Berlin (sth). Die durch zwei Urteile des Bundesfinanzhofs von 2021 notwendig gewordene Neuregelung der Rentenbesteuerung kann in Kraft treten. Am Freitagvormittag billigte der Bundesrat den vom Vermittlungsausschuss beschlossenen Kompromiss des Wachstumschancengesetzes zwischen Bund und Ländern. Darin wird auch geregelt, dass der stufenweise Anstieg der Besteuerung neu bewilligter Altersrenten rückwirkend ab 2023 langsamer verläuft als nach dem bisher geltenden Alterseinkünftegesetz vorgesehen. Erstmals im Jahr 2023 gezahlte Renten werden jetzt zu 82,5 Prozent besteuert statt zu 83 Prozent. Zum ersten Mal voll besteuert werden laut dem Gesetzentwurf damit Renten, die ab 2058 ausgezahlt werden. Ursprünglich sollten Neurenten bereits ab 2040 zu 100 Prozent besteuert werden.
Von einem Altersentlastungsbetrag profitieren zudem alle Ruheständler, die mindestens 64 Jahre alt sind und neben ihrer Rente weitere Einkünfte - zum Beispiel Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder Arbeitslohn - haben, automatisch. Durch den Entlastungsbetrag bleibt ein gewisser Teil der zusätzlichen Einnahmen von der Steuer befreit. Dank der gesetzlichen Neuerung sinkt der Altersentlastungsbetrag rückwirkend ab 2023 mit jedem Jahr fortgeschrittenen Renteneintritts nur noch um 0,4 statt 0,8 Prozentpunkte ab. 2023 liegt er bei 14 Prozent, höchstens aber 665 Euro, 2024 bei 13,6 Prozent und maximal 646 Euro.
