Oldenburg (DRV Oldenburg-Bremen). Wenn Witwen oder Witwer wieder heiraten, verlieren sie den Anspruch auf ihre Hinterbliebenenrente. Deshalb müssen sie ihrem Rentenversicherungsträger die erneute Eheschließung umgehend mitteilen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen hin.
Zwei Leistungen können die neu Verheirateten jedoch von der Rentenversicherung noch erhalten: Als „Starthilfe“ für die neue Ehe können sie eine Rentenabfindung beantragen. Und: Geht die neue Ehe in die Brüche oder stirbt der neue Partner, kann die damalige Witwen- oder Witwerrente wieder gezahlt werden. Hierfür muss ein neuer Rentenantrag gestellt werden. Eine Hinterbliebenenrente oder Unterhaltsansprüche aus der zweiten Ehe werden dann aber angerechnet.
