Berlin (sth). Die von der Regierungskoalition geplante erneut verbesserte Rente für die Erziehung vor 1992 geborener Kinder ("Mütterrente III") sollte nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) nicht vor 2028 beginnen. Nachdem sich die Deutsche Rentenversicherung wegen des damit verbundenen erheblichen Verwaltungsaufwands schon mehrfach gegen einen früheren Beginn der Mütterrente III ausgesprochen hat, gehen auch die Gewerkschaften davon aus, “dass eine Auszahlung unabhängig vom juristischen Inkrafttreten nicht vor dem 1.1.2028 realistisch ist”. Das geht aus der Stellungnahme des DGB zum Regierungsentwurf für ein “Rentenpaket 2025” hervor. Die Stellungnahme liegt ihre-vorsorge.de vor.
Obwohl von der Rentenerhöhung nach Angaben der Rentenversicherung Millionen Frauen profitieren würden, spricht sich der DGB gegen eine möglichst schnelle Umsetzung der Regierungspläne aus. Eine Leistungsverbesserung vor 2028 würde die Umsetzung des Gesetzes “zusätzlich verkomplizieren, den Verwaltungsaufwand und die Verwaltungskosten deutlich erhöhen und potentiell den Auszahlungsbeginn sogar noch weiter verzögern”, begründet der DGB seine Haltung. So verweisen die DGB-Rentenfachleute darauf, dass mit dem Rentenpaket “rund 10 Millionen bereits zuvor erteilte Rentenbescheide rückwirkend aufzuheben (sind), die Rente neu zu berechnen und ein Differenzbeitrag nachzuzahlen” sei.
Probleme bei rückwirkender Leistungsausweitung
Bei einer rückwirkenden Leistungsausweitung ab 2027 - wie vom Koalitionsausschuss Anfang Juli beschlossen - müssten dagegen “ergänzende Regelungen” getroffen werden, erläutert der DGB in seiner Stellungnahme. Der Grund: Andere Leistungen der Rentenversicherung hingen von der Rentenberechnung ab, so dass es “zu negativen Effekten” kommen könne. Dies betreffe etwa den Grundrentenzuschlag oder die Einkommensanrechnung bei einer Hinterbliebenenrente. “In etlichen Fällen könnte eine Nachzahlung sogar vollständig aufgerechnet werden und somit null Euro betragen”, warnen die Gewerkschaften.
Es seien auch Sonderfälle denkbar, in denen “erstmals ein Rentenbezug rückwirkend entsteht”, heißt es in dem DGB-Papier. So könne etwa eine Rentennachzahlung an die Erben einer verstorbenen Rentnerin notwendig werden, “wenn diese zwischendurch ohne nachfolgende Hinterbliebenenrente” verstirbt. Wegen dieser und weiterer Problemlagen sollte aus Gewerkschaftssicht “unbedingt an einem Inkrafttreten (der Mütterrente III, d. Red.) zum Januar 2028 festgehalten werden”, so die Stellungnahme. Wolle die Regierung dennoch schon früher mit der Auszahlung erhöhter Renten beginnen, sei auch “eine einmalige Sonderzahlung eine tragfähige Lösung”.
