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Ausbildung: Rentenschutz von Anfang an

Azubis sind mit Pflichtbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung vom ersten Tag an abgesichert.

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Ausbilder und weibliche Auszubildende im Metallhandwerk. Bild: IMAGO / Westend61 / Lisa und Wilfried Bahnmüller

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Hannover (drv). Zahlen Auszubildende Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, sind sie abgesichert: Die Deutsche Rentenversicherung begleitet sie vom ersten Arbeitstag an. Im Fall eines Falles bietet sie ein umfangreiches Schutzpaket, das von Leistungen zur Teilhabe über Erwerbsminderungs- bis hin zu Hinterbliebenenrenten reicht. Das teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit.

Bei Arbeitsunfällen gilt: Wer nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann und deshalb voll erwerbsgemindert ist, erhält auf Antrag eine Erwerbsminderungsrente. Bei einem tödlichen Arbeitsunfall zahlt die Rentenversicherung eine Rente an Hinterbliebene. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr greift der Versicherungsschutz auch bei Freizeitunfällen und Krankheit.

Ob bei einer schweren Erkrankung oder nach einem Unfall: Ist die Erwerbsfähigkeit gefährdet, können Auszubildende auch eine medizinische Rehabilitation erhalten – und möglichst wieder fit werden für das gerade begonnene Berufsleben. 

Weitere Informationen gibt es in der Broschüre „Tipps für den Berufsstart“ unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

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