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Hinterbliebenenrente: Höherer Freibetrag seit Juli

Die Einkünfte von Beziehenden einer Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente werden seit 1. Juli erst oberhalb von 1.122,53 Euro monatlich angerechnet.

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Hinterbliebenenrente: Höherer Freibetrag seit Juli

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Düsseldorf (drv). Beziehende einer Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente können seit dem 1. Juli 2026 über ein höheres Einkommen verfügen, ohne dass ihre Hinterbliebenenrente gekürzt wird. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland hin. 

Freibeträge werden jährlich zum 1. Juli angepasst

Der monatliche Freibetrag ist von 1.076,86 Euro auf 1.122,53 Euro gestiegen.

Für jedes Kind, das grundsätzlich Anspruch auf eine Waisenrente hat, erhöht sich der Freibetrag um 238,11 Euro.

Die Freibeträge werden jährlich zum 1. Juli an die Entwicklung des aktuellen Rentenwerts angepasst.

Erst wenn das anzurechnende Nettoeinkommen den Freibetrag überschreitet, wirkt sich dies auf die Hinterbliebenenrente aus. Von dem übersteigenden Betrag werden 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. 

Ein Beispiel: Verfügt eine Witwe ohne waisenberechtigtes Kind über ein monatlich anzurechnendes Nettoeinkommen von 1.500 Euro, übersteigt dieses den Freibetrag um 377,47 Euro. 40 Prozent dieses übersteigenden Betrags sind 150,99 Euro. Um diese 150,99 Euro wird die Witwenrente gekürzt. 

Bei der Berechnung ist zu beachten, dass die Deutsche Rentenversicherung das maßgebende Nettoeinkommen mithilfe gesetzlich festgelegter Pauschalabzüge aus dem Bruttoeinkommen ermittelt. Es entspricht daher in der Regel nicht dem tatsächlich ausgezahlten Nettobetrag. Ein monatliches Arbeitsentgelt von beispielsweise 2.500 Euro brutto wird zu 60 Prozent, also mit 1.500 Euro netto, angerechnet. 

Was gilt beim Sterbevierteljahr?

Während des sogenannten Sterbevierteljahres wird eigenes Einkommen bei Witwen- und Witwerrenten nicht berücksichtigt. Dieser Zeitraum umfasst die drei Kalendermonate, die auf den Sterbemonat folgen. 

Waisenrenten bleiben ausgenommen

Auf Waisenrenten wird eigenes Einkommen generell nicht angerechnet. 

Betroffene sollten Änderungen ihres Einkommens rechtzeitig der Deutschen Rentenversicherung mitteilen, damit die Rentenhöhe korrekt berechnet werden kann. 

Weiterführende Informationen bietet die Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“. Sie kann kostenfrei auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung heruntergeladen werden. 


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