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60 Jahre Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei

Festakt bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Bochum würdigt deutsch-türkische Zusammenarbeit seit 1965.

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60 Jahre Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei

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Im Urlaub sind sich Bürgerinnen und Bürger aus der Türkei und aus Deutschland schon seit Jahrzehnten oft besonders nahe. Quelle: Imago

Bochum (kbs/sth). Mit einem Festakt sowie einer Fotoausstellung im Lichthof der Hauptverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) in Bochum hat die KBS jetzt das 60-jährige Bestehen des Sozialversicherungsabkommens mit der Türkei gewürdigt. Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit trat am 1. November 1965 in Kraft. Bei dem Festakt wurde auch eine Vereinbarung zum Sterbedatenabgleich zwischen dem türkischen Träger sowie den beteiligten deutschen Rentenversicherungsträgern unterzeichnet. 

Das Sozialversicherungsabkommen (SVA), das die Beziehungen zwischen beiden Staaten auf dem Gebiet der Rentenversicherung, der Krankenversicherung, der Alterssicherung für Landwirte, der Unfallversicherung sowie dem Kindergeld für Arbeitnehmer regelt, war ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechte türkischer Gastarbeiter und ihrer Familien in Deutschland. Aufgrund der Geschichte der KBS mit ihrer Sonderzuständigkeit “Bergbau – türkische Gastarbeiter” hat das Abkommen mit der Türkei bis heute einen besonderen Stellenwert für den bundesweit agierenden Sozialversicherungsträger. 

“Wegmarken der Solidarität unter den Ländern”

„Die Sozialversicherungsabkommen sind ein fester Anker in den internationalen Beziehungen. Sie sind Wegmarken der Solidarität unter den Ländern“, betonte Andreas Gülker, Mitglied der Geschäftsführung der KBS und ergänzte: „Das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei ist das älteste unter allen diesen Abkommen.“ 

Auch der türkische Generalkonsul in Essen, Taylan Özgür Aydin, lobte in seiner Festansprache die jahrzehntelange gute Zusammenarbeit mit den zuständigen Trägern in Deutschland: „Türkiye und Deutschland sind zwei befreundete und verbündete Länder mit tief verwurzelten und außergewöhnlichen Beziehungen. Diese Beziehungen haben sich über viele Jahre hinweg auf vielschichtiger und umfangreicher Ebene entwickelt und sind durch starke Bindungen gekennzeichnet.“ 

Zeitgemäße Weiterentwicklung

Mit der nun beschlossenen Vereinbarung zum Sterbedatenabgleich erfährt das SVA zudem eine zeitgemäße Weiterentwicklung. Die Vereinbarung zum elektronischen Sterbedatenabgleich zwischen dem türkischen Träger (SGK - Sosyal Güvenlik Kurumu), den drei Verbindungsstellen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zur türkischen Rentenversicherung (DRV KBS, DRV Bund, DRV Nordbayern), der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie der Deutsche Post AG – Renten Service wurde im Rahmen des Festakts unterzeichnet. 

Die Vereinbarung sieht vor, dass in regelmäßigen Abständen (zum Beispiel monatlich) elektronische Datenabgleiche durchgeführt werden. So kann zukünftig auf Lebensbescheinigungen verzichtet werden, die sonst von Rentnerinnen und Rentnern, die im Ausland leben, einmal jährlich angefordert werden. 

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