Oldenburg (drv). Rentner, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze neben dem Bezug einer Altersrente einen Angehörigen pflegen, können ihre Rente erhöhen. Grundsätzlich zahlt die Pflegekasse für Personen, die nicht erwerbsmäßig häuslich pflegen, bei Bezug einer Vollrente nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Mit der Wahl einer Teilrente können Pflegende jedoch bewirken, dass die Pflegekasse auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlt. Die Beiträge der Pflegekasse erhöhen die Rente dann jeweils zum 1. Juli des Folgejahres.
Nach Beendigung der Pflegetätigkeit kann der Rentner selbstverständlich wieder den Wechsel in die Vollrente beantragen. Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 480 28 oder im Internet unter www.drv-oldenburg-bremen.de.
Mehr als 3,5 Millionen Menschen in Deutschland werden zu Hause gepflegt – oft von Familienmitgliedern. Was viele nicht wissen: Wer Angehörige pflegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Rentenansprüche erwerben. In diesem Video erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.
