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Erziehungsrente: Unterhaltsersatz für Geschiedene

Für Geschiedene, die Kinder erziehen, wird es finanziell oft schwierig, wenn der Ex-Ehepartner stirbt und der Unterhalt entfällt. In diesen Fällen zahlt die Rentenversicherung eine Erziehungsrente.

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Mutter mit Kleinkind

© Nicht definiert

Die Deutsche Rentenversicherung kann Geschiedene beim Tod des Ex-Ehepartners mit einer Erziehungsrente unterstützen.

Oldenburg (drv). Geschiedene, die Kinder erziehen, stehen oftmals vor einer schwierigen finanziellen Situation, wenn der Ex-Ehepartner stirbt und damit die Unterhaltszahlung entfällt. Die Deutsche Rentenversicherung kann die Betroffenen durch die Zahlung einer Erziehungsrente unterstützen. 

Eine Erziehungsrente kann bezogen werden, wenn 

  • die Ehe nach dem 30.06.1977 geschieden wurde, 
  • der Ex-Ehepartner stirbt und der überlebende Partner nicht wieder verheiratet ist. 
  • Außerdem muss der überlebende Partner die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben und 
  • ein eigenes Kind oder ein Kind des früheren Ehepartners erziehen, das noch keine 18 Jahre alt ist.
  • Die häusliche Sorge für ein behindertes Kind lässt den Rentenanspruch auch über die Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes hinaus fortbestehen.
Die Deutsche Rentenversicherung informiert

Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 4800 oder im Internet unter www.drv-oldenburg-bremen.de.


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