Ihre-Vorsorge Logo

Vorschuss auf die Witwenrente

Damit das Geld nach dem Tod des Partners nicht knapp wird, können Hinterbliebene einen Vorschuss bekommen.

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Trauerkranz mit Schleife und Aufschrift. – Bild: wdv.de © Bernhard Rüttger

© Nicht definiert

Oldenburg (drv). Der Tod eines Angehörigen belastet die Hinterbliebenen häufig nicht nur emotional, er kann auch zu finanziellen Engpässen führen. Wenn der verstorbene Ehepartner schon eine Rente bezogen hat, kann zur Überbrückung innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Renten-Service der Deutschen Post ein Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beantragt werden.

Die Vorschusszahlung beträgt das Dreifache des für den Sterbemonat gezahlten Rentenbetrages, sie wird vorab in einer Summe ausgezahlt. Eine Anrechnung von eventuellen Einkünften des Hinterbliebenen findet während dieses sogenannten Sterbevierteljahres nicht statt. Zusätzlich muss beim zuständigen Rentenversicherungsträger auch noch ein formeller Rentenantrag gestellt werden. Bei der Bewilligung der Witwen- bzw. Witwerrente wird die schon geleistete Vorschusszahlung verrechnet.

Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 480 28 oder im Internet unter www.drv-oldenburg-bremen.de.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
4 Minuten

Bis Ende des Jahres will die Regierung ihr Reformpaket durchsetzen. Von ihrem Kurs will sie sich nicht abbringen lassen – auch nicht durch Zwischenrufe von Wahlkämpfern aus den Ländern.

Time
4 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung erläutert die Rentenformel in einer neu aufgelegten Broschüre – und gibt Hinweise zur Rendite der Beiträge.

Time
2 Minuten
Time
2 Minuten

SPD-Chef und Vizekanzler Klingbeil nennt ein klares Ziel: Bis zum Jahresende soll es ein neues Rentensystem geben - nach allen Diskussionen im Detail.

Time
2 Minuten

Mit gefälschte E-Mails versuchen Kriminelle derzeit verstärkt, personenbezogene Daten von Rentenversicherten zu erlangen. Besonders vor einer der neuen Betrugsmaschen warnt jetzt die DRV Baden-Württemberg.

Time
3 Minuten

Die Pflegeversicherung ist in Finanznöten. Doch wo sparen? Kürzungen bei Rentenansprüchen für pflegende Angehörige stoßen auf Kritik – der neue Gesundheitsminister reagiert.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026