Berlin/Frankfurt am Main (sth/drv). Die Beteiligung an den Krankenversicherungskosten von Rentnerinnen und Rentnern bleibt der zweitgrößte Ausgabenposten der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Im laufenden Jahr gibt die DRV nach aktuellen Angaben des Vorsitzenden des DRV-Bundesvorstands, Alexander Gunkel, schätzungsweise etwa 30,6 Milliarden Euro für die Krankenkassenbeiträge der mehr als 21,5 Millionen Ruheständler aus. Das waren Gunkel zufolge etwa 12,1 Prozent mehr als 2024. Die DRV übernimmt im Alter den Krankenversicherungsanteil, den in der Erwerbsphase die Arbeitgeber zahlen.
Pflichtversicherten Rentnerinnen und Rentnern zahlt die DRV generell die Hälfte ihres Krankenversicherungsbeitrags – unabhängig von der Höhe des Zusatzbeitrags, den die jeweilige Krankenkasse erhebt. Rentnerinnen und Rentner, die privat oder freiwillig krankenversichert sind, können von der Rentenversicherung einen Beitragszuschuss erhalten. Dieser Zuschuss muss aber beantragt werden – zum Beispiel zusammen mit der Rente.
Halber Beitrag von der Rentenversicherung
Die Beitragshöhe für freiwillig Versicherte hängt von der individuellen Rentenhöhe, dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse ab. Der allgemeine Beitragssatz beträgt derzeit 14,6 Prozent. Er wird für die Berechnung des Zuschusses um die Beitragssatzpunkte des Zusatzbeitrags der eigenen Krankenkasse erhöht. Das Ergebnis wird halbiert und ergibt so die Berechnungsgrundlage für den Zuschuss.
Für privat versicherte Rentner wird der Zuschuss grundsätzlich wie bei freiwillig Versicherten berechnet. Als Zusatzbeitrag wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde gelegt. Der Beitragszuschuss wird maximal in Höhe der Hälfte der Versicherungsprämie gezahlt.
