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Freiwillige Versicherung: Für manche weiter attraktiv

Freiwillige Beitragszahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung können sich lohnen. Allerdings ist nicht jeder dazu berechtigt.

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Hand mit Euroscheinen. Bild: IMAGO / Panthermedia / claudiovizia

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Düsseldorf/Berlin/Bad Homburg (dpa/tmn/sth). Fürs Alter finanziell vorzusorgen, ist ein Muss. Die meisten denken dabei vor allem an die private Vorsorge. Doch die bringt angesichts historisch niedriger Zinsen kaum noch etwas. Doch es gibt noch eine andere Möglichkeit: „Heutzutage können freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eine interessante Alternative sein“, sagt Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf.

„Kunden, die eine klassische private Rentenversicherung oder eine Rürup-Rente abschließen, haben inzwischen oft nicht einmal die Garantie, ihre eingezahlten Beiträge nach einer Rentenphase von 15 oder 20 Jahren herauszubekommen“, sagt Theo Pischke von der Stiftung Warentest in Berlin. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist das anders. Sie basiert nicht auf dem Kapitaldeckungsverfahren, sondern auf dem Umlageverfahren. Die Beiträge werden also nicht angespart, sondern fließen gleich an die derzeitigen Rentner.

Doch mit jeder Einzahlung sammeln Versicherte auch Punkte für das eigene Rentenkonto. Im Jahr 2000 nutzten nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung noch mehr als 662.000 Frauen und Männer das vorteilhafte Angebot der freiwilligen Versicherung, 20 Jahre später nur noch knapp 209.000 Frauen und Männer – ein Rückgang um mehr als 68 Prozent. Grund für die rückläufige Entwicklung dürfte vor allem sein, dass immer weniger Versicherte mit freiwilligen Beiträgen noch Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente aufrecht erhalten wollen, die bereits vor 1984 entstanden sind.

Wer pflichtversichert ist, scheidet für freiwillige Beiträge aus

Generell gilt: Freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen können alle, die in Deutschland wohnen und mindestens 16 Jahre alt sind. „Das gilt etwa für Selbstständige, Freiberufler, Beamte oder nicht erwerbstätige Erwachsene wie etwa Hausfrauen“, erläutert Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin. Auch Deutsche, die im Ausland wohnen, können freiwillige Beiträge zahlen. Selbst wer bereits eine vorgezogene Rente bezieht, kann noch bis zum Erreichen des regulären Rentenalters seine Rente mit freiwilligen Beiträgen erhöhen.

Es gibt aber eine Einschränkung: „Wer versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, kann sich nicht zusätzlich freiwillig versichern“, betont von der Heide. Dagegen können sich Personen, die nur kurz gearbeitet haben, – etwa Mütter – mit freiwilligen Beiträgen die Mindestversicherungszeit erfüllen und sich damit eine Rente sichern. Die Zahlungen können auf einen Schlag oder laufend erfolgen. Die Höhe kann selbst festgelegt und jederzeit verändert werden. Derzeit sind Beiträge zwischen 83,70 Euro und 1.311,30 Euro pro Monat möglich.

Monatliche oder jährliche Beitragszahlung möglich

Freiwillige Zahlungen in die Rentenversicherung sind monatlich, aber auch einmal im Jahr möglich. „Dabei können freiwillige Beiträge rückwirkend für das laufende Kalenderjahr gezahlt werden“, so von der Heide. Bis zum 31. März eines Jahres besteht die Möglichkeit, auch für das Vorjahr Beiträge zu zahlen.

Wer sich für freiwillige Zahlungen interessiert, sollte sich im Vorfeld von der Rentenversicherung beraten lassen. Beratungsstellen gibt es in vielen Städten, auch eine Kontaktaufnahme über die Hotline ist möglich. So kann man sicher klären, wann und wie Zahlungen möglich sind, bis wann Nachzahlungen geleistet werden können oder wie man bei einem vorzeitigen Renteneintritt Abzüge ausgleichen kann. „Ziel des Gesprächs sollte vor allem sein zu klären, ob das im eigenen Fall überhaupt sinnvoll ist“, so Scherfling.

Freiwillige Versicherung nur auf Antrag

Die freiwillige Versicherung erfolgt auf Antrag, der etwa in einer Auskunfts- oder Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder bei einem Versichertenältesten beziehungsweise -berater gestellt werden kann. Auch auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung ist das Antragsformular abrufbar. Die Beiträge können entweder per Abbuchung oder per Überweisung entrichtet werden. Einmal jährlich erstellt die Rentenversicherung eine Beitragsbescheinigung über die gezahlten Beiträge.

Was generell für die gesetzliche Rentenversicherung spricht: Die Zahlung einer Altersrente aus diesem Topf erfolgt ein Leben lang – egal, wie alt man wird. Durch die Rentenanpassungen erhöht sich die Rente. Aber: Die gesetzliche Rente ist steuerpflichtig. Der Anteil, der versteuert werden muss, wird in den kommenden Jahren schrittweise auf 100 Prozent angehoben. Dagegen muss bei einer privaten Rentenversicherung meist nur der Ertragsanteil versteuert werden.

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