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Kürzung durch Versorgungsausgleich stoppen

Der Tod des früheren Ehegatten kann die Kürzung der Rente durch den Versorgungsausgleich beenden. Wichtig: Antrag frühzeitig stellen.

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Älterer Mann unterschreibt ein Dokument.

© Nicht definiert

Oldenburg. Die Kürzung einer Versichertenrente durch einen Versorgungsausgleich kann unter bestimmten Voraussetzungen gestoppt werden:

Verstirbt der frühere Ehegatte, dessen Rentenansprüche sich durch den Versorgungsausgleich erhöht haben, kann auf Antrag die Rente des Ausgleichspflichtigen in Zukunft ungekürzt gezahlt werden. 

Voraussetzung ist, dass der Verstorbene nicht mehr als drei Jahre eine durch den Versorgungsausgleich erhöhte Rente erhalten hat.

Anpassung der Rente erst ab Folgemonat

Die Anpassung der Rente ist erst ab dem Folgemonat der Antragstellung möglich, weshalb auf eine schnellstmögliche Antragstellung beim zuständigen Rentenversicherungs- oder Versorgungsträger geachtet werden sollte.


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