Berlin (sth). Das am heutigen Freitag vom Bundestag in geänderter Fassung beschlossene Wachstumschancengesetz schreibt auch die bereits vor Monaten vom Bundeskabinett beschlossene Neuregelung der Rentenbesteuerung fest. Demnach wird die bisher ab 2040 vorgesehene volle Besteuerung von gesetzlichen Renten zeitlich bis zum Jahr 2058 gestreckt. Damit trägt die Bundesregierung einer Warnung des Bundesfinanzhofs vom Mai 2021 Rechnung, dass aufgrund der derzeitigen gesetzlichen Regelung künftige Rentenjahrgänge "von einer doppelten Besteuerung betroffen sein könnten". Die Unionsparteien hatten dem am Mittwochabend vom Vermittlungsausschuss erzielten Ergebnis allerdings nicht zugestimmt. Deswegen ist weiterhin offen, ob das Gesetz - voraussichtlich am 22. März - im Bundesrat eine Zustimmung bekommt.
Dem geänderten Gesetzentwurf zufolge wird die seit 2005 zunächst in Zwei-Prozent-Schritten, seit 2021 in Ein-Prozent-Stufen gewachsene Besteuerung neu bewilligter Renten rückwirkend ab 2023 auf 0,5-Prozent-Schritte verlangsamt. Die Folge: Für diejenigen, die im Jahr 2024 in Rente gehen, beträgt der Besteuerungsanteil nicht 84 Prozent, sondern nur 83 Prozent. Die Rente von Neurentnerinnen und -rentnern des Jahres 2023 wird zu 82,5 Prozent besteuert. Die vollständige Besteuerung neuer Renten wird laut dem Gesetzentwurf damit erst bei einem Rentenbeginn im Jahre 2058 erreicht.
