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Freiwillig und privat versicherte Rentner erhalten Zuschuss zur Krankenversicherung

Für freiwillig Versicherte hängt die Zuschusshöhe von der persönlichen Rente, dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse ab. Antrag erforderlich.

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Zwei Rentner sitzen auf einer Parkbank und spielen Schach. Bild: IMAGO / Westend61 / imago stock&people

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Berlin/Frankfurt am Main (drv/sth). Rentnerinnen und Rentner können von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Beitragszuschuss erhalten, wenn sie privat oder freiwillig krankenversichert sind. Diesen Zuschuss müssen sie jedoch beantragen, etwa zusammen mit der Rente. Die Höhe für freiwillig Versicherte hängt von der individuellen Rentenhöhe, dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse ab. Der allgemeine Beitragssatz beträgt derzeit 14,6 Prozent. Er wird für die Berechnung des Zuschusses um  die Beitragssatzpunkte des Zusatzbeitrags der eigenen Krankenkasse erhöht. Das Ergebnis wird halbiert und ergibt dann die Berechnungsgrundlage für den Zuschuss.

Für privat versicherte Rentner wird der Zuschuss grundsätzlich wie bei freiwillig Versicherten berechnet. Als Zusatzbeitrag wird hier aber der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde gelegt. Der liegt derzeit bei 1,7 Prozent. Der Beitragszuschuss wird maximal in Höhe der Hälfte der Versicherungsprämie gezahlt.

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