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Freiwillige Rentenbeiträge 2025: Stichtag 31. März

Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2025 können noch bis zum 31. März 2026 überwiesen werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Hessen hin.

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Freiwillige Rentenbeiträge 2025: Stichtag 31. März

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Frankfurt am Main (drv). Wer für das Jahr 2025 nachzahlen möchte, kann seinen monatlichen Beitrag zwischen dem Mindestbeitrag von 112,16 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.497,30 Euro frei wählen. Wichtig ist, auf der Überweisung die Versicherungsnummer, den Verwendungszweck „freiwillige Beiträge“ und den Zeitraum anzugeben, für den eingezahlt wird.

Lücken im Versicherungskonto schließen

Mit freiwilligen Beiträgen lassen sich zum Beispiel Lücken im Versicherungskonto schließen oder die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Reha-Leistungen erfüllen. Alle in Deutschland lebenden Menschen, die nicht versicherungspflichtig und mindestens 16 Jahre alt sind, können diese freiwilligen Beiträge leisten. Dies gilt auch für Deutsche, die im Ausland wohnen. Wer bereits eine vorgezogene Altersrente erhält, kann bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge zahlen, um seine Rente zu erhöhen.

Ausführliche Informationen über die Möglichkeiten, Vorteile und Voraussetzungen einer freiwilligen Versicherung bietet die kostenlose Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“ unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de.


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