Ihre-Vorsorge Logo

Altersvorsorgereformgesetz: Erste Lesung im Bundestag

Die Altersvorsorgereform wird heute im Bundestag beraten. Die Rentenversicherung warnt: Wer auf lebenslange Auszahlung einer Rente aus privater Vorsorge verzichtet, riskiert Armut im Alter.

Lesezeit

3 Minuten

Veröffentlicht

Leerer Plenarsaal im Bundestag mit Bundesadler. Bild: IMAGO / imagebroker / Valentin Wolf

© Nicht definiert

Berlin (drv/as). Das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) wird heute in erster Lesung im Bundestag beraten. Die Deutsche Rentenversicherung unterstützt die Reformierung der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und erinnert daran, dass diese vor fast 25 Jahren eingeführt wurde, um Teile der gesetzlichen Rentenversicherung zu ersetzen. Von daher sei ein Verzicht auf die lebenslange Auszahlung bedenklich.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werde im Übrigen langjährige Forderungen der Deutschen Rentenversicherung zum Abbau von Bürokratie aufgegriffen, um wesentliche Kritikpunkte an der sog. „Riester-Rente“ zu beheben. Die Einführung eines verpflichtend anzubietenden Standardprodukts solle dazu führen, Kosten zu reduzieren. Die bestehende Infrastruktur könne idealerweise auch für die Frühstart-Rente genutzt werden.

Besonders wichtig ist der Deutschen Rentenversicherung der Aspekt, dass der Verzicht auf lebenslange Auszahlungen aus der privaten Altersvorsorge, zu ungewollten Härten im Alter führen könne. Denn die Menschen lebten deutlich länger als sie denken. Auch die geplante Fördersystematik, bei der künftig für die Ermittlung der Zulagenförderung die Einkommenssituation der Förderberechtigten außer Betracht gelassen wird, würde bislang besonders profitierende Personengruppen, wie Geringverdienende und Kindererziehende, in den Hintergrund rücken.

Absicherung des Langlebigkeitsrisikos: Ein Verzicht erhöht das Armutsrisiko im Alter

Um die Renditechancen der geförderten, privaten Altersvorsorge zu erhöhen, sollen nach dem Gesetzentwurf bestimmte Garantien künftig nicht mehr zwingend notwendig sein. Dazu zähle die in der Versicherungsmathematik als Langlebigkeitsrisiko bezeichnete Absicherung einer lebenslangen Zahlung aus der privaten Vorsorge. 

Die angedachte Wahloption zwischen einer lebenslangen Rente oder einem Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr birgt aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung aber die Gefahr, dass viele Personen ihre Lebenserwartung unterschätzen. Damit erhöhe der Verzicht auf eine lebenslange Zahlung aus der privaten Altersvorsorge das Armutsrisiko im höheren Alter. Das hätte auch entsprechende Auswirkungen auf die Höhe staatlicher Ausgaben für die Grundsicherung bzw. Sozialhilfe.

Die angedachte Auszahlungsphase von zwanzig Jahren entspräche zwar in etwa der derzeitigen durchschnittlichen Rentenlaufzeit; ein erheblicher Teil der Vorsorgenden wäre aber trotzdem im hohen Alter mit dem Wegfall der Leistungen aus dieser Vorsorge konfrontiert. Denn von den heute 65jährigen Männern würden nach der aktuellen Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes etwas mehr als 40 Prozent älter als 85 Jahre, bei den Frauen sind es sogar etwa 60 Prozent. 

Wenn die ergänzenden Leistungen künftig nur in einem begrenzten Lebensabschnitt im Alter erfolgten, sei es fraglich, ob noch von dem Leitbild Lebensstandardsicherung aus drei Säulen gesprochen werden könne.

Neue Förderung für Altersvorsorge: Ist sie wirklich besser?

Zukünftig soll bei der Ermittlung der Zulagenförderung die Einkommenssituation der Förderberechtigten außer Betracht gelassen und allein auf die Höhe der Eigenbeiträge abgestellt werden. In dem Zusammenhang gibt die Deutsche Rentenversicherung zu bedenken, dass international die bisherige Fördersystematik (Grund- und Kinderzulage) als vorbildlich gelte. Sie erreiche überdurchschnittlich viele Menschen aus unteren Einkommensgruppen und Kindererziehende. 

Mit der geplanten Zulagensystematik werde die Förderung dieser Personengruppen in den Hintergrund gerückt. Personen, die mehr sparten, würden künftig auch stärker gefördert. Eine erhebliche Anzahl an Geringverdienern würde damit schlechter gestellt. Die Deutsche Rentenversicherung regt daher an, eine Günstigerprüfung zwischen der alten und der neuen Fördersystematik bezüglich der Altersvorsorgezulage für Neuverträge zu integrieren, um die bisherige Förderung auch weiterhin sicherzustellen.

Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos: mehr als ein Kostenfaktor

Altersvorsorge umfasse auch die Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos. Die Absicherung dieses Risikos allein als Kostenfaktor zu betrachten ist einseitig und greift zu kurz. Es ginge vielmehr um eine Kompensation der Risiken im Drei-Säulen-Modell. 

Mit dem geplanten Wegfall der Förderung für die Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos werde die Möglichkeit genommen, zukünftig eine staatlich geförderte zusätzliche Absicherung für den Fall der Invalidität abzuschließen. Es bliebe damit offen, wie zukünftig eine zusätzliche Absicherung für den Fall der Erwerbsminderung vorgenommen werden kann.


Weitere Artikel

Time
4 Minuten

Bis Ende des Jahres will die Regierung ihr Reformpaket durchsetzen. Von ihrem Kurs will sie sich nicht abbringen lassen – auch nicht durch Zwischenrufe von Wahlkämpfern aus den Ländern.

Time
4 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung erläutert die Rentenformel in einer neu aufgelegten Broschüre – und gibt Hinweise zur Rendite der Beiträge.

Time
2 Minuten
Time
2 Minuten

SPD-Chef und Vizekanzler Klingbeil nennt ein klares Ziel: Bis zum Jahresende soll es ein neues Rentensystem geben - nach allen Diskussionen im Detail.

Time
2 Minuten

Mit gefälschte E-Mails versuchen Kriminelle derzeit verstärkt, personenbezogene Daten von Rentenversicherten zu erlangen. Besonders vor einer der neuen Betrugsmaschen warnt jetzt die DRV Baden-Württemberg.

Time
3 Minuten

Die Pflegeversicherung ist in Finanznöten. Doch wo sparen? Kürzungen bei Rentenansprüchen für pflegende Angehörige stoßen auf Kritik – der neue Gesundheitsminister reagiert.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026