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Aktivrente: Neuen Steuervorauszahlungsbescheid beantragen

Wer von der neuen steuerfreien Aktivrente profitiert und Steuervorauszahlungen leistet, sollte laut Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine beim Finanzamt aktiv werden. Warum ein Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen sinnvoll ist.

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Aktivrente: Neuen Steuervorauszahlungsbescheid beantragen

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Berlin (dpa/tmn). Die Aktivrente macht es möglich und wird laut dem Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) gut genutzt: Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, kann seit Jahresbeginn bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen.

Nun kann es sein, dass jemand schon vorher bei gleichzeitigem Rentenbezug weitergearbeitet und vom Finanzamt Einkommensteuervorauszahlungen festgesetzt bekommen hat. Dann sollte er oder sie einen neuen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid beantragen, rät der BVL.

Denn die Finanzämter ändern den Bescheid nicht automatisch, wenn jetzt jemand unter die Aktivrentenregelung fällt. Er gilt so lange, bis ein neuer Bescheid erlassen wird. Das ist in der Regel beim nächsten Steuerbescheid der Fall – oder aber, wenn der oder die Steuerpflichtige das gesondert beantragt.

Das Geld früher zur Verfügung

Ist die seit Jahresbeginn geltende Aktivrente bei den Vorauszahlungen noch nicht berücksichtigt, zahlen Rentner oder Rentnerin womöglich zu viel ans Finanzamt. Zwar gehen solche Beträge nicht verloren – sie werden den Steuerpflichtigen mit der abschließenden Bearbeitung der Einkommensteuererklärung 2026 erstattet. Das passiert aber erst 2027.

Wer dagegen direkt einen neuen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid beantragt, zahlt jetzt schon bei den quartalsweisen Vorauszahlungen weniger. Das Geld steht also schon früher zur Verfügung.

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