Ihre-Vorsorge Logo

99,99-Prozent-Teilrente ist möglich

Wer auf einen sehr kleinen Teil seiner monatlichen Rente verzichtet, kann bei Pflege eines Angehörigen seine Rente auch neben dem Rentenbezug steigern.

Artikel vorlesen

Tags

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Sohn sitzt am Bett seiner pflegebedürftigen Mutter. Bild: IMAGO / photothek / Ute Grabowsky

© Nicht definiert

Düsseldorf (drv/sth). Altersrenten können als Vollrente oder als Teilrente gezahlt werden. Die Deutsche Rentenversicherung hat Ende vergangenen Jahres entschieden, dass die Zahlung einer Teilrente jetzt auch in Höhe von maximal 99,99 Prozent möglich ist (zuvor höchstens 99 Prozent). Demnach ist jetzt eine Wunschteilrente zwischen 10 Prozent und 99,99 Prozent möglich.

Das ist besonders für Rentnerinnen und Rentner interessant, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben. Wenn sie statt ihrer bisherigen 100-Prozent-Vollrente auf eine 99,99-Prozent-Teilrente wechseln, zahlt ihnen die Pflegekasse des Pflegebedürftigen für ihre aufopferungsvolle Arbeit Rentenbeiträge, die ihren Rentenanspruch weiter erhöhen.

Das müssen Sie tun, wenn Sie sich für eine Teilrente entschieden haben:

  1. Zunächst müssen Sie bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Teilrente stellen – zum Beispiel auf eine 99,99-Prozent-Teilrente. Dann müssen Sie nur auf 0,01 Prozent Ihrer Altersrente verzichten, haben aber wieder einen Anspruch auf Beitragszahlung, zum Beispiel als „nicht erwerbsmäßige Pflegeperson”. 
  2. Nachdem Sie von der Rentenversicherung einen entsprechenden Bescheid bekommen haben, nehmen Sie Kontakt mit der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person auf und informieren sie darüber, dass Sie als Pflegeperson im Teilrentenbezug sind. Dazu schicken Sie der Pflegekasse am besten den Bescheid der Rentenversicherung mit.

Zum 1. Juli des Folgejahres erhalten sie dann die erhöhte Rente. Verzichten sie ein weiteres Jahr auf einen Teil Ihrer Rente, erhöht sich Ihre Rente im Folgejahr nochmals.

Hinweis: Eine Teilrente kann auch Auswirkungen auf eine Betriebsrente oder Zusatzversorgung haben. Es ist daher ratsam, sich beim entsprechenden Träger vorab beraten zu lassen.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Für die Kanzleramtsministerin bleibt die Abschaffung der sogenannten „Rente mit 63" ein zentraler Reformbaustein – und dank der empfohlenen Fristen für den Übergang und Regelungen für Härtefälle gebe es dazu auch keinen großen Dissens.

Time
2 Minuten

Europäische Statistikbehörde legt Untersuchung vor: Alte Menschen in Irland halten sich für besonders fit – anders als deutsche Senioren.

Time
4 Minuten

Bis Ende des Jahres will die Regierung ihr Reformpaket durchsetzen. Von ihrem Kurs will sie sich nicht abbringen lassen – auch nicht durch Zwischenrufe von Wahlkämpfern aus den Ländern.

Time
1 Minuten

Wer nach dem Tod des Partners Witwen- oder Witwerrente bezieht, verliert sie bei erneuter Heirat – erhält aber eine Abfindung. Endet die zweite Ehe, kann die alte Rente wieder gezahlt werden.

Time
4 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung erläutert die Rentenformel in einer neu aufgelegten Broschüre – und gibt Hinweise zur Rendite der Beiträge.

Time
2 Minuten

Freiwillige Beiträge können unter bestimmten Voraussetzungen die spätere Rente erhöhen. Dabei können Versicherte selbst bestimmen, wie viel sie nachzahlen wollen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026