München (tö). Immer weniger Menschen in Deutschland schließen jetzt noch einen Riester-Vertrag ab. So zählte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) 2024 nur noch 63.000 neue Zulagenkonten mit mindestens einem Vertrag, der nicht stillgelegt ist. Im Jahr zuvor waren es noch mit 139.000 neuen Zulagenkonten mehr als doppelt so viel. Seit 2009 ist der Statistik zufolge die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge fast kontinuierlich zurückgegangen. Damals wurden noch 1,8 Millionen Zulagenkonten binnen eines Jahres neu eröffnet.
Zu teuer, zu kompliziert, zu unrentabel?
Das fehlende Interesse an der Riester-Rente dürfte auf die anhaltende Kritik an der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge zurückgehen. Riester-Verträge gelten als zu teuer, das Zulagenverfahren als zu kompliziert, und vor allem die Verrentung der Verträge ist oft nicht rentabel. Die Bundesregierung hat deshalb ein Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem die staatlich geförderte Altersvorsorge reformiert werden soll.
Riester-Verträge gibt es in vielen Variationen
Wer einen Riester-Vertrag abschließt, kann zwischen verschiedenen Varianten wählen. Zur Wahl stehen Verträge für Versicherungen, Investmentfonds, Banksparpläne und der sogenannte Wohnriester beziehungsweise die Eigenheimrente. Welche Verträge noch neu abgeschlossen werden, konnte die Rentenversicherung auf Anfrage von ihre-vorsorge.de nicht sagen. Laut der Statistik des Bundesarbeitsministeriums ist aber bei allen Varianten der Bestand an Verträgen, für die noch Beiträge bezahlt werden, stetig zurückgegangen. 2024 bezifferte das Ministerium den Gesamtbestand an Riester-Verträgen auf 14,974 Millionen. Das sind etwa 1,5 Millionen weniger als zehn Jahre zuvor.
Viele der Verträge werden allerdings nicht mehr aktiv bespart. Das Ministerium merkt dazu in seiner Statistik „Entwicklung der Riester-Verträge“ an: „Der Anteil der ruhenden Verträge (keine Beitragsleistung im Berichtszeitraum) wird derzeit auf gut ein Fünftel bis knapp ein Viertel geschätzt.“
Was sich mit der Reform der privaten Altersvorsorge ändert
Wenn die geplante Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge wie vorgesehen 2027 in Kraft tritt, wird nach Angaben des Bundesfinanzministeriums die bisher starre Grundzulage für die Riester-Rente in Höhe von maximal 175 Euro pro Jahr abgeschafft. Stattdessen erhalten alle unmittelbar Förderberechtigten für jeden eingezahlten Euro 30 Cent Grundzulage bis zu einem Maximalbetrag von 1200 Euro. Für weitere bis zu 600 Euro, die sie einzahlen, bekommen sie 20 Cent pro Euro.
Die Grundzulage kann somit künftig bis zu 480 Euro jährlich betragen. Die Förderung von Altersvorsorgenden mit Kindern wird sich auf bis zu 300 Euro pro Kind belaufen, aber nun unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes.
Viele Riester-Sparer und Sparerinnen fragen sich deshalb, ob sie die neue bessere Förderung auch nutzen können. Das Finanzministerium teilt dazu mit:
- „Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden beziehungsweise werden, gilt ein Bestandsschutz. Sie können Ihren bestehenden Riester-Vertrag also wie gewohnt und mit der bisherigen steuerlichen Förderung weiterführen.
- Alternativ können Sie durch Erklärung gegenüber Ihrem Anbieter auch mit Ihrem bestehenden Riester-Vertrag unter Beibehaltung der sonstigen Konditionen nur in die neue steuerliche Förderung wechseln.
- Sie können von einem bestehenden Riester-Vertrag in einen Neuvertrag zu den neuen Konditionen inklusive der neuen steuerlichen Förderung wechseln, ohne Ihre bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Dabei können allerdings Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen, die gesetzlich gedeckelt sind. Beim Wechsel müssen Sie sich entscheiden, ob Sie künftig in ein Altersvorsorgedepot oder ein Garantieprodukt einzahlen möchten. Alternativ können Sie Ihren alten Vertrag behalten und durch Erklärung gegenüber Ihrem Anbieter unter Beibehaltung der sonstigen Konditionen ausschließlich in die neue Fördersystematik wechseln.“
