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Digitale Rentenübersicht nimmt Konturen an

Ab Juli 2022 sollen Versorgungseinrichtungen sich freiwillig an die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht anbinden können.

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Wortwolke mit Begiffen zur Riester Rente auf transparentem Grund, dahinter ein Mann in weißem Hemd mit Krawatte, der mit einem Stift darauf zeigt.

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Berlin (sth). Die im Herbst 2020 gesetzlich beschlossene Digitale Rentenübersicht nimmt langsam Konturen an. Nach einem Bericht der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) sollen Versorgungseinrichtungen ab Juli dieses Jahres erstmals die Möglichkeit haben, sich freiwillig an die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) anzubinden. Im Zeitraum bis Ende 2022 sollen demnach "die Verfahren und Schnittstellen erprobt und optimiert werden". Dann solle bei stabilen technischen Rahmenbedingungen die "erste Betriebsphase" starten, heißt es.

Die Digitale Rentenübersicht soll dabei helfen, dass sich Verbraucher künftig jederzeit über den Stand aller persönlichen Altersvorsorgeansprüche informieren können – aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge. Die Rentenübersicht wird von der ZfDR entwickelt, bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund eingerichtet und steht unter der Rechtsaufsicht des Bundesarbeitsministeriums. Die bayerischen Rentenversicherungsträger hatten bereits im vergangenen Jahr in einer Fachinformation alle wesentlichen Fakten über das neue Portal zusammengestellt.

Regelbetrieb ab Dezember 2023 angestrebt

Der sogenannte Regelbetrieb werde ab dem Zeitpunkt beginnen, "bis zu dem alle laut Gesetz grundsätzlich teilnahmepflichtigen Versorgungsträger angebunden sein müssen", schreibt die aba. Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge seien dies Direktversicherung, Pensionskassen und Pensionsfonds. Das genaue Datum solle durch Rechtsverordnung festgelegt werden; konkrete Vorbereitungen hierfür seien aber noch nicht getroffen worden, heißt es in dem Bericht. Angestrebt werde die Aufnahme des Regelbetriebs ab Dezember 2023. 

"Insbesondere in der Zeit zwischen erster Betriebsphase und Regelbetrieb werden nur Versorgungsberechtigte, deren Einrichtung bereits angebunden sind, Informationen über ihre Altersvorsorgeansprüche auf der Plattform finden", betont die aba. Im Laufe dieses Jahres würden sich das ZfDR-Steuerungsgremium sowie der für die Frontendgestaltung der Digitalen Rentenübersicht zuständige Fachbeirat noch mit der Frage befassen, "wie die Gesamtübersicht über die Altersvorsorgeansprüche präsentiert und wie die Detailinformationen mit größtmöglichem Nutzen präsentiert" werden könnten.

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