Ihre-Vorsorge Logo

Mütterrente III: DGB stellt sich hinter die Rentenversicherung

Millionen Mütter sollen in den kommenden Jahren für Kindererziehung eine höhere Rente bekommen. Doch vor 2028 ist eine Auszahlung technisch unmöglich - und auch rechtlich nicht sinnvoll, so die Gewerkschaften.

Autor / Quelle

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Kontoauszug mit Zinsabrechnung und Euro-Geldscheinen. Bild: IMAGO / McPHOTO / imago stock&people

© Nicht definiert

Berlin (sth). Die von der Regierungskoalition geplante erneut verbesserte Rente für die Erziehung vor 1992 geborener Kinder ("Mütterrente III") sollte nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) nicht vor 2028 beginnen. Nachdem sich die Deutsche Rentenversicherung wegen des damit verbundenen erheblichen Verwaltungsaufwands schon mehrfach gegen einen früheren Beginn der Mütterrente III ausgesprochen hat, gehen auch die Gewerkschaften davon aus, “dass eine Auszahlung unabhängig vom juristischen Inkrafttreten nicht vor dem 1.1.2028 realistisch ist”. Das geht aus der Stellungnahme des DGB zum Regierungsentwurf für ein “Rentenpaket 2025” hervor. Die Stellungnahme liegt ihre-vorsorge.de vor.  

Obwohl von der Rentenerhöhung nach Angaben der Rentenversicherung Millionen Frauen profitieren würden, spricht sich der DGB gegen eine möglichst schnelle Umsetzung der Regierungspläne aus. Eine Leistungsverbesserung vor 2028 würde die Umsetzung des Gesetzes “zusätzlich verkomplizieren, den Verwaltungsaufwand und die Verwaltungskosten deutlich erhöhen und potentiell den Auszahlungsbeginn sogar noch weiter verzögern”, begründet der DGB seine Haltung. So verweisen die DGB-Rentenfachleute darauf, dass mit dem Rentenpaket “rund 10 Millionen bereits zuvor erteilte Rentenbescheide rückwirkend aufzuheben (sind), die Rente neu zu berechnen und ein Differenzbeitrag nachzuzahlen” sei.

Probleme bei rückwirkender Leistungsausweitung 

Bei einer rückwirkenden Leistungsausweitung ab 2027 - wie vom Koalitionsausschuss Anfang Juli beschlossen - müssten dagegen “ergänzende Regelungen” getroffen werden, erläutert der DGB in seiner Stellungnahme. Der Grund: Andere Leistungen der Rentenversicherung hingen von der Rentenberechnung ab, so dass es “zu negativen Effekten” kommen könne. Dies betreffe etwa den Grundrentenzuschlag oder die Einkommensanrechnung bei einer Hinterbliebenenrente. “In etlichen Fällen könnte eine Nachzahlung sogar vollständig aufgerechnet werden und somit null Euro betragen”, warnen die Gewerkschaften. 

Es seien auch Sonderfälle denkbar, in denen “erstmals ein Rentenbezug rückwirkend entsteht”, heißt es in dem DGB-Papier. So könne etwa eine Rentennachzahlung an die Erben einer verstorbenen Rentnerin notwendig werden, “wenn diese zwischendurch ohne nachfolgende Hinterbliebenenrente” verstirbt. Wegen dieser und weiterer Problemlagen sollte aus Gewerkschaftssicht “unbedingt an einem Inkrafttreten (der Mütterrente III, d. Red.) zum Januar 2028 festgehalten werden”, so die Stellungnahme. Wolle die Regierung dennoch schon früher mit der Auszahlung erhöhter Renten beginnen, sei auch “eine einmalige Sonderzahlung eine tragfähige Lösung”.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
4 Minuten

Bis Ende des Jahres will die Regierung ihr Reformpaket durchsetzen. Von ihrem Kurs will sie sich nicht abbringen lassen – auch nicht durch Zwischenrufe von Wahlkämpfern aus den Ländern.

Time
4 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung erläutert die Rentenformel in einer neu aufgelegten Broschüre – und gibt Hinweise zur Rendite der Beiträge.

Time
2 Minuten
Time
2 Minuten

SPD-Chef und Vizekanzler Klingbeil nennt ein klares Ziel: Bis zum Jahresende soll es ein neues Rentensystem geben - nach allen Diskussionen im Detail.

Time
2 Minuten

Mit gefälschte E-Mails versuchen Kriminelle derzeit verstärkt, personenbezogene Daten von Rentenversicherten zu erlangen. Besonders vor einer der neuen Betrugsmaschen warnt jetzt die DRV Baden-Württemberg.

Time
3 Minuten

Die Pflegeversicherung ist in Finanznöten. Doch wo sparen? Kürzungen bei Rentenansprüchen für pflegende Angehörige stoßen auf Kritik – der neue Gesundheitsminister reagiert.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026