Düsseldorf (drv/sth). Altersrenten können als Vollrente oder als Teilrente gezahlt werden. Die Deutsche Rentenversicherung hat Ende vergangenen Jahres entschieden, dass die Zahlung einer Teilrente jetzt auch in Höhe von maximal 99,99 Prozent möglich ist (zuvor höchstens 99 Prozent). Demnach ist jetzt eine Wunschteilrente zwischen 10 Prozent und 99,99 Prozent möglich.
Das ist besonders für Rentnerinnen und Rentner interessant, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben. Wenn sie statt ihrer bisherigen 100-Prozent-Vollrente auf eine 99,99-Prozent-Teilrente wechseln, zahlt ihnen die Pflegekasse des Pflegebedürftigen für ihre aufopferungsvolle Arbeit Rentenbeiträge, die ihren Rentenanspruch weiter erhöhen.
Das müssen Sie tun, wenn Sie sich für eine Teilrente entschieden haben:
- Zunächst müssen Sie bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Teilrente stellen – zum Beispiel auf eine 99,99-Prozent-Teilrente. Dann müssen Sie nur auf 0,01 Prozent Ihrer Altersrente verzichten, haben aber wieder einen Anspruch auf Beitragszahlung, zum Beispiel als „nicht erwerbsmäßige Pflegeperson”.
- Nachdem Sie von der Rentenversicherung einen entsprechenden Bescheid bekommen haben, nehmen Sie Kontakt mit der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person auf und informieren sie darüber, dass Sie als Pflegeperson im Teilrentenbezug sind. Dazu schicken Sie der Pflegekasse am besten den Bescheid der Rentenversicherung mit.
Zum 1. Juli des Folgejahres erhalten sie dann die erhöhte Rente. Verzichten sie ein weiteres Jahr auf einen Teil Ihrer Rente, erhöht sich Ihre Rente im Folgejahr nochmals.
Hinweis: Eine Teilrente kann auch Auswirkungen auf eine Betriebsrente oder Zusatzversorgung haben. Es ist daher ratsam, sich beim entsprechenden Träger vorab beraten zu lassen.
- Teilrente: Für wen sie sich lohnt
- Rente und Pflege
- Rente für Pflegepersonen Broschüre der Deutschen Rentenversicherung (PDF)
