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Renten Service: Umzug im Alter

Wer im Alter umzieht, sollte dem Renten Service der Deutschen Post die neue Adresse mitteilen, damit die Rentenzahlung weiterläuft.

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Rentnerpaar schaut zusammen auf ein Notebook. Bild: IMAGO / Westend61 /  imago stock&people

© Nicht definiert

Oldenburg (DRV). Wenn Rentner umziehen, sollten sie dem Renten Service der Deutschen Post AG ihre neue Adresse mitteilen. Ansonsten kann es passieren, dass die Rentenzahlung gestoppt wird. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen mit.

Adressänderung beim Renten Service der Deutschen Post melden

Um die Rente auszahlen zu können, benötigt der Renten Service immer die aktuelle Adresse. Wird nach einem Umzug die neue Adresse nicht mitgeteilt und kann diese nach einem Rücklauf der Rentenanpassungsmitteilung auch nicht ermittelt werden, stoppt der Renten Service die Auszahlungen, um Überzahlungen zu vermeiden. 

Meldet sich der Betroffene mit seiner neuen Adresse beim Renten Service, wird die Rentenzahlung wieder aufgenommen. Ihre neue Anschrift können Rentner auf der Webseite des Post Renten Services mitteilen: www.deutschepost.de/rentenservice


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