Die Krankenkasse gibt zum Formular noch einen Hinweis für den Arbeitgeber: „Die Verzichtserklärung ist nach § 8 Absatz 2 Nr. 19 Beitragsverfahrensverordnung (BVV) zu den Entgeltunterlagen zu nehmen und nicht an den Rentenversicherungsträger zu senden.“
Kann ich auch in einem laufenden Beschäftigungsverhältnis auf die Versicherungsfreiheit verzichten?
Das können Sie jederzeit tun. Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn Sie den Minijob schon vor Ihrem regulären Rentenalter ausgeübt haben und anfangs auf die Versicherungspflicht verzichtet haben, bindet sie das. In diesem Fall können Sie sich nur in einem neuen Minijob in die Rentenversicherungspflicht einwählen.
Hat die Einwahl in den Minijob Folgen für mein Arbeitsverhältnis?
Keine. Sie haben – ob mit oder ohne Rentenversicherungspflicht – im Minijob die gleichen Rechte wie jüngere Arbeitnehmer. Die Einwahl in die Rentenversicherung bringt für Ihren Arbeitgeber auch kaum bürokratischen Aufwand.
Was gilt, wenn ich als regulärer Altersrentner knapp über 538 Euro verdiene und damit nicht mehr als Minijobber zähle?
Dann gelten für Sie die günstigen Regelungen im so genannten Übergangsbereich. Die Beschäftigungen sind – anders als Minijobs – nicht steuerfrei. Es gelten aber für Arbeitnehmer günstige Regelungen bei der Sozialversicherung. Wenn Sie in Ihrer einzigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wenig mehr als 538 Euro monatlich verdienen, zahlen Sie kaum Sozialversicherungsbeiträge. Die volle Beitragslast setzt erst am Ende des so genannten Übergangsbereichs ein, bei 2.000 Euro brutto. Auch diese Beschäftigungen zählen für Sie nach Erreichen Ihres regulären Rentenalters zunächst einmal als rentenversicherungsfrei. Sie können sich aber in die Rentenversicherung einwählen. Und das kann sich lohnen.
Beispiel: Sie verdienen in einer Beschäftigung im Übergangsbereich 539 Euro monatlich. Sie haben Steuerklasse I und haben auf die Rentenversicherungsfreiheit des Jobs verzichtet. In diesem Fall müssen Sie monatlich insgesamt ganze 26 Cent an Sozialversicherungsbeiträgen und keine Lohnsteuer zahlen. Damit erwerben Sie in der Rentenversicherung aber die vollen Ansprüche, die einem Bruttoentgelt von 539 Euro entsprechen. Bei einer ganzjährigen Beschäftigung steigt für diesen Minibetrag Ihre monatliche Altersrente ab Juli des Folgejahres um mehr als 6 Euro. Nach drei Jahren sind es etwa 20 Euro. Hinzu kommt natürlich die turnusmäßig Rentenerhöhung.
Lohnt sich diese Variante für reguläre Altersrentner immer?
Nicht immer. Oft ist ein Minijob günstiger, weil er für Arbeitnehmer in der Regel steuerfrei ist. Einkünfte aus Jobs im Übergangsbereich sind dagegen steuerpflichtig. Wenn Sie die Altersrente mit einem Job im Übergangsbereich kombinieren, müssen Sie in jedem Fall im Folgejahr eine Steuererklärung abgeben. Oft müssen Sie dann damit rechnen, dass Sie nachträglich noch Steuer entrichten müssen. Dies gilt besonders bei höheren Renten, bei niedrigen Renten lohnt sich dagegen die Kombi von Rente und 539-Euro-Job mit Rentenversicherungspflicht meist.
Beispiel: Ein Ehepaar bezieht insgesamt Altersrente in Höhe von 22.000 Euro im Jahr. Einer der Partner übt ganzjährig einen 539-Euro-Job aus. Eine Steuererklärung ist für beide Pflicht, Steuern fallen aber nicht an.
Ihre Steuerbelastung als Rentner können Sie hier berechnen: www.test.de
Wer zwischen 520,01 und 2000 Euro verdient, spart bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Mit dem Midijob-Rechner errechnen Sie Ihre Abgaben für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung
Sie haben Fragen zum Thema Rente und Minijob? Dann posten Sie Ihre Frage in unserem Expertenforum und erhalten Sie kompetente Antworten von Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Weitere Informationen gibt es auf www.deutsche-rentenversicherung.de oder unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1000 4800.
