Berlin (hib/sth). Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Rentnerarmut in Deutschland – Einführung eines 25-Prozent-Freibetrages in der Grundsicherung“ steht heute ab voraussichtlich 15:40 Uhr auf der Tagesordnung des Bundestags. Im Anschluss an eine geplante 20-minütige Debatte sollen die Abgeordneten über den Antrag abstimmen. Der Sozialausschuss hat dazu am Mittwoch eine Beschlussempfehlung abgegeben, in dem sich alle anderen Fraktionen gegen den AfD-Antrag wandten.
Im Antrag der AfD-Abgeordneten heißt es: „Am Ende eines langen Erwerbslebens muss eine Absicherung stehen, die ohne ergänzende staatliche Fürsorgeleistungen auskommt. Und wer lange und viel in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll selbstverständlich auch mehr erhalten als derjenige, der nur kurz und wenig eingezahlt hat. Diese Ziele sind langfristig im Rahmen einer Reform der Altersvorsorge, welche auch die Bestandsrentner begünstigt, sicherzustellen."
"Grundrentenzuschlag erreicht Ziele nicht"
Der seit Januar 2021 gewährte Grundrentenzuschlag erreiche diese Ziele nicht, so die AfD. "Bürger, die weniger als 33 Jahre an sogenannten ,Grundrentenzeiten‘ vorweisen können, sind vom Grundrentenzuschlag ausgeschlossen. So werden auch nur etwa 1,3 Millionen Renten mit dem Grundrentenzuschlag aufgestockt; der Zuschlag beträgt durchschnittlich etwa 92 Euro brutto. Bei den Senioren, die gegenwärtig nur eine geringe Altersrente beziehen und teilweise gezwungen sind, aufstockende Fürsorgeleistungen in Form der Grundsicherung im Alter zu beziehen, wirken sich die bestehenden Freibetragsregelungen häufig nicht aus – etwa dann, wenn weniger als 33 Jahre an sogenannten ,Grundrentenzeiten‘ vorliegen.“
Die AfD fordert deshalb, die teilweise Anrechnungsfreistellung der Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Einkommensanrechnung in der Grundsicherung neu zu regeln und dabei eine angemessene Anrechnungsfreistellung in Höhe von 25 Prozent der Renten festzulegen, mindestens aber einen Sockelbetrag von 100 Euro freizustellen. Das Gleiche soll auch für die Erwerbsminderungsrenten gelten, so die Fraktion.
