Bayreuth (drv). Viele Rentnerinnen und Rentner sind verpflichtet, ihre Einkommensteuern zu erklären. Einige fordern deshalb in den Auskunfts- und Servicestellen der Deutschen Rentenversicherung sowie am Servicetelefon eine Bescheinigung über ihre bezogene Rente an, wie die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern feststellt. Dabei ist diese Bescheinigung für die Steuererklärung nicht mehr nötig.
Denn: Wer seine Steuererklärung macht, muss die Daten über die gesetzliche Rente nicht mehr selbst in die Formulare eintragen. Die Rentenversicherung übermittelt diese Daten automatisch an das Finanzamt.
Bescheinigung bequem online anfordern
Lediglich diejenigen, die sich mithilfe von Steuerprogrammen vorab ihre Steuer ausrechnen lassen möchten, benötigen die Daten. Besonders bequem können Rentner in diesem Fall die Bescheinigung („Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“) über den Online-Service der Rentenversicherung anfordern. Wichtig: Die Bescheinigung kann immer erst in dem Jahr ausgestellt werden, das auf das Jahr folgt, für das die Rentner ihre Steuern erklären wollen.
Einmal beantragt, wird die Bescheinigung in den Folgejahren dann automatisch jeweils bis Ende Februar zugeschickt. Beim ersten Mal muss man diese unter Angabe der persönlichen Rentenversicherungsnummer unter www.eservice-drv.de beantragen. Wird die Bescheinigung für eine Hinterbliebenenrente benötigt, muss man die Versicherungsnummer des Verstorbenen angeben.
- Die Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ gibt es hier.
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