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Ehrenamt: So macht sich der Einsatz für die Rente bezahlt

Wer sich freiwillig sozial engagiert, erhält dafür in der Regel kein Geld. Doch selbst sozialversicherungsfreie Tätigkeiten können sich unter Umständen später für die eigene Rente auszahlen, zeigt die neu aufgelegte DRV-Broschüre „Ehrenamt: Ihr Einsatz kann sich lohnen".

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Ehrenamt: So macht sich der Einsatz für die Rente bezahlt

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Wer nicht erwerbsmäßig pflegt, kann dafür möglicherweise Rentenbeiträge von der Pflegekasse erhalten.

München (tö). Ein Ehrenamt zu übernehmen, kann dabei helfen, Anwartschaften für eine spätere Rente aufzubauen. Darauf hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in ihrer neu aufgelegten Broschüre „Ehrenamt: Ihr Einsatz kann sich lohnen“ aufmerksam gemacht. In dem Informationsheft klärt die DRV über alle Fragen zum Thema Ehrenamt im Zusammenhang mit der Sozialversicherung und der Rente auf. Wertvolle Tipps finden Leserinnen und Leser auch zum Thema Vergütungen und Hinzuverdienst.

Ob als Nachbarschaftshelfer oder Seniorenhelferin, Trainer einer Jugendmannschaft oder Kassiererin in einem Verein – mehr als 35 Prozent der Wohnbevölkerung Deutschlands engagieren sich nach Angaben der Rentenversicherung ehrenamtlich. Das sind fast 30 Millionen Menschen. Für sie gilt: Grundsätzlich werden für unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeiten keine Beiträge gezahlt, sie sind sozialversicherungsfrei. Doch laut DRV gibt es Ausnahmen – „und dann erhöhen die Beiträge für das Ehrenamt Ihre spätere Rente“.

Rentenbeiträge für Häusliche Pflege möglich

Demnach kann man zum Beispiel Rentenanwartschaften erwerben, „wenn Sie jemanden häuslich pflegen“. In der Broschüre heißt es dazu: Dies gelte dann, „wenn Sie eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2, nicht erwerbsmäßig wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage die Woche, in ihrer häuslichen Umgebung, voraussichtlich mehr als zwei Monate oder 60 Tage im Jahr (pro Pflegebedürftigen) pflegen und neben der Pflege regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind“. Die jeweilige pflegebedürftige Person müsse einen Anspruch auf Leistungen aus der deutschen sozialen (gesetzlichen) oder privaten Pflegeversicherung haben. Und weiter: „Ob Sie versicherungspflichtig sind, prüft die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Diese zahlt dann auch die Beiträge zur Rentenversicherung für Sie, die Ihre spätere Rente erhöhen.“ Bei denjenigen, die Familienangehörige oder Verwandte pflegen, werde hingegen „grundsätzlich unterstellt, dass die Pflege ehrenamtlich – also „nicht erwerbsmäßig“ – ausgeübt wird. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Pflegeperson vom Pflegebedürftigen eine finanzielle Anerkennung erhalte. 

Keine Sozialabgaben bei begrenzter Pauschal-Vergütung

Die Ehrenamtspauschale beläuft sich derzeit auf 960 Euro im Jahr (80 Euro monatlich). Für eine Aufwandsentschädigung in dieser Höhe sind keine Sozialabgaben oder Steuern fällig. Wer mehrere Ehrenämter ausübt, kann der DRV zufolge von der steuerfreien und sozialabgabenfreien Übungsleiterpauschale in Höhe von 3300 Euro im Jahr (275 Euro im Monat) und von der Ehrenamtspauschale profitieren. Dies gelte zum Beispiel dann, „wenn Sie als Trainer für einen Sportverein tätig sind und außerdem dessen Kasse verwalten“. 

Wichtig zu wissen: Die Übungsleiterpauschale fördert nach Angaben der Rentenversicherung nicht nur Tätigkeiten im pädagogischen Bereich, „wenn Sie beispielsweise als Ausbilder, Trainer, Chorleiter oder Vortragsreferent ehrenamtlich tätig sind“. Die Pauschale gelte auch für „Einnahmen aus der nebenberuflichen Pflege alter, kranker und behinderter Menschen“.

Die Broschüre „Ehrenamt: Ihr Einsatz kann sich lohnen“ können Sie auf der Homepage der DRV hier herunterladen oder bestellen. Dann bekommen Sie das Heft kostenlos nach Hause geschickt. 

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