Berlin (sth). Die gesetzlichen Witwer- und Witwenrenten bleiben für eine ausreichende Versorgung von Hinterbliebenen nach dem Tod rentenversicherter Beschäftigter und Selbstständiger vorerst unersetzlich. Ein wesentlicher Grund dafür ist nach Ansicht von Forschenden und Rentenfachleuten, dass die Debatte um die Riester-Reform im Jahr 2001 das Augenmerk der Öffentlichkeit vor allem auf die Absicherung des Alters und des Erwerbsminderungsrisikos gerichtet hat. Dagegen wurde die Sicherung der Angehörigen bei Tod eines Versicherten unausgesprochen weiterhin vor allem der gesetzlichen Rentenversicherung zugewiesen. Das wurde am Donnerstag bei der Jahrestagung des renommierten Forschungsnetzwerks Alterssicherung (FNA) in Berlin deutlich. Bei der Konferenz diskutieren bis Freitag etwa 120 Wissenschaftlerinnen, Forscher und Rentenfachleute vor Ort sowie weitere Experten virtuell über Möglichkeiten der Familienabsicherung in Zeiten des gesellschaftlichen Wandels.
Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund, Gundula Roßbach, machte die Bedeutung der gesetzlichen Hinterbliebenenrenten anhand aktueller Zahlen deutlich. Demnach geben die Rentenkassen derzeit jährlich etwa 46 Milliarden Euro für die rund 5,5 Millionen „Renten wegen Todes“ aus, wie die Hinterbliebenenrenten offiziell heißen. Das sind etwa 15 Prozent aller Ausgaben für Renten. Zudem ist es mehr als doppelt so viel, wie die DRV für Renten an die rund 1,8 Millionen chronisch Kranken und Unfallopfer auszahlt, die gesundheitsbedingt nicht mehr am Erwerbsleben teilnehmen können. Nach der deutschen Einheit entfielen nach Angaben Roßbachs noch 23 Prozent der Rentenausgaben auf die Kosten für Hinterbliebene.
Witwenrenten vor allem für über 65-Jährige wichtig
Besonders wichtig sind Witwen- und Witwerrenten nach Erkenntnissen der Rentenversicherer vor allem für die mehr als 4,6 Millionen Hinterbliebenen über 65 Jahren. Zwar kamen alleinstehende Witwen in dieser Altersgruppe laut Daten des jüngsten Alterssicherungsberichts der Bundesregierung auf selbst erworbene Rentenansprüche von durchschnittlich 772 Euro im Monat. Ihr Gesamteinkommen aufgrund weiterer Einkünfte aus privater und betrieblicher Altersvorsorge lag demnach aber im Schnitt bei 1.951 Euro. Damit sind Hinterbliebene aufgrund der von ihrem verstorbenen Ehepartner abgeleiteten Rente und zusätzlicher Vorsorge im Alter deutlich besser abgesichert als Ledige und besonders Geschiedene.
Die überragende Bedeutung der gesetzlichen Witwen- und Witwerrenten für Hinterbliebene wurde indirekt auch von Experten aus dem Bereich der betrieblichen und privaten Altersvorsorge unterstrichen. So seien Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts „nicht verpflichtet“, in ihre Leistungen für eine betriebliche Altersversorgung auch eine Hinterbliebenenversorgung einzubeziehen, erklärte der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung, Klaus Stiefermann. Und auch Peter Schwark vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft sagte mit Blick auf die private Altersvorsorge, dass die „Absicherung von Hinterbliebenen eine freiwillige Vorsorgeleistung“ bleibe.
