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Vorschuss auf die Witwenrente

Damit das Geld nach dem Tod des Partners nicht knapp wird, können Hinterbliebene einen Vorschuss bekommen.

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Trauerkranz mit Schleife und Aufschrift. – Bild: wdv.de © Bernhard Rüttger

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Oldenburg (drv). Der Tod eines Angehörigen belastet die Hinterbliebenen häufig nicht nur emotional, er kann auch zu finanziellen Engpässen führen. Wenn der verstorbene Ehepartner schon eine Rente bezogen hat, kann zur Überbrückung innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Renten-Service der Deutschen Post ein Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beantragt werden.

Die Vorschusszahlung beträgt das Dreifache des für den Sterbemonat gezahlten Rentenbetrages, sie wird vorab in einer Summe ausgezahlt. Eine Anrechnung von eventuellen Einkünften des Hinterbliebenen findet während dieses sogenannten Sterbevierteljahres nicht statt. Zusätzlich muss beim zuständigen Rentenversicherungsträger auch noch ein formeller Rentenantrag gestellt werden. Bei der Bewilligung der Witwen- bzw. Witwerrente wird die schon geleistete Vorschusszahlung verrechnet.

Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 480 28 oder im Internet unter www.drv-oldenburg-bremen.de.

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