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Neue Rentenbesteuerung führt zu hohen Steuerausfällen

Ein aktueller Gesetzesbeschluss sorgt dafür, dass die Besteuerung von neuen Renten ab diesem Jahr nur noch in Halb-Prozent-Schritten statt in 1-Prozent-Stufen wächst. Experten erwarten deshalb langfristig erheblich geringere Staatseinnahmen.

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Front des Reichstagsgebäudes in Berlin mit deutscher und europäischer Flagge. Bild: IMAGO / blickwinkel

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Berlin (sth). Das am Freitag vom Bundestag beschlossene Wachstumschancengesetz, das unter anderem eine neue Besteuerung der gesetzlichen Renten ab diesem Jahr vorsieht, führt in den kommenden Jahrzehnten beim Bund zu erheblichen Steuerausfällen. Das geht aus der öffentlich bisher wenig beachteten schriftlichen Stellungnahme des Würzburger Steuerexperten Dirk Kiesewetter für eine Sachverständigenanhörung hervor, die vor zwei Wochen im Bundestags-Finanzausschuss stattfand. Nach Einschätzung Kiesewetters “überschreitet der geschätzte Steuerausfall die 2-Milliarden-Euro-Marke ab 2037 und erreicht seinen Peak mit knapp 5 Milliarden zwischen 2044 und 2048, um Anfang 2060 wieder unter die 2 Milliarden-Euro-Marke zu fallen”. 

”Der weit überwiegende Teil" des Steuerausfalls werde durch die gesetzliche Neuregelung verursacht, während ein noch nicht beschlossenes, aber von der Regierung bereits angekündigtes weiteres Gesetz zur Rentenbesteuerung “nur für rund ein Fünftel des Steuerausfalls verantwortlich” sei, heißt es in der Stellungnahme des Experten. Mehr als die Hälfte der künftig wegfallenden Steuern sei “der Beseitigung der Doppelbesteuerung geschuldet”. Der übrige Teil des Steuerausfalls führe “zu einer Minderbesteuerung und resultiert aus der Typisierung durch das Koalitionsmodell und das Rentenfreibetragsmodell”, so Kiesewetter.

Doppelbesteuerungsproblem noch nicht vollständig gelöst

In ihrem Gesetzentwurf hatte die Bundesregierung eingeräumt, dass das Doppelbesteuerungsproblem mit der jetzigen Neuregelung noch nicht vollständig gelöst sei. Deshalb kündigte sie bereits ein weiteres Gesetz an, mit dem eine verfassungswidrige doppelte Besteuerung von Renten “in jedem Fall” ausgeschlossen werden soll. Grundlage dieser erweiterten Neuregelung könnte ein vom Bundesfinanzministerium in Auftrag gegebenes Gutachten sein, das neben der neuen Stufenregelung einen zusätzlichen “typisierten Rentenfreibetrag” vorsieht. Dieser soll über einen festgelegten Zeitraum “von Amts wegen” von der Besteuerung freigestellt werden. Zudem sieht das von den Gutachtern vorgeschlagene Modell für Ausnahmefälle eine weitere Ergänzung durch eine “antragsgebundene Einzelfallprüfung” vor.

Die jetzt vom Parlament beschlossene Neuregelung ersetzt das bisher durch das Alterseinkünftegesetz aus dem Jahr 2004 vorgegebene Besteuerungsmodell. Dadurch steigt der Besteuerungsanteil neuer Renten rückwirkend ab diesem Jahr nur noch in 0,5-Prozent-Schritten statt in 1-Prozent-Stufen. Neue Renten werden damit erstmals ab dem Jahr 2058 voll besteuert. Nach der bisherigen Regelung hätten Neurenten bereits ab 2040 einer 100-prozentigen Besteuerung unterlegen. Der Bundesfinanzhof hatte jedoch vor zwei Jahren geurteilt, dass ohne eine gesetzliche Neuregelung Renten und die zuvor gezahlten Rentenbeiträge möglicherweise bereits ab 2025 verfassungswidrig doppelt besteuert werden könnten.

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